Schelbert Louis · Nationalrat · 2007-06-06
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2007-06-06
Wortprotokoll
Ich spreche zu den Minderheitsanträgen II und III. Sie zielen beide darauf ab, die Ausgleichswirkung des NFA etwas zu verbessern. Tatsache ist, dass die ressourcenstarken Kantone real weniger leisten müssen als das, was der Bevölkerung bei der Volksabstimmung - gestützt auf die Datenlage 2001/02 - gesagt wurde. Also soll wenigstens das Minimum dessen erreicht werden, was das Finanz- und Lastenausgleichsgesetz vorsieht. Statt mindestens 85 Prozent könnten wir uns gut auch 90 oder 95 Prozent als Mindestausstattung vorstellen. Dies würde indessen stark in die Balance eingreifen und wäre von vornherein als Antrag aussichtslos. Konkret werden nun aber nur 84,x statt die vollen 85 Prozent erreicht. Auch wenn der Unterschied auf den ersten Blick als gering erscheint, in Franken macht es doch rund 120 Millionen aus, die sich auf Bund und Kantone verteilen.
Auch der Minderheitsantrag III versteht sich als ein Kompromissantrag. Er sucht in der Frage der Kostenbeteiligung der ressourcenstarken Kantone an den Ausgleichstöpfen die Mitte: die Mitte zwischen zwei Dritteln und vier Fünfteln, wie sie im Filag festgelegt sind. Auch dieser Antrag würde den Ausgleich zwischen den Kantonen verbessern.
In der Kommission wurde vor allem das ausgehandelte Vertragswerk NFA 3 als Argument gegen diese Anträge vorgebracht. Das können wir bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen, aber nur bis zu einem gewissen Grad: Die Ausgleichsleistungen der ressourcenstarken Kantone würden insgesamt auch bei der Annahme unserer Anträge nicht die Höhe erreichen, die bei der Volksabstimmung im November 2004 zur Diskussion stand. Das heisst: Sie sind durch das Abstimmungsergebnis gedeckt. Gleichzeitig sind sie moderat, sodass sie die ressourcenstarken Kantone nicht wirklich schwächen könnten, auch nicht in Bezug auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Massgebend ist hier in erster Linie der Standort Schweiz; dieser wird sicher nicht geschwächt. Innerhalb der Schweiz bliebe die Hierarchie in Sachen Steuern auf jeden Fall gewahrt. Zu beachten ist, dass die Steuern bei der Standortfrage im Übrigen so oder so nur ein Faktor unter anderen sind, und oft nicht einmal der erste. Die "Motoren" der ressourcenstarken Kantone würden also nicht geschwächt, sondern eher vor einer Überhitzung bewahrt.
Man muss sehen: Beim NFA ist das Entgegenkommen auch der ressourcenschwachen Kantone gross, zum Beispiel etwa bei der Festsetzung des Einbezugs der Nationalbankgewinne, beim Verzicht auf den Teuerungsausgleich im Härtefonds oder auch in den hier beantragten Bereichen - 85 Prozent Mindestausstattung statt mehr und nur 70 Prozent Solidaritätsbeitrag in die Lastenausgleichstöpfe. Tatsache bleibt aber: Das angestrebte Ziel, die Schere zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen nicht weiter auseinanderklaffen zu lassen, wird nicht erreicht. In der Kommission gewann ich zuweilen den Eindruck, es würden zum Teil sogar die vom Bundesrat eingebrachten Ziele und Anträge infrage gestellt. Die Anhörungen vor der Kommission haben mich darin bestärkt, dass die gestellten Anträge richtig sind. Kein einziger der ressourcenstarken Kantone hat effektive Probleme geltend gemacht. Ich denke, das dürfen wir ernst nehmen.
Das F in NFA steht für Finanzausgleich. Die ressourcenstarken Kantone sind nicht einfach Opfer, sie profitieren auch von den realen Verhältnissen. Durch den NFA werden sie ein bisschen in die Pflicht genommen, aber nur ein bisschen; mit unseren Anträgen ein bisschen mehr, aber immer noch sehr rücksichtsvoll. Ein Referendum wäre da sicher kein ernsthaftes Thema. Die aktuelle wirtschaftliche Dynamik nützt ebenfalls ganz klar den ressourcenstarken Kantonen. Die überaus gute Konjunktur verhilft ihnen zu einem überproportionalen Anstieg der Erträge. Ein Beispiel: Im Kanton Zug erreichte die Zahl der Firmenneugründungen im letzten Jahr einen neuen Rekordstand.
Unsere Minderheitsanträge verbessern die Ausgleichswirkung. Ich bitte Sie deshalb, ihnen zuzustimmen. Weil die Anträge der Minderheiten IV und V in die Gegenrichtung zielen, bitte ich darum, sie abzulehnen. Dem Antrag der Minderheit I dagegen stimmen wir zu.