Engelberger Eduard · Nationalrat · 2007-06-04
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-04
Wortprotokoll
Der Ständerat hat den Beschlüssen des Nationalrates weitgehend zugestimmt. Es bleibt eine einzige Differenz, nämlich bei Artikel 94a. Hier will der Ständerat nichts von der besonderen Regelung des Differenzbereinigungsverfahrens bei der Legislaturplanung wissen. Er will auch bei der Legislaturplanung am normalen Differenzbereinigungsverfahren festhalten. Bei normalen Verfahren der Differenzbereinigung, z. B. bei einem Bundesgesetz, wird über den Antrag der Einigungskonferenz gesamthaft abgestimmt. Lehnt ein Rat einen Einigungsantrag ab, so ist die ganze Vorlage gescheitert.
Der Nationalrat hat nun beschlossen, dass bei der Legislaturplanung kein gesamthafter Einigungsantrag gestellt wird, sondern es wird zu jeder verbleibenden Differenz ein Einigungsantrag gestellt, über den gesondert abgestimmt wird. Wird ein Einigungsantrag abgelehnt, so scheitert nicht die ganze Vorlage, sondern es wird nur die betroffene Bestimmung gestrichen. Diese Lösung des Nationalrates steht in einem grösseren Zusammenhang. Sie ist die logische Konsequenz des Verzichts auf die Gesamtabstimmung über die Legislaturplanung. Auf eine Gesamtabstimmung wird verzichtet, weil im schweizerischen politischen System nicht erwartet werden kann, dass sich eine geschlossene Parlamentsmehrheit auf ein gemeinsames Programm einigt. In der Konkordanzdemokratie ergeben sich von Thema zu Thema wechselnde Mehrheiten; das ist auch bei der Legislaturplanung so.
Man muss sich überlegen, worum es bei der parlamentarischen Beschlussfassung über die Legislaturplanung eigentlich geht. Es geht darum, dass die je nach Thema wechselnde Parlamentsmehrheit dem Bundesrat verbindliche Vorgaben machen kann, welche gesetzgeberischen Ziele anzustreben sind und welche Gesetzentwürfe vorbereitet werden müssen.
Genau denselben Effekt wie die Gesamtabstimmung hat nun die Abstimmung über einen gesamthaften Einigungsantrag. Wird die Durchführung einer Gesamtabstimmung als nicht sinnvoll erachtet, so ist logischerweise auch die Abstimmung über den Einigungsantrag nicht sinnvoll. Der Ständerat hat zwar dem Verzicht auf die Gesamtabstimmung zugestimmt - die Berichterstatterin im Ständerat hat auch explizit unsere nationalrätliche Begründung dafür übernommen -, doch dass es beim Verfahren des Einigungsantrages um genau dasselbe geht, hat der Ständerat nicht erkannt. Deshalb sollten wir in unserem Rat an Artikel 94a festhalten. Denn der Bundesbeschluss über die Legislaturplanung ist im Grunde nichts anderes als eine Sammlung von Richtlinienmotionen.
Die einzelnen Bestimmungen des Bundesbeschlusses entsprechen den früher verwendeten Richtlinienmotionen. Der Unterschied zu früher besteht darin, dass die Form des Bundesbeschlusses es erlaubt, diese Sammlung besser zu strukturieren und effizienter zu behandeln. Bei den früheren Sammlungen der Richtlinienmotionen ist auch nie jemand auf die Idee gekommen, am Schluss über alle Motionen gesamthaft abzustimmen. Wenn sich die Räte bei einer einzelnen Motion nicht einigen konnten, so galten deswegen nicht alle anderen, vorher angenommenen Motionen plötzlich als abgelehnt.
Bezüglich dieses Bundesbeschlusses stehen wir vor genau der gleichen Ausgangssituation. Daher macht die Abstimmung über einen gesamthaften Einigungsantrag, wie sie der Ständerat will, keinen Sinn. Somit würde auch die ganze Legislaturplanung fallengelassen. Das wollen wir nicht. Wir wollen sicherstellen, dass einzelne Bestandteile bestehen bleiben und dann an den Bundesrat als Auftrag weitergehen.
Ich beantrage Ihnen im Namen der grossen Mehrheit der Kommission, Artikel 94a beizubehalten und den Antrag der Minderheit Schibli, welcher dem Beschluss des Ständerates entspricht, abzulehnen.