Fehr Hans · Nationalrat · 2007-12-19
Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-19
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion zur Anpassung des Jugendstrafrechtes an die heutigen Herausforderungen im Sinne unserer Motion 07.3692.
Es ist eine Tatsache, gerade in letzter Zeit wieder, dass linke und gleichgesinnte Politiker aus der Regierungskoalition, aber auch gewisse Studien behaupten, es gebe ja gar keinen erkennbaren Anstieg der Jugendkriminalität und überhaupt sei ja die Jugend schon immer aufmüpfig gewesen. Man verlangt mehr Geld, mehr Therapeuten, mehr Sozialarbeiter.
In der Tat, wenn Sie in der Literatur nachschauen, sehen Sie: Bereits im Hochmittelalter, um 1200 herum, in der Zeit von Walther von der Vogelweide, jammert er auf Mittelhochdeutsch: "Ô wie jämmerliche junge lüte tuont, den ê vill hofelichen ir gemuete stuont." Oder auf Neuhochdeutsch: "Oh, wie jämmerlich sich die jungen Leute heute gebärden. Früher waren sie viel höflicher." Aber das ist ja wahrscheinlich heute nicht das Problem. Wir haben heute eine ganz andere Stufe der Jugendkriminalität, der Jugendgewalt, der Anwendung von nackter Gewalt. Wenn Opfer bereits am Boden liegen, werden sie nochmals malträtiert, manchmal bis zum Tod. Wir haben vermehrt schwere Gewaltdelikte, Körperverletzungen - auch im Autobereich, es gibt Autoraser, die völlig gewissenlos ihre Boliden als Waffe missbrauchen. Da helfen Sozialarbeiter und viel Geld wahrscheinlich nicht mehr allzu viel.
Ganz kurz: Wo liegen meines Erachtens die Hauptursachen? Einerseits bei der Achtundsechziger-Erziehung oder -Nichterziehung, beim Laisser-faire: keine Grenzen setzen, keine Autoritäten, keine Sanktionen, vielleicht von Sanktionen sprechen, aber dann doch nicht Ernst machen. Andererseits liegt die Ursache auch überproportional bei Personen, Jugendlichen mit Migrationshintergrund aus anderen Kulturen, insbesondere aus Teilen des Balkans. Da kann man uns lange sagen, das sei nicht so, es sei rassistisch, das zu sagen. Aber die Statistik belegt diese Tatsache. Da müssen wir ansetzen.
Welches sind die Massnahmen, welches sind die Sanktionen, die zu treffen sind, und wie sollen sie wirken? Sie müssen wirken, rasch müssen sie sein, spürbar müssen sie sein, es muss schon im Kleinen anfangen, im Elternhaus, in der Schule. Es braucht Massnahmen, von Strafaufgaben über Dinge wie körperliche Arbeiten, die auszuführen sind, bis zum Freiheitsentzug. Das ist dringend nötig, und darum plädieren wir für die Anpassung und Verschärfung des Jugendstrafrechtes als letzte Massnahme bei ganz Hartgesottenen. Die Altersschwelle 18 zum Erwachsenenstrafrecht, die heute gilt, ist zu starr. Die Gerichte sollen nach Ansicht der SVP künftig nicht allein das Alter berücksichtigen, sondern auch und vor allem die Schwere der Tat und die Schuld des Täters; das soll massgebend sein.
Der Bundesrat geht in seiner Antwort mit dieser Analyse weitgehend einig. Er will aber trotzdem keine Verschärfung des Jugendstrafrechtes und plädiert, wie gewohnt, für erzieherische, therapeutische Massnahmen und sagt, dass das neue Jugendstrafrecht, das ja seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist, genügend Sanktionsmöglichkeiten vorsehe. Andererseits sagt er aber dann wieder - fern jeder Logik -, dass das neue Gesetz einer eingehenden Evaluation unterzogen werden müsse. Also sieht er doch Handlungsbedarf. Da wäre es doch nur logisch, die Motion im Hinblick auf diese Evaluation zu unterstützen.
Ich danke Ihnen und bitte Sie, die Motion anzunehmen.