Müller Geri · Nationalrat · 2007-06-05
Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2007-06-05
Wortprotokoll
Mit der Botschaft vom 18. Oktober 2006 unterbreitete der Bundesrat dem Nationalrat und dem Ständerat den überarbeiteten Entwurf zum Bundesgesetz [PAGE 650] über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat. Dieses Gesetz ist begrüssenswert, werden damit doch die Bestimmungen des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 umgesetzt und wird der bisherige Interessenkonflikt des Bundesamtes für Energie zwischen Sicherheits- und Aufsichtsaufgaben einerseits und Nutzungs- und Wirtschaftlichkeitsaspekten anderseits entschärft. Nichtsdestoweniger und obwohl der Ständerat in seinem Beschluss vom 7. März 2007 mit der Beibehaltung der Kommission für nukleare Sicherheit, einer unabhängigen Zweitinstanz, eine wichtige Verbesserung angebracht hat, hat der vorliegende Gesetzentwurf in mehreren Punkten ein Verbesserungspotenzial. Dieses muss dringend genutzt werden - heute haben wir Gelegenheit dazu.
Warum ist dieses Potenzial in der Kommission nicht besprochen worden? Sie haben ja vom eindrücklichen Abstimmungsresultat von 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung gehört. Lassen Sie mich kurz ausholen: Der verbesserte Entwurf wurde von der UREK am Abend des 26. März 2007 ohne Diskussion verabschiedet. Zwei Experten der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA), die für den darauffolgenden Tag eingeladen waren, wurden wieder ausgeladen; man dachte, es sei eigentlich alles in Butter. Wären diese beiden Experten dabei gewesen, wäre die Diskussion vermutlich anders verlaufen.
Bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich nicht um eine Kleinigkeit; es geht darum, wie die Frage der Sicherheit der schweizerischen Atomkraftwerke gehandhabt und überdacht werden soll. Ich weiss, dass dies ein Thema ist, das Ihnen allen - Atomkraftwerkbefürwortern wie auch -gegnern - extrem wichtig ist. Die Sicherheit ist keine Frage von Ja oder Nein; die Sicherheit ist eine Frage, die uns alle beschäftigen muss. Ich werde deshalb im Folgenden einige Änderungsanträge begründen.
1. Betreffend die KSA, die in die neue KNS überführt wird, geht es um eine Ergänzung zu dem, was der Ständerat beschlossen hat. Es geht dort um eine unabhängige Zweitmeinung, eine unabhängige Zweitinstanz, und das ist grundsätzlich begrüssenswert. Wichtig ist aber, dass diese Instanz mindestens den internationalen Standards entspricht. Sie hat aber zwei Probleme: Zum Ersten ist die Anzahl Mitglieder im Gesetz festgeschrieben, was eigentlich unüblich ist, und die Anzahl ist mit fünf bis sieben Mitgliedern sehr bescheiden ausgefallen. Wir alle wissen, dass das Spektrum der technischen Fragen, die ein Atomkraftwerk aufwirft, extrem breit ist und dass diese Fragen von verschiedensten Fachgruppen untersucht werden müssen.
Zum Zweiten wird die Kommission gemäss der Änderung durch den Ständerat den Betrieb der Kernanlagen nicht mehr selbst verfolgen können, sondern nur noch auf der Grundlage von Informationen, die von anderen Stellen erhoben wurden, indirekte Stellungnahmen abgeben können. Die Kommission wird also Papiere beurteilen und nicht das Atomkraftwerk selber. Um eine eigene, aktive Aufsichtstätigkeit über die Atomanlage zu gewährleisten und so die unabhängige Meinungsbildung zu ermöglichen, werde ich bei Artikel 71 einen Ergänzungsantrag unterbreiten.
2. Im Vernehmlassungsentwurf vom 21. Dezember 2005 wird unter Artikel 5 festgehalten, dass der Ensi-Rat Sicherheitsziele festlegt. Das ist so weit in Ordnung und richtig, nur müssen diese Sicherheitsziele dann auch periodisch geprüft werden. Die Formulierung muss festgelegt werden, damit die KNS hinterher ganz genau beaufsichtigen kann, was vorher angelegt worden ist. Das ist auch für das internationale Benchmarking wichtig, für den Vergleich mit anderen Atomanlagen. Es geht darum, dass immer wieder die besten, neuesten Installationen vorgeschlagen und mit den gegenwärtig in Betrieb stehenden Anlagen verglichen werden. Ohne klar formulierte Sicherheitsziele fehlt ein wichtiger Bezugspunkt, auf den sich die operative Tätigkeit des Ensi stützen kann. Ich werde deshalb beantragen, Artikel 5 zu ergänzen.
3. So, wie es heute im Raumplanungsgesetz der Fall ist, sollen die Bevölkerung und interessierte Stellen über die Sicherheitsziele informiert werden und in geeigneter Weise mitwirken können. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist keine einzige formalisierte Prozedur dafür vorgesehen, wie sich der Ensi-Rat und die Geschäftsführung der Öffentlichkeit stellen müssten. Die Ensi-Geschäftsführung muss allein dem Ensi-Rat und dieser im Nachhinein allein dem aufsichtsführenden Bundesrat Rechenschaft ablegen. Dies steht im Gegensatz zu den meisten anderen Bereichen des Verwaltungsrechtes.
4. Zur Verantwortlichkeit des Ensi: Im Gegensatz zum Vernehmlassungsentwurf wird die Verantwortlichkeit des Ensi in der vorliegenden Fassung so weit eingeschränkt, dass das Ensi unter sozusagen allen denkbaren Umständen im Schadenfall nicht haftbar ist. Dies führt dazu, dass der Anreiz, die vorgeschriebene Aufsichtstätigkeit sorgfältig und gewissenhaft auszuführen, geschwächt wird. Auch dazu werde ich einen Antrag und einen Eventualantrag stellen.
Dieses Gesetz hat bisher nicht für grosse Diskussionen gesorgt. Auch mögen die vorgeschlagenen Änderungen teilweise als Details erscheinen. Sie sind jedoch ausserordentlich wichtig für die nukleare Sicherheit unseres Landes; das haben Sie auch von meinen beiden Vorrednern gehört.
In der Schweiz wird heute Atomstrom produziert - das ist eine Realität. Wir haben davon den Profit, etwas mehr Strom verbrauchen zu können. Wir sind aber alle, Atomkraftwerkbefürworter und -gegner, dafür verantwortlich, dass eine gute Überwachung der Sicherheit möglich bleibt.
Ich bitte Sie deshalb, meine Anträge in der Detailberatung zu unterstützen.