Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2007-06-05
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-05
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion befürwortet die Trennung von Sicherheits- und Genehmigungsbehörden und stimmt der Verselbstständigung der HSK zum Ensi zu.
Nicht zustimmen werden wir der ersatzlosen Aufhebung der KSA, jenes Gremiums, welches in Atomfragen die Second Opinion einzubringen hat. Dass der Bundesrat dieses Gremium abschaffen will, zeugt von einem hohen Grad an Naivität in der Landesregierung. Die Gefährdungspotenziale werden in grober Weise unterschätzt, und die angebliche Priorität der Sicherheit erweist sich einmal mehr als Leerformel. Wir begrüssen es deshalb, dass der Ständerat diesen Fehlentscheid korrigiert hat, und teilen auch die Ansicht der Antragsteller, dass Umfang und Aufgaben der neuen Kommission für nukleare Sicherheit auf dem heutigen Stand belassen werden sollten.
Diese Aufsichtsgremien tragen eine sehr hohe Verantwortung. Sie befinden sich - angesichts der von der Branche veranlassten Risiken - im Zustand der permanenten Überforderung. Echte Sicherheit im Umgang mit radioaktiven Stoffen gibt es erst, wenn der letzte Atommeiler geschlossen und die Abfälle kontrolliert und sanierungsfähig, also rückholbar, unterirdisch gelagert werden.
Die vom Ständerat vorgeschlagene Zahl von fünf bis sieben Mitgliedern für die Kommission für nukleare Sicherheit ist zu klein. Bei der Sicherheit der Kernkraftwerke spielt eine Vielzahl verschiedener Fachgebiete eine Rolle. Wichtige Fachgebiete sollten durch zwei Mitglieder abgedeckt werden. Es sollten auch Fachpersonen, welche der Nutzung der Atomenergie kritisch gegenüberstehen, ebenbürtig in der Kommission vertreten sein. In der Kommission sollten auch Fachpersonen aus verwandten Gebieten, wie etwa der Chemie und der Flugsicherheit, vertreten sein. Wenn ich vom "gekröpften Nordanflug" höre, der über mehrere Atomanlagen führen soll, dann staune ich nur, wie dieses Land meint, mit Atomrisiken umgehen zu können. Schliesslich sollte die Kommission eine Mischung von Personen aus Wissenschaft und Praxis aufweisen.
Es ist deshalb nicht zweckmässig, und es ist auch nicht üblich, die Zahl der Kommissionsmitglieder im Gesetz zu fixieren. Der Bundesrat, der letztlich die Verantwortung über alle Atomanlagen trägt, muss die Möglichkeit haben, diese Zahl in speziellen Fällen den gegebenen Bedürfnissen anzupassen.
Die Beobachtung des Betriebs der bestehenden Anlagen ist von zentraler Bedeutung, weil die Kommission die richtigen, grundsätzlichen Fragen nur stellen kann, wenn sie auch die Probleme der laufenden Anlagen kennt. Es ist deshalb nicht richtig, die Aufgaben der Kommission auf Grundsatzfragen einzuschränken, die sowieso als solche eigentlich gar nicht definiert werden können. Die Kommission soll sich mit der Praxis befassen und mit den Problemen, die wir real haben, und nicht mit theoretischen Fragen. Ausserdem ist die Betriebserfahrung nicht nur für die Beratung der Aufsichtsbehörde notwendig, sondern auch für die Mitarbeit bei der Gesetzgebung. Wie soll man Gesetze gestalten können, wenn man die Praxis nicht kennt? Und der Bundesrat, welcher die Aufsicht über das Ensi haben wird, muss auch eine Zweitmeinung zu den aktuellen Fragen im Betrieb einholen können. Wir brauchen hier das Vieraugenprinzip, es besteht die Notwendigkeit von Redundanz und Diversität der Beobachtung, auch der Beurteilung von Sicherheitsfragen.
Die im Gesetzestext vorgeschlagene Minikommission würde insgesamt zu einer Schwächung der Aufsicht über Atomanlagen beitragen. Dies ist angesichts des grossen Gefährdungspotenzials unverantwortlich. Gemäss den jüngsten Angaben des BFE besitzt die Schweiz bereits mehrere Tausend Kilogramm Plutonium, ausreichend für Dutzende, wenn nicht Hunderte von Atombomben. Dazu kommt eine Vielzahl weiterer radioaktiver Isotope mit einem grossen und dauerhaften Gefährdungspotenzial. Die Atomkraft hat weltweit mit einem rückläufigen Marktanteil zu kämpfen. Die Anlagen altern und werden, in Europa zumindest, zu einem Grossteil nicht mehr ersetzt. Junge Studierende wenden sich von dieser Technologie ab, und immer weniger Fachleute stehen für die zu lösenden Probleme zur Verfügung. In einer so kleinen und zudem schrumpfenden Branche ist die Gefahr gross, dass sich die Aufsichtsbehörden zu sehr mit den Anliegen der Betreiber identifizieren. Gerade deshalb sind ein personelles Netzwerk für das Einholen von Zusatzgutachten und die Aufrechterhaltung einer kritischen Masse von Experten notwendig, mindestens so lange, bis die letzte Atomanlage geschlossen ist.
Es besteht bei den Aufsichtsbehörden auch immer die Gefahr, dass sie sich zu sehr mit den Anliegen der Betreiber identifizieren. Dies muss im Falle der heutigen HSK in einem hohen Masse festgestellt werden. Denn die HSK hat zum Beispiel die Gefahr von terroristischen Anschlägen vor der Volksabstimmung im Jahre 2003 in nicht zu verantwortender Weise verharmlost. Auch ist es fragwürdig, dass ausgerechnet die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) die Arbeit dieser Gremien beaufsichtigt. Denn es ist immer noch das Ziel der IAEA, die Atomenergie auszubauen, und kritisches Denken ist dort nicht vorhanden.