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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2007-06-06

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-06

Wortprotokoll

Ich nehme für die SVP-Fraktion zu Ziffer 7 Stellung, aber dann nehme ich innerhalb der festgesetzten Zeit auch noch persönlich Stellung zu den verschiedenen Vorwürfen oder Interpretationen zu meinem Antrag; dafür brauche ich dann für eine persönliche Erklärung keine Zeit mehr, so können wir Zeit sparen.

Zu Ziffer 7: Die SVP-Fraktion lehnt die Minderheiten I und II ab. Sie möchte nicht, dass hier unter dem Deckmantel der Ordnungsmässigkeit eine Oberaufsicht über die Kantone entsteht; das wollen wir nicht zulassen. Der Motion der Spezialkommission stimmt eine Mehrheit der SVP-Fraktion zu.

Zu meinem Antrag ist geäussert worden, es gehe um die Bevorteilung der Reichen, und es ist gesagt worden, wir müssten das mit den Kantonen noch aushandeln. Das stimmt schlichtweg nicht. Wir geben mit diesem Antrag ein zusätzliches Mittel in die Hand der Kantone. Der Antrag bezweckt, unsere unbestrittene Staatsstruktur mit Autonomie der Kantone und Föderalismus zu bewahren und zu stärken. Die Schweizerische Eidgenossenschaft besteht ja bekanntlich nicht nur aus dem Schweizervolk, sondern auch aus den Kantonen. Die Kantone üben die ihnen übertragenen Aufgaben souverän aus und bestimmen selbst, welche Aufgaben sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit erfüllen. Die Bundesverfassung wahrt also die Eigenständigkeit der Kantone, und gerade in dieser Eigenständigkeit der Kantone legen diese die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge gemäss Artikel 129 der Bundesverfassung selbst fest.

Mit dem Zusatz in Artikel 1 Absatz 3 des Steuerharmonisierungsgesetzes will ich, dass die Kantone degressive Steuertarife vorsehen können. Der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird also präzisiert, und vor allem wird der Entscheid darüber dem Stimmvolk überlassen, so, wie es die Bundesverfassung in all diesen Artikeln will. Wenn der degressive Steuertarif bekämpft wird, dann muss auch der progressive, ja sogar der lineare Steuertarif bekämpft werden, denn wenn zum Beispiel ein Rentner mehrheitlich von Wertschriftenerträgen lebt, entspricht auch der progressive Steuersatz wohl kaum mehr der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Überdies war die Anhäufung der Vermögen ja bereits einmal der Einkommenssteuer unterworfen. Auch müssen Sie die Frage beantworten, ob Steuerabkommen und Pauschalbesteuerung der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen. Genau wegen dieser Fragen müssen wir Bürgerlichen diesen Zusatz jetzt aufnehmen, bevor das Bundesgericht auch betreffend Steuerabkommen und Pauschalbesteuerung wieder einen Entscheid trifft. Mit dem Urteil vom 1. Juni 2007 mischt sich das Bundesgericht erstmals in die detaillierte Ausgestaltung der kantonalen Steuertarife - nicht Steuergesetze oder pauschale Grundsätze, sondern in die kantonalen Steuertarife - ein. Darum missachtet dieses Urteil massiv die Gewaltentrennung. Wenn das Bundesgericht sagt, es müsse unabhängig und frei entscheiden, dann müssen wir auch als Legislative frei und unabhängig entscheiden und dürfen uns vom Bundesgericht auch nicht dreinreden lassen.

Die definitive Ausgestaltung der Steuertarife liegt in der Hoheit der Kantone und ist verfassungsrechtlich in den Artikeln 1, 3, 43, 47 und 129 der Bundesverfassung ausschliesslich garantiert. Es geht nicht an, dass plötzlich mit Artikel 127 der Bundesverfassung eine Normenkollision heraufbeschworen wird. Die Ausgestaltung der Steuertarife ist ausschliesslich Aufgabe des Gesetzgebers und nicht des Bundesgerichtes.

Wenn Sie das anzweifeln, müssen Sie den Bürgerinnen und Bürgern Ihrer Kantone sagen, dass sie nicht mündig sind, den Steuertarif selbst festzulegen. Ich bin der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger in den einzelnen Kantonen, in unseren Kantonen, in denen wir gewählt wurden, klar mündig sind, die Steuertarife festzulegen, und mündig sind zu [PAGE 702] sagen, dass sie eine finanzpolitische Änderung selbst in die Hand nehmen wollen.