Lexipedia

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2007-06-07

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-07

Wortprotokoll

Es gibt in der Frage der Erteilung des Bürgerrechtes wohl nicht nur eine einzige Wahrheit. Diese Feststellung ist spätestens nach dem Bundesgerichtsurteil vom Sommer 2003 angebracht. Es stellt sich nämlich die Frage, ob Einbürgerungen ein Verwaltungsakt, ein politischer Akt oder von beidem etwas sind. Es ist an der Zeit, dass die Politik diese Frage beantwortet.

Mehrheitsfähig wird zurzeit wohl die dritte Variante sein: ein Mittelding zwischen einem politischen und einem Verwaltungsentscheid. Ich attestiere der Variante des Ständerates das ehrliche Bemühen um einen Ausweg aus einer verfahrenen Situation. Allerdings läuft diese Variante Gefahr, dass in Zukunft der politische Teil, den sie beinhaltet, auch noch verrechtlicht wird. Weshalb? Weil auch in Zukunft ein Gericht einen politisch gefällten negativen Einbürgerungsentscheid kassieren kann - kassieren, nicht reformieren. Dann geht die Angelegenheit bekanntlich an die politische Instanz zurück, diese entscheidet allenfalls wie zu Beginn. Die Angelegenheit geht wieder an das Gericht, dieses kassiert erneut usw. - die Katze beisst sich in den Schwanz; das so lange, bis in ein paar Jahren das erste reformatorische Urteil gefällt wird.

Bei der Variante des Ständerates wird das zwar verneint, aber ich befürchte, dass mit fortlaufender Gerichtspraxis diese Haltung nicht Bestand haben wird. Dann ist der Damm gebrochen. Die Gefahr besteht, dass wir über die Gerichtspraxis schleichend zu einem Verwaltungsakt und letztlich zu einem Rechtsanspruch kommen. Das möchte ich vermeiden.

Mittelfristig wird die Variante c - ein Mittelding zwischen einem politischen und einem Verwaltungsentscheid - wohl mehrheitsfähig sein und das für eine gewisse Zeit auch bleiben. Sie bildet das Machbare in der heutigen Situation ab. Aber langfristig müssen wir uns wohl oder übel entweder für die Variante a oder die Variante b entscheiden. Dabei ist für mich klar, dass die Einbürgerung ein politischer Entscheid ist und kein Verwaltungsakt werden darf.