Pfister Gerhard · Nationalrat · 2007-06-06
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-06
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei der Festsetzung der Beiträge der ressourcenstarken Kantone mit dem Betrag zu beginnen, der gegenüber dem Antrag des Bundesrates um 2 Prozent tiefer zu liegen kommt, nämlich auf 68 Prozent. Mein Minderheitsantrag geht ganz bewusst nicht auf das Minimum herunter, das möglich wäre. Aber er kommt einem Anliegen der ressourcenstarken Kantone so weit entgegen, wie es möglich ist, und er erhöht aus meiner Sicht wesentlich die Akzeptanz des NFA, gerade auch in den Kantonen, die in den Topf einzahlen.
Warum beantrage ich Ihnen dies? Es sind die gleichen Argumente, wie sie im Ständerat zum Ausdruck kamen. Mein Minderheitsantrag entspricht meines Wissens dem Antrag der Minderheit I (Fetz) im Ständerat.
1. Sie müssen sich bewusst sein, dass auch die ressourcenstarken Kantone nur dann Geld verteilen können, wenn sie dies vorher erwirtschaftet haben. Das erwirtschaftete Geld ist ja einer guten Wettbewerbsposition dieser Kantone zu verdanken. Diese Position - da gebe ich Herrn Schelbert völlig Recht - hat nicht nur mit massvoller Besteuerung zu tun, aber auch. Es wurde in der Kommission zu Recht darauf hingewiesen, dass Standortvorteile teilweise politischen Entscheiden zu verdanken sind, aber teilweise eben auch auf geografische, demografische und andere Ursachen zurückgehen, für die ein Kanton nichts kann. Auf der anderen Seite hat er aber auch günstige Rahmenbedingungen, für die politische Entscheide verantwortlich sind. Gerade das macht aber die Wettbewerbsfähigkeit, via Steuer zum Beispiel, zu einem Faktor, den Sie steuern können. Die finanzielle Be- oder Entlastung eines Kantons und, nachgelagert dazu, die steuerliche Be- oder Entlastung von Unternehmen und natürlichen Personen sind Steuerungsmöglichkeiten. Deshalb ist es wichtig, dass man dazu Sorge trägt, die Wettbewerbsfähigkeit der ressourcenstarken Kantone zu stärken und nicht zu schwächen.
Um aber auch dies zuzugeben: Gegenüber dem Entwurf des Bundesrates wäre es eine geringfügige Entlastung der ressourcenstarken Kantone, nämlich um 34 Millionen Franken. Für den Härteausgleich müssten 20 Millionen mehr seitens des Bundes aufgewendet werden. Es ist klar, dass auch der vom Bundesrat vorgesehene Betrag von 70 Prozent verkraftbar ist. Aber es wäre ein wichtiges politisches Signal der Mehrheit der Bundesversammlung, die von sogenannten ressourcenschwachen Kantonen gebildet wird, an die ressourcenstarken Kantone, dass man diese Minderheit nicht übermässig belasten würde.
2. Ein Beginn auf etwas tieferem Niveau lässt eher eine Entwicklung zu, die Beiträge der ressourcenstarken Kantone können dann in den kommenden Jahren noch steigen. Wenn Sie zu weit oben beginnen, zu sehr in der Nähe der festgelegten Obergrenze von 80 Prozent, dann ermöglichen Sie dem Mechanismus des Ressourcenausgleichs zu wenig Dynamik. Es kann also durchaus auch der Gedanke aufkommen, dass es im Interesse aller ist, auch derjenigen, die Geld erhalten, wenn man die zu verteilende Summe anfangs etwas kleiner definiert, um Anpassungen nach oben überhaupt zu ermöglichen. Nochmals: Wir sollten die Starken nicht schwächen, weil dadurch die Schwachen nicht gestärkt werden.
Auch der Bundesrat ist der Meinung - das habe ich wenigstens in der Kommission so verstanden, ich gebe zu, vielleicht auch so verstehen wollen -, dass mein Minderheitsantrag die Zielgrösse des NFA, nämlich keinen Kanton unter 85 Prozent des schweizerischen Mittels fallen zu lassen, nicht gefährdet. Der Antrag hält also das Gleichgewicht zwischen ressourcenschwachen und -starken Kantonen, ohne letztere in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu schwächen. Das ist auch der Grund, warum ich nicht auf das Minimum von 66,66 Prozent heruntergegangen bin.
Falls Sie diesen Antrag nicht annehmen können, bitte ich Sie, wenigstens nicht noch über denjenigen des Bundesrates hinauszugehen. Wenn Sie der Meinung sind, mein [PAGE 683] Minderheitsantrag gefährde das Gleichgewicht, dann müssen Sie konsequenterweise dieses Argument auch auf die Anträge anwenden, die den Beitrag der ressourcenstarken Kantone im Vergleich zum Bundesrat erhöhen wollen. Sie schaffen aber eine grössere Elastizität, wenn Sie meinem Antrag zustimmen. Er ist ausgewogen, berücksichtigt die Anliegen der starken Kantone etwas stärker, erhöht dafür aber den Spielraum, sodass sich der Beitrag in den Folgejahren noch nach oben entwickeln kann; und er bringt den ressourcenschwachen Kantonen nicht weniger als der Antrag des Bundesrates. Das ist systembedingt und nicht eine Spezialität meines Antrages, so ehrlich bin ich denn auch, das zuzugeben.
Wenn es also in diesem Sinne richtig ist, dass die ressourcenschwachen Kantone nichts verlieren und die Minderheit der ressourcenstarken Kantone etwas entlastet wird, dann spricht das aus meiner Sicht gerade noch einmal dafür, dass wir hier auf 68 Prozent gehen. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung meines Minderheitsantrages.