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Janiak Claude · Nationalrat · 2007-06-07

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-07

Wortprotokoll

Es gehört zur Politik der SVP, Initiativen zu lancieren, welche Grundsätze unserer Verfassung und des übergeordneten Völkerrechtes, insbesondere auch die Erklärung der Menschenrechte, ritzen - so geschehen bei der Verwahrungs-Initiative, bei der Einbürgerungs-Initiative und neuerdings auch bei der Initiative für ein Minarettverbot. Alle diese Initiativen leben davon, dass man die Volksseele kochen lässt. Die SVP beruft sich denn auch immer auf das Volk, das angeblich immer Recht hat, unbesehen elementarer Grundsätze, die unsere demokratische Verfassung erst ausmachen. "Freiheit ohne Achtung fundamentaler Grundsätze zerstört sich selbst; rechtsstaatliche Grundprinzipien sind dabei das Fundament jeder freiheitlichen Ordnung", so die "NZZ" in einem kürzlich erschienenen Kommentar, und weiter: "Rechtsstaat und direkte Demokratie stehen in einem subtilen Verhältnis zueinander."

Wir sind zu Recht stolz auf unsere direkte Demokratie, aber je direkter die Demokratie ist, umso mehr muss sie sich an rechtsstaatlichen Prinzipien orientieren. Alle Instanzen, die etwas zu sagen haben, müssen sich an die Verfassung halten. Widrigenfalls müssen sie damit rechnen, von Gerichten, die über die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten wachen, zurückgepfiffen zu werden. Da werden - so steht zu hoffen - nicht fremde Richterinnen und Richter dreinreden müssen, sondern schon kantonale Verfassungsgerichte oder allenfalls das Bundesgericht in Lausanne, so, wie dies bei Einbürgerungsfragen bereits passieren musste, weil sich zuständige Instanzen um die Verfassung foutiert hatten. Es erstaunt, dass dieser Sachverhalt für viele politisch Verantwortliche keine Selbstverständlichkeit ist. Die Verfassung ist unteilbar; es ist zu billig, auf einen Lernprozess in vorurteilsbelasteten Köpfen zu hoffen. Die Politik ist gefragt, Zeichen zu setzen, und zwar heute, wenn es darum geht, solche Extreme zu bekämpfen und Prinzipien des Rechtsstaates zu verteidigen, zum Beispiel bei der Behandlung von Initiativen, die ohne Verletzung unserer Verfassung nicht umsetzbar sind. Es ist ihnen deshalb eine Abfuhr zu erteilen.

Gerade weil ich auf die Einhaltung der Verfassung poche, ist es für mich ein zentrales Anliegen, dass das Parlament nicht selber in die Falle tappt, den gleichen Fehler macht wie die Initianten und seinerseits die Verfassung verletzt. Die Grenzen für die Ungültigerklärung einer Initiative sind nun einmal gegeben, und sie sind hoch - zu Recht, wie ich meine, denn es gilt ja auch der Grundsatz: im Zweifel für die Volksrechte.

Einbürgerungen sind nicht Bestandteil des zwingenden Völkerrechts, die Rechtslage ist insoweit klar. Wer die Hürde für die Ungültigerklärung senken und diese Rechtslage etwas ändern will, soll dies tun, aber nicht indem er bzw. sie die Verfassung verletzt, sondern indem er bzw. sie diese entsprechend zu revidieren versucht.

Ich bin einer der wenigen in diesem Saal, die eingebürgert worden sind, und zwar in der Stadt Basel, die sich, wie die Nordwestschweiz insgesamt, stets durch Offenheit ausgezeichnet hat. Es ist mir ein Anliegen, zu betonen, dass es letztlich ein ganz kleiner Teil von Bürgergemeinden ist, der die Probleme schafft, bei denen dann die Gerichte bemüht werden müssen. Im überwiegenden Teil der Fälle erfolgen die Einbürgerungen unter Beachtung der einschlägigen Gesetzgebung und verfassungsrechtlicher Garantien. Die SVP kann ihr populistisches Volksbegehren also nur auf diese schwarzen Schafe stützen. Wir sollten aber selbstbewusst genug sein, die Initiative in der Volksabstimmung mit den [PAGE 745] besseren Argumenten zu bodigen. Vielerorts sind im Übrigen die Konsequenzen aus den Bundesgerichtsurteilen bereits gezogen worden. Wenn die Initiative trotzdem durchkommen sollte, muss die SVP den Bürgerinnen und Bürgern erklären, weshalb sie nicht umsetzbar ist und dass das Volk sich eben auch an den Rechtsstaat zu halten hat.

Ich empfehle Ihnen mit einer respektablen Minderheit der SP-Fraktion, den Antrag auf Ungültigerklärung abzulehnen, damit den Initianten keinen Steilpass zu geben und die Initiative mit dem Antrag auf Ablehnung der Volksabstimmung zu unterbreiten.