Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · 2007-06-07
Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-07
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion lehnt selbstverständlich "einherzig" und einstimmig die Initiative der SVP "für demokratische Einbürgerungen" ab. Eine Mehrheit der Fraktion will, dass die Initiative für ungültig erklärt wird. Meine Fraktion wird auf die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas eintreten, weil sie eine Brücke zwischen der Einbürgerung als politischem und als administrativem Akt darstellt. Die SP hält die Einbürgerung seit je für einen administrativen Akt.
Nach der parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas können Einbürgerungen weiterhin an Gemeindeversammlungen und an der Urne entschieden werden. Allerdings müssen ablehnende Anträge vor den Abstimmungen begründet werden, und sie dürfen nicht diskriminierend sein. Damit ist die Bevölkerung weiterhin für Einbürgerungsentscheide zuständig. Abgelehnte Einbürgerungswillige können jedoch jederzeit den Rechtsweg beschreiten und Beschwerde einreichen. Damit ist auch das Prinzip erfüllt, das Professor Auer beim Kommissionshearing erwähnte, wonach zu jedem Recht auch der Rechtsweg, die Beschwerdemöglichkeit, gehört. Die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas ist für die SP-Fraktion ein möglicher Gegenvorschlag zur SVP-Initiative.
Die SVP hingegen will nun aber mit der Volksinitiative das Rad der Zeit wieder zurückdrehen, will zurück in eine Zeit, als man abgelehnten Personen noch nicht das Recht zugestand, mit einer Beschwerde auf ihre Ablehnung zu reagieren. Sie wollen zurückgehen zu einem Zustand, in dem Einbürgerungen an der Urne und an der Gemeindeversammlung oft die Endstation bedeuten für Personen, die nach Jahren des Aufenthaltes in der Schweiz Schweizerinnen und Schweizer werden wollen. Daten von Einbürgerungswilligen sollen erneut der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, und wiederum soll geschnüffelt werden. Das alles öffnet der Willkür und der Diskriminierung Tür und Tor. Abgelehnten Personen soll kein Recht auf Beschwerde zugestanden werden. Hier ist der Text der Initiative absolut unmissverständlich: kein Beschwerderecht, kein Rechtsweg, der Entscheid des Souveräns ist endgültig.
Herr Maurer hat gesagt, dass es kein Grundrecht auf Einbürgerung gebe. Natürlich gibt es kein Grundrecht auf Einbürgerung. Aber es gibt ein Grundrecht, nicht willkürlich behandelt und nicht diskriminiert zu werden.
Nun gibt es aber auch noch eine Einbürgerungspraxis nach Emmen. Das Bundesgericht hat im Jahr 2003 entschieden, dass jeder Person, die sich aufgrund des Entscheides an der Urne diskriminiert oder ungerecht behandelt fühlt, ein Beschwerderecht zusteht. Dieser Rechtsweg ist in der Verfassung festgehalten.
Die SVP-Initiative verletzt die Verfassung, die sich der Souverän selbst gegeben hat, gleich mehrfach. Sie verletzt das Willkür- und Diskriminierungsverbot und verhindert die Rechtsweggarantie, wie sie das Bundesgericht eingefordert hat. Die Initiative verletzt mit ihren Forderungen Menschenrechte, auf die sich unsere Verfassung bezieht und auf die wir immer wieder hinweisen, weil sie für uns in unserer Verfassung verpflichtend sind.
Ist die Initiative gültig oder ungültig? Wir hatten in der Kommission eine äusserst juristische Diskussion darüber, ob die Initiative verpflichtendes oder nichtverpflichtendes Völkerrecht verletzt oder nicht. Ich will mich hier nicht auf diese [PAGE 736] Diskussion abstützen. Ich bin aber darüber besorgt, dass Menschenrechte verhandelbar werden und dass es wiederum eine Kollision zwischen der Volkssouveränität und der in der Verfassung verbrieften Rechtsstaatlichkeit gibt. Wie erklären wir unserer Bevölkerung, dass es selbstverständlich okay ist, wenn sie sich gegen ihre eigene Verfassung stellt, wenn sie die SVP-Initiative annimmt? Wie viel ist uns unsere eigene Verfassung wert? Was gelten die Menschenrechte? Nichts, keinen Pfifferling, so scheint es, wenn wir zulassen, dass menschenrechts- und verfassungsverletzende Initiativen zur Abstimmung kommen können.
Ein weiteres Argument: Die Initiative kann kaum umgesetzt werden. Es wird uns damit gehen wie mit der Verwahrungs-Initiative, an deren Umsetzung Kommission und Bundesrat vergeblich herumdoktern. Es gibt keine Lösung, die der Verfassung und zugleich dem Volkswillen gerecht wird. Man wusste es vorher, und trotzdem hat man die Abstimmung zugelassen - und nun tun wir wieder dasselbe. Während des Hearings in der Kommission hat einer der Professoren gesagt, falls die SVP-Initiative angenommen werde, sollten wir doch die Lösung den Gerichten überlassen und die Spannung aushalten. Das ist nicht unsere Meinung von Politik. Wir müssen klar sagen: Es geht nicht um das Aushalten von Spannungen, sondern um eine glaubwürdige Politik.
Die Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen" der SVP läutet eine neue Tendenz ein, die sich in den letzten Jahren bereits mit den vielen Kampagnen gegen Asylsuchende, Fremde und Migranten gezeigt hat. Immer mehr sind diese Kampagnen ausländerfeindlich - die Initiative wird das auch wieder zeigen -, sie sind xenophob, und leider sind sie erfolgreich. Allerdings ist dieser Erfolg äusserst bedenklich. Die SVP spielt mit dem Feuer und schafft gefährliche Stimmungen in unserem Land. Fremde werden zu Feinden, zu Kriminellen, zu IV-, Asyl- und Sozialschmarotzern. So lautet das armselige SVP-Vokabular; das ist Ihr unerträglicher Populismus, dem viele Menschen leider aufsitzen. Diese Menschenverachtung gilt selbstredend auch jenen, die sich einbürgern wollen. In der Denkweise der SVP gibt es gewachsene Werte, wichtige Werte wie Toleranz oder Offenheit eben nicht.
Immer wieder wird gesagt, 100 000 Menschen und mehr hätten diese Initiative unterschrieben, ihr Wille dürfe nicht missachtet werden. Wir haben aber rund 4 Millionen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eine Initiative zu unterbreiten, die, sollte sie angenommen werden, wieder nicht umgesetzt werden kann.
Bitte stimmen Sie der Empfehlung auf Ablehnung der SVP-Initiative zu. Noch besser: Stimmen Sie dem Antrag auf Ungültigerklärung der Initiative zu, bevor noch grösserer Schaden an der Demokratie entsteht. Wir müssen hier als Politikerinnen und Politiker Verantwortung übernehmen. Unser verpflichtendes Regelwerk sind die Verfassung und die Menschenrechte.