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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2007-06-06

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-06

Wortprotokoll

Die Entflechtung der Aufgaben ist ja der Oberbegriff dieser Vorlage, und die Entlassung der Kantone aus der Finanzierung der AHV und der IV ist grundsätzlich unbestritten und zweifellos zu unterstützen.

Allerdings ist diese Entlassung bei der Invalidenversicherung problematisch. Die Mehrheit hat sich meines Erachtens zu Recht entschieden, im Rahmen dieser Ablösung dafür besorgt zu sein, dass der IV nicht neue Belastungen entstehen, die nachschüssig begründet werden. Es geht ja um fast 1 Milliarde Franken, die hier zusätzlich in der Rechnung der Invalidenversicherung auftaucht. Wenn man die Kantone entlässt, dann hat diese Entlassung abschliessend zu erfolgen. Die verursachte Last sollte eben auch von den Verursachern übernommen werden.

Die Mehrheit beantragt Ihnen hier, die 981 Millionen Franken je hälftig auf Bund und Kantone zu übertragen. Es gibt zwei Gründe, die zu dieser Massnahme berechtigen: Den einen Grund hat Frau Goll rechnerisch ausgeführt; ich kann dies im Wesentlichen unterstützen und auf diese Details verzichten. Man hat diese Trennung ohne Einbezug der früher geleisteten Beiträge gemacht. Die Rechnung der Sozialwerke besteht ohne saubere, klare Bilanz. Also: Es gibt einen Jahresabschluss, es gibt keine saubere Bilanz in den Rechnungen der Sozialversicherungen. Und hier geht man hin und versucht zu bilanzieren; diese Bilanz kann immer nur unvollständig sein. Das ist die eine Seite.

Der zweite Punkt ist eher eine politische Beurteilung; da geht es um die grosse Verschuldung der Invalidenversicherung, und diese grosse Verschuldung wurde von den Kantonen wesentlich mitverursacht. Wir haben Untersuchungen, die klar aufzeigen, dass einzelne Kantone in den letzten fünfzehn, zwanzig Jahren eine unerklärliche Inanspruchnahme der Invalidenversicherung ausweisen. Die Zunahme der Anzahl Renten haben die Kantone mitzuverantworten. Sie haben ihre Aufgabe betreffend Sozialhilfe ungenügend erfüllt und die Invalidenversicherung missbraucht.

Das ist auch hier ein Thema, und es muss ein Thema sein. Wenn wir mit dieser Aufgabenteilung die Kantone aus der Verantwortung gegenüber der IV entlassen, dann entlassen wir die Kantone auch aus der Verantwortung, sich irgendwann einmal an der Entschuldung zu beteiligen. Persönlich bin ich zwar überzeugt davon, dass wir die Rechnung der Invalidenversicherung mit den bestehenden Einnahmen ausgeglichen gestalten können, aber die Schulden, die aufgelaufen sind und die in den nächsten zwei, drei Jahren weiter auflaufen werden, müssen irgendwann einmal beseitigt werden. Wenn Sie nun hier die Kantone aus der Verantwortung gegenüber diesem Sozialwerk entlassen, werden Sie sie nie mehr zur Entschuldung beiziehen können, obwohl sie diese Situation wesentlich mitverursacht haben. Das muss hier Thema sein.

Man kann nicht einfach darüber hinweggehen und sagen: Ja gut, die Rechnung kann plus/minus buchhalterisch vielleicht stimmen, vielleicht geht es ein wenig zulasten der Invalidenversicherung. Die Verwaltungen, die Regierungsräte und der Bundesrat haben in erster Linie die Aufgabe, ihren Kassen Sorge zu tragen. Es ist nicht das erste Mal, dass man versucht, die Sozialwerke zugunsten der Staatsrechnung zu [PAGE 696] belasten. Ich möchte daran erinnern, dass das erhobene Mehrwertsteuerprozent seit Jahren vom Staat - entgegen dem Volksentscheid - missbraucht wird, um die Bundeskasse zu alimentieren. Das geht hier meines Erachtens ein Stück weit in die gleiche Richtung. Das ist nicht zu akzeptieren. Es bleibt dann den übrigen Finanzierungsträgern überlassen, die Schulden gelegentlich irgendwie zu bewältigen, vor allem den Sozialpartnern oder dem Volk mit neuen Steuern, weil die staatlichen Organe dieser Sache zu wenig Sorge getragen haben.

Aus diesen Gründen wird die SVP-Fraktion die Mehrheit unterstützen und hier die Kantone und teilweise den Bund in die Verantwortung einbeziehen, diese 981 Millionen Franken zusätzlich zu übernehmen.