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preparatory:AB 79933

Laubacher Otto · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-04

Wortprotokoll

Die Motionärin verlangt die Aufhebung des Kundgebungsverbotes während der Sessionswochen. Ziel dieses Verbotes ist es, den eidgenössischen Räten, den gewählten Vertretern des Souveräns, die Möglichkeit zu geben, in aller Freiheit und ohne Druck zu tagen. Das ist das Ziel. Ein ordentlicher Sitzungsbetrieb im Inneren des Parlamentsgebäudes wäre ohne dieses Verbot nur bedingt oder mit erheblichen Einschränkungen möglich. Die Zufahrt von Polizei, Sanität und Feuerwehr wäre bei einer Aufhebung des Kundgebungsverbotes nur beschränkt gewährleistet, was je nach Ereignis im Parlamentsgebäude verheerende Auswirkungen haben könnte.

Im April 1994 haben der Bundespräsident und die Präsidenten der eidgenössischen Räte dem Gemeinderat der Stadt Bern mündlich mitgeteilt und im Februar 1995 in einem formellen Brief bekräftigt, dass an Sitzungstagen der eidgenössischen Räte generell keine Demonstrationen auf dem Bundesplatz zuzulassen seien. Der Gemeinderat sicherte dies auch im März 2001 nach dem Umbau zu und bestätigte, diese Regel auch im Zusammenhang mit der Genehmigung des Nutzungskonzeptes für den Bundesplatz einzuhalten.

Ich muss noch sagen, dass Demonstrationen an und für sich recht tolerant bewilligt werden; wenn irgendjemand auf dem Bundesplatz Äpfel verteilt, wird das toleriert. Es geht also nur um die grossen Demonstrationen, die während der Sessionen nicht bewilligt werden sollen.

Ich bitte Sie im Namen des Büros, diese Motion abzulehnen. Das Büro hat sie mit 6 zu 3 Stimmen abgelehnt.