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Wäfler Markus · Nationalrat · 2007-06-06

Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2007-06-06

Wortprotokoll

Dieses Vorlagenpaket ist erwartungsgemäss die Knacknuss des ganzen NFA, weil nun festgelegt wird, was bezahlt wird und wer was erhalten soll. Der Entscheidungsspielraum unseres Rates für vom Ständerat und Bundesrat abweichende Korrekturen oder Änderungen ist minim, und dies aus folgenden Gründen:

1. Regierung und Parlament müssen ihre Versprechen gegenüber dem Volk anlässlich der NFA-Abstimmung einlösen.

2. Die bundesrätlichen Vorschläge sind das Resultat eines heiklen und ausgewogenen Kompromisses, welcher während Jahren zwischen den Kantonen und dem Bund ausgearbeitet wurde. Unüberlegte und mit den Kantonen nicht abgesprochene Veränderungen des finanziellen NFA-Gleichgewichtes können diese wichtige Vorlage gefährden. Deshalb hat auch die nationalrätliche NFA-Kommission analog zum Ständerat es möglichst vermieden, Änderungen im Hauruckverfahren vorzunehmen. Dies äussert sich unter anderem in einer relativ geringen Zahl von Änderungen und Minderheitsanträgen vonseiten der Kommission. Zur Realisierung des Zieles einer Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2008 ist eine rasche Verabschiedung dieses Paketes notwendig.

Die EVP/EDU-Fraktion wird auf dieses Vorlagenpaket eintreten und empfiehlt Ihnen, dies ebenfalls zu tun. Grundsätzlich werden wir die vom Bundesrat und Ständerat erarbeiteten Vorschläge unterstützen, in einigen Einzelartikeln schliessen wir uns Minderheiten an. Wir unterstützen ebenfalls die Motion unserer Kommission 07.3282 betreffend direkte Bundessteuer. So unterstützen wir z. B. bei Artikel 1 Absatz 1bis - Artikel 4 Filag - bezüglich Festlegung des Ressourcenpotenzials der Kantone die Minderheit I (Marti Werner) in der Frage der Gewichtung der Fälle mit Aufwandbesteuerung. Bei der Frage der Verteilung des Bundesbeitrages zwischen dem geografisch-topografischen und dem soziodemografischen Lastenausgleich befürworten wir einen leicht erhöhten Anteil für den soziodemografischen Lastenausgleich und dessen ausdrückliche Zweckbestimmung gemäss den Minderheitsanträgen I (Brunschwig Graf) und II (Recordon). Bei der Vorlage 2 wird die Mehrheit unserer Fraktion einen leicht reduzierten Totalbetrag für den Härteausgleich unterstützen. Bei der Vorlage 4 unterstützen wir mit der Minderheit die Lastenverteilung bei der IV gemäss Bundesrat und Ständerat.

Alle Probleme der dringenden Refinanzierung der IV müssen unseres Erachtens in einer separaten Vorlage geregelt und dürfen nicht mit dem NFA-Paket vermischt werden - vor allem nicht mit Zusatzleistungen für Bund und Kantone, die nicht abgesprochen sind; dies vor allem auch nach den diesbezüglichen Beschlüssen unseres Parlamentes in der Frühjahrssession dieses Jahres.

Bei den noch eingereichten Einzelanträgen werden wir individuell entscheiden. Abschliessend bestätige ich Ihnen nochmals, dass die EVP/EDU-Fraktion auf dieses Vorlagenpaket eintreten und es genehmigen wird und das Ziel der Inkraftsetzung per 1. Januar 2008 unterstützt.