Schelbert Louis · Nationalrat · 2007-06-06
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2007-06-06
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, auf die dritte NFA-Vorlage einzutreten. Hier wird der Finanzausgleich im engeren Sinne geregelt. Die vorgesehenen Regelungen entsprechen einigermassen dem, was in der Botschaft in Aussicht gestellt wurde und was in der Volksabstimmung breite Akzeptanz gefunden hat. Die vorgesehenen Ausgleichstöpfe funktionieren technisch in der Praxis, jedenfalls im Kanton Luzern, der dieses System bereits anwendet. Auf die Ausgleichswirkung komme ich noch zu sprechen.
Das Verhältnis Bund/Kantone soll haushaltneutral gestaltet werden, der Ausgleich zwischen den Kantonen soll deren Ressourcenstärken entsprechen, und die Zweckbindung der Beiträge soll entfallen. Diese Ziele werden von unserer Fraktion gestützt. In diesem Zusammenhang sind zwei Zahlen wichtig. Der Ressourcenausgleich hat eine Mindestausstattung von 85 Prozent zum Ziel. Die ressourcenstarken Kantone sollen 70 Prozent der Beiträge des Bundes erbringen. Tatsache ist, dass die 85 Prozent mit dem Antrag des Bundesrates bzw. der Kommission nicht ganz erreicht werden und dass diese 70 Prozent im unteren Bereich dessen sind, was gesetzlich vorgesehen ist. So zahlen im Ergebnis die ressourcenstarken Kantone weniger in den Ausgleichstopf.
Ich räume ein, dass noch andere Faktoren mitwirken. Aber im Ergebnis unterscheiden sich die real fliessenden Beträge zum Teil massiv von dem, was bei der Volksabstimmung angenommen wurde.
Ressourcenstarke Kantone wie Zug oder Zürich kommen nach den neueren Zahlen viel besser weg. Gemäss Modellrechnungen 2001/02 hätte Zürich fast 220 Millionen Franken an den Ausgleich gezahlt, gemäss Globalbilanz 2004/05 ist es noch rund die Hälfte. Auch Zug fährt gemäss der neueren Globalbilanz um mehr als 4 Millionen Franken günstiger. Wir gehen davon aus, dass sich das Verhältnis bis zum Inkrafttreten für diese Kantone noch günstiger gestalten wird.
Mit anderen Worten: Die Ausgleichswirkung des neuen Finanzausgleichs gemäss Entwurf des Bundesrates und Antrag der Kommission ist noch geringer als seinerzeit berechnet. Nehmen wir als Beispiel das Verhältnis zwischen Zug und Luzern: Die durchschnittliche Steuerbelastung liegt heute bei einem Verhältnis von rund 1 zu 2. Wenn Luzern alle Erträge aus dem NFA in eine Steuersenkung investiert, wird das Verhältnis danach immer noch rund 1 zu 2 sein, denn Zug will die zusätzlichen Mittel ohne Steuererhöhung aufbringen. Ja, es ist noch krasser: Trotz der absehbaren Leistungen für den NFA beantragt die Regierung des Kantons Zug aktuell eine weitere Steuersenkung. Dasselbe hat übrigens auch Nidwalden angekündigt, ebenso die Stadt Zürich. Der Hauptgrund ist die wirtschaftliche Dynamik. Sie begünstigt die Starken und benachteiligt die Schwachen. Am Beispiel des Kantons Jura liesse sich dieser Mechanismus noch drastischer darstellen.
Umso weniger einleuchtend erscheinen deshalb manche Kommentare, die nach der NFA-Debatte im Ständerat abgegeben wurden. Die ressourcenschwachen Kantone wurden mit einem falschen begrifflichen Gegensatzpaar in eine Ecke gestellt, indem die andere Gruppe von Kantonen sich einseitig als "Geber" bezeichnete. Diese Betrachtung geht von unzulänglichen Kriterien aus; viele ressourcenstarke Kantone sind auch Nehmerkantone. So profitieren sie zum Beispiel mehr als andere von den Finanzflüssen zwischen Bund und Kantonen, von der wirtschaftlichen Dynamik, von der Abwanderung Gutverdienender usw. In diesen Bereichen sind ressourcenschwache Kantone durchaus Geberkantone; unter dem Strich geben sie vermutlich mehr, als sie nehmen. Insgesamt müssen sie sich jedenfalls nicht scheuen, ihre Anliegen für einen besseren Ausgleich zwischen den Kantonen zu formulieren. Nicht zuletzt haben sie einen Volksentscheid und die Versprechen der Bundesversammlung im Rücken. Umgekehrt ist es nicht angezeigt, dass ressourcenstarke Kantone ihr Schicksal beklagen. Die Starken werden nicht geschwächt; sie gewinnen insgesamt trotz der Zahlungen, die sie leisten müssen. Ein Ausgleich ist politisch gewollt, doch er fällt in Realität noch geringer aus als 2004 anlässlich der Volksabstimmung angenommen. So bleibt eine materielle Harmonisierung der Steuern ein Thema. Ansonsten droht der nationale Zusammenhalt zu zerbröseln.
Wir Grünen treten klar für eine bessere Ausgleichswirkung ein. Wir vertreten deshalb zwei Minderheitsanträge bezüglich des Grundbeitrags der ressourcenstarken Kantone. Mit dem einen soll wenigstens die Mindestausstattung von 85 Prozent als Basis dienen. Mit dem anderen Minderheitsantrag wollen wir erreichen, dass der Beitrag der ressourcenstarken Kantone in der Mitte zwischen 66 und 80 Prozent dessen, was der Bund leistet, angesetzt wird, das sind 73,3 Prozent. Mit Annahme des einen oder anderen unserer Minderheitsanträge würde sich die Ausgleichswirkung leicht verbessern. Damit ist auch klar, dass wir gegen jene [PAGE 676] Minderheitsanträge stimmen - wie jene der Minderheit IV (Pfister Gerhard) und der Minderheit V (Scherer) oder andere -, die das Umgekehrte anstreben.
Beim Verhältnis von soziodemografischem und geografisch-topografischem Lastenausgleich hat unsere Fraktion Stimmfreigabe beschlossen. Es ist gut möglich, dass sich das Stimmverhalten hier an den Auswirkungen auf den eigenen Kanton orientiert. Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen diesbezüglich aber den Minderheitsantrag II (Recordon) zur Annahme: Damit gelangen die Mittel sicher an den richtigen Ort.
Einen wichtigen Entscheid haben wir bei der IV-Finanzierung zu treffen. Wir Grünen unterstützen den Antrag der Kommissionsmehrheit. Die Folgen und die Risiken dieser finanztechnischen Übung dürfen nicht der IV überbürdet werden. Die hälftige Teilung der Zahlungen zwischen Bund und Kantonen erachten wir als fair.
Zum Schluss noch zum Einzelantrag Schwander, der heute eingereicht wurde: Wir bitten Sie, diesen abzulehnen. Der Antrag ist gegen die Steuergerechtigkeit gerichtet und würde einseitig die Bestverdienenden und Reichsten begünstigen. Das wollen wir nicht! Das würde im Übrigen auch die Bundesverfassung verletzen.