preparatory:AB 79896
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-04
Wortprotokoll
Diese Motion wurde im Büro ebenfalls diskutiert, und das Büro argumentierte wie folgt: Ist der Urheber oder die Urheberin mit dem Antrag des Bundesrates einverstanden, wird der Vorstoss am letzten Sessionstag auf die Tagesordnung gesetzt, und zwar in der Annahme, er werde vom Rat diskussionslos angenommen. Bekämpft ein anderes Ratsmitglied jedoch diesen Vorstoss, wird damit diese Behandlung im Schnellverfahren verhindert. In diesem Fall muss die Beratung des Vorstosses, wegen Zeitmangels und weil der zuständige Departementsvorsteher oder die zuständige Departementsvorsteherin nicht anwesend ist, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Unser Kollege Hochreutener stösst sich nun daran, dass ein einzelnes Ratsmitglied auf diese Weise die rasche Behandlung eines Vorstosses verhindern kann - unter Umständen eines Vorstosses, der von einigen Dutzend Ratsmitgliedern unterschrieben ist. Er schlägt deshalb in seiner Motion zwei Varianten für eine Änderung des Geschäftsreglementes vor. Ziel der Motion ist es also, vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Motionen und Postulate im Rat rasch behandeln [PAGE 638] zu können. Damit erhält der Bundesrat die Möglichkeit, die vorgebrachten Anliegen rasch umzusetzen, und der Rat kann die Zahl der unerledigten Vorstösse abbauen. Das waren die Überlegungen im Büro.
Nach Auffassung des Büros ist es deshalb denkbar, die parlamentarischen Vorstösse, bei denen der Urheber oder die Urheberin mit dem Antrag des Bundesrates einverstanden ist, generell in Kategorie V zu behandeln. Das wäre zumindest eine Lösung. Die Bekämpfung solcher Vorstösse müsste in Form einer kurzen schriftlichen Begründung erfolgen. Die Argumente der Urheberin und die Antwort des Bundesrates liegen ebenfalls schriftlich vor. Wir im Büro glauben, dass diese Lösung weitgehend dem Anliegen des Motionärs entsprechen würde. Sie setzt voraus, dass die Liste mit den Vorstössen, die im Schnellverfahren behandelt werden sollen, bereits am Mittwoch der dritten Sessionswoche abgegeben wird, sodass Sie alle genügend Zeit haben, sie auch durchzugehen und allenfalls einen kurzen schriftlichen Antrag zu schreiben und zu begründen.
Zusammenfassend: Die Motion hat im Büro Sympathie gefunden. Im Grundsatz soll es unserer Ansicht nach nicht möglich sein, dass ein einzelnes Ratsmitglied einen Vorstoss, der von sehr vielen unterschrieben worden ist, bremsen kann. Deshalb ist das Büro der Meinung, die Motion solle angenommen werden; mit dem vorhin skizzierten Verfahren könnte hier Abhilfe geschaffen werden. Man schlägt Ihnen vor, die Motion anzunehmen.