Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2007-06-06
Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-06
Wortprotokoll
Es ist zu bedauern, dass die knappe Mehrheit der Kommission ein völlig NFA-fremdes Anliegen, nämlich die Sanierung der IV, mit dem auf Haushaltneutralität zwischen Bund und Kantonen ausgerichteten Projekt NFA verknüpfen will und damit den zwischen den Vertretern der Kantone und dem Bundesrat im politischen Steuerungsorgan ausgehandelten Kompromiss gefährdet. Damit würde - isoliert von der laufenden Diskussion zur Sanierung der IV - eine auf die Finanzierung der offenen Verpflichtungen der IV bei den kollektiven Leistungen beschränkte Teilsanierung zulasten der öffentlichen Hand durchgeführt. Es ist wichtig zu wissen, dass die Kantone im Bewusstsein, dass eine zusätzliche Belastung von 2 Milliarden Franken für den Bund nicht akzeptierbar gewesen wäre, darauf verzichteten, die Maximalforderung auf periodengerechte Abgrenzung aller direkter Bundessteuern, also auch der Steuern für das Jahr 2007, aufrechtzuerhalten. Sie verzichteten darauf, obschon das Argument, diese Steuern seien ja erst im Jahr 2008 fällig, auch für die nachschüssigen, kollektiven IV-Beiträge zutreffen würde.
Die Kantone waren bereit, ihren gesetzlich festgelegten Anteil von einem Achtel an allen bis zum Übergang zum NFA auflaufenden Verpflichtungen der IV, einschliesslich ihres Anteils an den Rentennachzahlungen und den übrigen abzugrenzenden Aufwandpositionen, zu übernehmen. Sie verlangten jedoch, dass im Gegenzug auch die Erträge der direkten Bundessteuer für die Steuerjahre 2006 und früher periodengerecht abgegrenzt würden. Das heisst, dass den Kantonen von allen ab dem 1. Januar 2008 eingehenden Steuern für diese Jahre noch 30 statt 17 Prozent zustehen würden. Dies wiederum entspreche der vorgeschlagenen Lösung bei den Rentennachzahlungen und den übrigen abzugrenzenden Positionen bei den individuellen Leistungen der IV. Gemäss den Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung würde diese Lösung zu einer einmaligen Zusatzbelastung des Bundes von 655 Millionen Franken führen.
Der Bundesrat war nicht bereit, auf die bereits von rund 2 Milliarden auf 655 Millionen Franken reduzierte Forderung der Kantone nach periodengerechter Abgrenzung bei den direkten Bundessteuern einzutreten. Er erklärte sich aber bereit, auf die Einforderung eines Kantonsanteils von 175 Millionen Franken für die IV zu verzichten, und forderte gleichzeitig, die zusätzliche Zinsbelastung der IV von jährlich 24,5 Millionen Franken über die Globalbilanz zulasten der Kantone auszugleichen.
Um den NFA nicht zu gefährden, haben dann die Kantone der Kompromisslösung zugestimmt, so, wie dies der Bundesrat beantragt und der Ständerat bereits beschlossen hat. Die vorgeschlagene Lösung, die - isoliert von der laufenden Diskussion zur Sanierung der IV - eine auf die Finanzierung der offenen Verpflichtungen bei den kollektiven Leistungen beschränkte Teilzahlung zulasten der öffentlichen Hand will, ist deshalb abzulehnen.
Die CVP-Fraktion unterstützt die Minderheit und den mit den Kantonen ausgehandelten Kompromiss, denn diese IV-Frage darf nicht zum Stolperstein der Vorlage werden. Es ist [PAGE 695] auch sehr unwahrscheinlich, dass der Ständerat der Lösung der knappen Mehrheit der Kommission zustimmen wird. Wir gefährden damit nämlich auch die Inkraftsetzung des NFA per 1. Januar 2008. Falls diese Mehrheit heute obsiegt, wird sich die CVP-Fraktion bei der Gesamtabstimmung über den Bundesbeschluss 4 der Stimme enthalten.