Steiner Rudolf · Nationalrat · 2007-06-05
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-05
Wortprotokoll
Im Namen der FDP-Fraktion empfehle ich Ihnen, den Antrag Aeschbacher abzulehnen. Ich erinnere Sie nochmals an das System, das wir bei den vorgängigen Abstimmungen beschlossen haben. Wir haben nun eine Dreistufigkeit, und jetzt geht es um die dritte Stufe. Die erste Stufe ist die Geschäftsleitung des Ensi; das ist die operative Seite. Dann haben wir den Ensi-Rat; er hat unter anderem die Aufgabe, die Strategie auszuarbeiten und die interne Aufsicht auszuüben. Als Ergänzung kommt - durch den Beschluss des Ständerates - die Kommission für nukleare Sicherheit dazu, mit der Aufgabe, das Ensi, den Bundesrat, das Departement und allenfalls noch Dritte zu beraten.
Es ist alleinige Aufgabe der Aufsichtsbehörde, sicherzustellen und zu überprüfen, dass die Betreiber ihrer gesetzlichen Aufgabe, nämlich den sicheren Betrieb ihrer Anlagen zu gewährleisten, jederzeit nachkommen. Dazu steht der Aufsichtsbehörde - eben dem Ensi - eine Reihe von Möglichkeiten offen, unter anderem Inspektionen, Meldepflicht der Betreiber, eigene Messungen, Untersuchungen, Freigaben im Rahmen der erteilten Bewilligungen, Erlass von Verfügungen; und inwieweit die Aufsichtsbehörde ihre Aufgabe ebenfalls umfassend wahrnimmt, wird künftig durch den Ensi-Rat zu bewerten sein, eben mit der Festlegung der Strategie und der Kontrolle.
Die Aufsichtsbehörden sind untereinander eng vernetzt, um sicherzustellen, dass auch jede Behörde ihre Aufgaben umfassend wahrnimmt. Internationale Überprüfungen der Behörden stellen sicher, dass dies auch umgesetzt wird. Die HSK hat sich bereits zweimal einer internationalen Überprüfung gestellt und muss zudem im Rahmen der Convention on Nuclear Safety alle drei Jahre ihre Tätigkeit einem internationalen Gremium vorstellen. Alle bisherigen Überprüfungen haben gezeigt, dass der Umfang der Massnahmen für die Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke inklusive der behördlichen Überwachung auf einem sehr hohen Stand ist, und daran ändert sich auch mit dem Ensi-Gesetz nichts. Ich habe Ihnen gesagt: Materiellrechtlich bleibt es beim Alten; es ist eine Umorganisation.
Eine Beratung der Aufsichtsbehörde durch eine eigenständige Kommission, wie sie nun vom Ständerat eingefügt worden ist, soll auch im Ensi weitergeführt werden. Da ist die FDP-Fraktion mit dabei. Mit dem Ensi-Rat wird ein neues, zusätzliches Fachgremium geschaffen, welches die Arbeit des Ensi genau überprüft und sicherstellt, dass die Aufgaben umfassend, transparent und nachvollziehbar wahrgenommen werden. Die neu hinzugefügte Kommission für nukleare Sicherheit kann sich auf grundsätzliche Fragen beschränken und muss keine Aufsichtspflichten wahrnehmen.
Konsequenterweise ist deshalb auch nicht mehr vorgesehen, dass die Kommission für nukleare Sicherheit den Betrieb der Kernanlagen selber verfolgt und sich unabhängig eine Zweitmeinung bezüglich des Betriebes und der Aufsicht der Behörden bildet. Herr Aeschbacher und auch Kollege Rechsteiner haben mit Recht darauf hingewiesen, dass in den meisten Ländern beratende Kommissionen für die Aufsichtsbehörden üblich sind. Mit Ausnahme von Deutschland beraten aber alle diese Kommissionen die Aufsichtsbehörden. Sie haben eine beratende Funktion, wie sie auch unsere Kommission für nukleare Sicherheit haben soll. Das ist auch sinnvoll. Genau dieses Vorgehen haben nämlich Länder wie Schweden, Finnland, Frankreich, die USA, England und andere gewählt und sind damit gut gefahren.
Nun noch zur Behauptung, der Personalbestand werde dezimiert: Aufgrund der reduzierten Aufgaben wird auch der Aufwand der Kommission für nukleare Sicherheit sinken. Aus Sicht des Ständerates und unserer Kommission soll die KNS über fünf bis sieben Mitglieder verfügen. Zusammen mit dem Ensi-Rat mit ebenfalls fünf bis sieben Mitgliedern stehen somit auch in Zukunft zehn bis vierzehn Fachexperten für die Wahrnehmung von Aufsichts- und Beratungsaufgaben zur Verfügung. Dies entspricht genau - hören Sie gut zu - der heutigen Anzahl an KSA-Mitgliedern. Von einem Abbau oder gar einer Dezimierung des Personals mit bösen Absichten kann nicht die Rede sein.
Aus diesen Überlegungen empfehle ich Ihnen, den Antrag Aeschbacher abzulehnen.