Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2007-06-06
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-06
Wortprotokoll
Sie haben die Begründungen der Minderheit I (Hofmann Urs) und der Minderheit II (Recordon) gehört. Sie sprechen beide die Ordnungsmässigkeit beim Einzug der direkten Bundessteuer sowie die Frage der Oberaufsicht über diesen Einzug an. Aus der Sicht der Projektleitung sowie aus der Sicht der EFK und des Bundesrates besteht bei dieser Frage kein unmittelbarer Handlungsbedarf, dem im Zusammenhang mit dem NFA nachgegangen werden müsste. Die Kantone - das ist klargeworden - haben unterschiedliche Aufsichts- und Kontrollorgane; sie sind auch unterschiedlich strukturiert, was den Einzug der Bundessteuer betrifft. Wenn wir das so festlegen würden, wie das die Minderheit I beantragt, dann griffen wir in die Hoheit der Kantone ein. Frau Huber hat Ihnen das erklärt.
Daher hat die Kommission einstimmig beschlossen, im Sinne eines Kompromisses einen Antrag von Kollege Bugnon aufzunehmen, und hat eine Kommissionsmotion formuliert, welche den Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Verbesserungsmöglichkeiten bei der Kontrolle und bei der Kommunikation gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung über den Bezug der direkten Bundessteuer zu prüfen, mit dem Ziel, die Ordnungsmässigkeit zu gewährleisten. Der Antrag Hofmann Urs wurde in der Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt; der Antrag Recordon wurde mit 15 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Wie gesagt, beantragt der Bundesrat die Annahme der Kommissionsmotion, die Sie auf Seite 12 der Fahne finden. Es fand hierzu in der Kommission keine Abstimmung statt; das war unbestritten.
Jetzt noch kurz ein Wort zu Ziffer 8, zur Änderung beim StHG: Kollege Schwander schlägt mit seinem Einzelantrag vor, neben den anderen sieben Anpassungen in verschiedenen Gesetzen auch im StHG eine Änderung vorzunehmen. Sicher kann diesem Antrag die Aktualität nicht abgesprochen werden, zumal das Bundesgericht am 1. Juni dieses Jahres entschieden und das neue Steuergesetz des Kantons Obwalden für verfassungswidrig erklärt hat. Die Kommission konnte diesen Antrag demnach nicht behandeln.
Ich persönlich habe ein gewisses Verständnis für dieses Anliegen, zumal das Bundesgericht erstmals seit Bestehen der Tarifhoheit der Kantone in diese Materie eingegriffen hat. Wenn wir mit dem NFA den Kantonen mehr Souveränität bei der Verwendung der finanziellen Mittel gewähren, kann sicher auch die Ansicht vertreten werden, dass bei der Tarifgestaltung der Steuern die Hoheit der Kantone nicht angetastet werden soll.