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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2007-06-06

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-06

Wortprotokoll

Ich habe Ihnen beim Eintreten gesagt, dass es hier noch heikle Punkte zu diskutieren gibt. Ich glaube, dies ist einer der Punkte, wo die Differenz zum Ständerat, wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen, die grösste ist. Auch die Kantone haben keine grosse Freude an dieser neu getroffenen Lösung.

Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission ist der Ansicht, dass die Verschuldung der IV beim AHV-Ausgleichsfonds nicht zusätzlich steigen sollte, und beantragt daher, dass der an sich von der IV selbst zu tragende Teil der nachschüssigen Verpflichtungen in der Höhe von rund 1 Milliarde Franken je zur Hälfte durch einmalige Beiträge des Bundes und der Kantone finanziert wird. Es geht hier um diese nachschüssigen Verpflichtungen. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit erhöht sich der Finanzierungsanteil des Bundes an den nachschüssigen Zahlungen der IV auf fünf Achtel, jener der Kantone auf drei Achtel, und damit werden sowohl der Bund als auch die Kantone einmalig mit je etwa 500 Millionen Franken belastet. Hingegen wird die Zinsabgeltung an die IV nicht mehr nötig sein, weshalb der Bundesbeitrag an die Ausgaben der IV gegenüber dem Beschluss des Ständerates um 0,16 Prozentpunkte oder 24,5 Millionen Franken gesenkt werden kann.

Die Kommission ist mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung diesem Antrag gefolgt und beantragt Ihnen damit eine gegenüber dem Bundesrat und dem Ständerat geänderte Übergangsfinanzierung dieses Problems. Eine Minderheit erachtet jedoch die vom Bundesrat zusammen mit den Kantonen erarbeitete und vom Ständerat übernommene Lösung als sachgerecht und beantragt deshalb, dem Beschluss des Ständerates zu folgen.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, der Mehrheit Folge zu leisten.