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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2007-06-04

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-04

Wortprotokoll

Unser Fraktionskollege Lustenberger hat am 20. Juni 2003 die parlamentarische Initiative 03.445 zur Änderung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen eingereicht, mit dem Ziel, die Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium ins Gesetz zu integrieren. Die Initiative wurde hier - Sie erinnern sich - bereits diskutiert, und es wurde ihr in einer ersten Phase von Ihrem Rat Folge gegeben. Doch die WAK beschloss danach, vor der Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative in der zweiten Phase, die weiter gegangen wäre als die nun vorliegende Motion, die Revision des Gesetzes abzuwarten. Somit habe ich auch gesagt, dass die CVP-Fraktion dem angestrebten Ziel positiv gegenübersteht und die vom Ständerat abgeänderte Motion unterstützen wird.

Als die Motion im Erstrat - also hier im Nationalrat - besprochen wurde, hatten wir unsere Bedenken angemeldet, da die Formulierung in ihrer Verbindlichkeit zu Diskriminierungen führen könnte. Der nun abgeänderte Text trägt diesen Bedenken Rechnung. Nach wie vor ist die Situation auf dem Lehrstellenmarkt angespannt. Veränderungen sind auch in den kommenden Jahren trotz guter Wirtschaftslage nicht in Sicht. Daher hat die öffentliche Hand bei der Vergabe von Aufträgen durchaus eine Vorbildfunktion und soll deshalb in ihrer Vergabepolitik auch jene Unternehmen, welche bereit sind, Lehrlinge auszubilden, besser berücksichtigen können. Selbstverständlich ist nicht jede Branche und jedes Unternehmen auf gleiche Weise in der Lage, dieses Kriterium zu erfüllen. Deshalb ist die vom Ständerat gewählte Formulierung adäquat.

Sehr kleine, allenfalls gleichzeitig sehr spezialisierte Unternehmen oder Jungunternehmen, welche die Bedingung trotz den Ausbildungsmöglichkeiten von Unternehmensverbünden nicht oder noch nicht erfüllen, dürfen nicht a priori ausgeschlossen werden, ebenso wenig ausländische Anbieter.

Die WTO-Normen dürfen nicht umgangen werden. Somit müssen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungsrechtes auch ausländische Firmen zugelassen werden. Daher sind wir verpflichtet, das in den WTO-Normen festgelegte Gleichbehandlungsgebot zu berücksichtigen.

Aus diesen Überlegungen und unter Berücksichtigung der offenen Formulierung können wir der vorgeschlagenen Änderung des ursprünglichen, durch unseren Rat gutgeheissenen Motionstextes zustimmen. Mit dieser Änderung geben wir der öffentlichen Hand eine zusätzliche Möglichkeit, nach der Prüfung der Eignung gemäss den festgelegten wirtschaftlichen, technischen und finanziellen Erfordernissen und bei gleichwertigem Angebot bei der Vergabe von Aufträgen das Kriterium der Lehrlingsausbildung zu gewichten. Die Schaffung dieser Möglichkeit soll in den Rahmen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen integriert werden. Wir versprechen uns von diesem abgeänderten Motionstext einerseits eine Sensibilisierung der Unternehmen und setzen auf diese Sensibilisierung, um Unternehmen anzuregen, sich vermehrt der Lehrlingsausbildung anzunehmen. Andererseits sind wir der Meinung, dass dieser Schritt, obwohl nicht verpflichtend, zu einer Vereinheitlichung des öffentlichen Beschaffungswesens im Inland [PAGE 617] führen kann; dies, ohne dass dadurch den Kantonen eine entsprechende Verpflichtung, gleichzuziehen, auferlegt würde.

Die CVP-Fraktion unterstützt die Motion in dieser abgeänderten Form und bittet Sie, das Gleiche zu tun.