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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-11

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-11

Wortprotokoll

Vorweg weist der Bundesrat darauf hin, dass die schriftliche Begründung dieses Bundesgerichtsurteils vom 1. Juni 2007 noch nicht vorliegt. Deshalb ist es für eine differenzierte Antwort sicher noch zu früh.

Nach der bundesstaatlichen Kompetenzordnung erstreckt sich die in der Verfassung garantierte Souveränität der Kantone auch auf deren Einkommens- und Vermögenssteuern, und zwar soweit das Steuerharmonisierungsrecht keine Vereinheitlichung vorsieht. Das bedeutet, dass die Bundesverfassung den Steuerwettbewerb hinsichtlich der kantonalen Steuersätze zulässt. Hingegen findet die kantonale Autonomie an den verfassungsmässigen Grundsätzen ihre Grenzen. Das sind hauptsächlich folgende:

1. die Rechtsgleichheit;

2. das Legalitätsprinzip;

3. die Allgemeinheit und Gleichmässigkeit der Besteuerung;

4. die Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Der Bundesrat hat bei verschiedenen Gelegenheiten erklärt, dass er den Steuerwettbewerb befürwortet und dass er es begrüsst, wenn die Kantone konkurrenzfähige Steuersysteme entwickeln. Das entspricht auch dem Geist der im Jahre 2004 vom Volk angenommenen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Eine höhere Steuerlast soll nicht mehr, wie das beim alten System noch der Fall war, mit höheren Finanzausgleichszahlungen belohnt werden. Entscheidend für die Höhe der Transferzahlungen wird neu das Ressourcenpotenzial der Kantone sein. Gelingt es einem Kanton mithilfe einer attraktiven Steuerpolitik, sein Ressourcenpotenzial zu steigern, dann wird er damit dazu beitragen, die anderen Kantone durch geringere Bezüge aus dem Finanzausgleich zu entlasten.

Gleichzeitig hat der Bundesrat betont, dass für die direkte Bundessteuer - und das habe auch ich immer wieder gesagt, und ich wiederhole es hier - ein Steuertarif nach dem Vorbild des Kantons Obwalden nicht infrage kommt. An dieser Beurteilung hält der Bundesrat fest. Anderseits unterstützt er die Bestrebungen von strukturschwachen Kantonen, sich eben mit innovativer Steuerpolitik die finanzielle Autonomie zu sichern.