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Beerli Christine · Ständerat · 2000-10-05

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-05

Wortprotokoll

Artikel 29a, der vom Nationalrat neu eingefügt worden ist, ist die Folge des Entscheides beider Räte, Artikel 2 Absatz 1 Litera b zu streichen, d. h. Gegenstände, die Schadstoffe in Innenräume abgeben, nicht mehr dem Geltungsbereich dieses Gesetzes zu unterstellen. Als Folge dieses Entscheides hat man dann neu einen Artikel 29a aufgenommen, der besagt, dass der Bund die Möglichkeit hat, über allfällige Gefährdungen durch solche Schadstoffe in Innenräumen zu informieren und er auch die Möglichkeit hat, in diesem Bereich Forschung zu betreiben.

Wir schliessen uns hier an und sind bereit, Artikel 29a aufzunehmen.