Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-06-11
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-06-11
Wortprotokoll
Dieser Antrag zu Artikel 96 ist ja bei der ersten nationalrätlichen Beratung in allerletzter Minute als Einzelantrag dahergekommen, und ich habe Sie schon damals ersucht, ihn abzulehnen. Der Ständerat hat das nun ebenfalls so beschlossen, wie auch die Mehrheit Ihrer Kommission.
Es ist nicht so, dass der Bundesrat Rahmenbedingungen für Energieeffizienz und Energiemassnahmen in der Landwirtschaft negiert oder sagt, das sei eine schlechte Sache. Aber erstens haben Sie - es wurde von einigen Rednern erwähnt - soeben das Energiegesetz für alle Bereiche verabschiedet; Sie haben dort die Förderinstrumente neu festgelegt, und keinen Monat später würden Sie somit schon wieder eine Ergänzung vornehmen, hier aber speziell nur für die Landwirtschaft. Zweitens: Bei Artikel 96 geht es um Beiträge. Frau Fässler hat vorhin zu Recht erwähnt, Beiträge seien à fonds perdu. Das Geld steht nicht mehr zur Verfügung, sondern man muss es irgendwo wegnehmen. Das wäre natürlich jetzt auch hier der Fall: Sie haben nicht mehr Geld zur Verfügung, sondern es würde anderswo dann fehlen. Drittens: Sie wissen, dass der Bundesrat beschlossen hat, dass das UVEK als federführendes Departement bis Ende dieses Jahres einen Massnahmenplan für weitere Energieeffizienzmassnahmen aufzeigen muss, und zwar auch bei Domänen, die dann in die Hoheit der Kantone fallen. Wir sehen hier übergreifend, bei allen Sektoren, Handlungsbedarf; und die Energieeffizienz ist natürlich der Bereich, der angepackt werden muss, um die Deckung unseres Mehrbedarfs einigermassen in die richtige Bahn leiten zu können.
Worüber ich aber staune, ist Folgendes: Der Bund respektive das Bundesamt für Landwirtschaft ist ja hier bereits tätig, Frau Fässler und Frau Marty! Wir unterstützen seit 2004 als einzelbetriebliche Diversifizierung, gestützt auf Artikel 106 Absatz 1 Buchstabe c dieses Gesetzes, Anlagen im Bereich der Biogasproduktion, Kleinwärmeverbundanlagen und auch Solaranlagen - wie das Österreich macht, Herr Zemp! Dies geschieht, indem wir, gestützt auf diesen Artikel 106, über Investitionskredite bis 40 Prozent der Baukosten, maximal 200 000 Franken der Investitionen, finanzieren - über Investitionskredite.
Der Bund macht das bereits, und insofern ist die Ausweitung auf Beiträge völlig unnötig. Denn was wirklich benötigt wird, sind Investitionskredite. Hier tun wir bereits etwas für jenen Bereich, wo in der Landwirtschaft spezielle Bedingungen bestehen, wo eben Biomasseanlagen, verbunden mit der Landwirtschaft, sowieso zu fördern sind und ein Landwirtschaftsbetrieb somit im Bereiche der Energiegewinnung diversifizieren kann. Deshalb - ich nehme das hier vorweg - ist das gemäss Artikel 106 für die Bereiche, die ich aufgezählt habe, bereits heutige Praxis.
Zum Eventualantrag Suter: Ich bin froh, dass der Antragsteller gesagt hat, es brauche keine zusätzlichen Subventionstatbestände für die Landwirtschaft, sondern es sei legislatorisch richtig, dass hier, wenn schon, alle Bereiche profitieren könnten. Im Zusammenhang damit erwähnt er zu Recht das Raumplanungsgesetz. Das ist richtig. Formell wäre vermutlich eher "Änderungen bisherigen Rechts" statt "Übergangsbestimmungen" zu vermerken, aber das ist eine Formalität. Insofern ist der Eventualantrag Suter sicher der richtigere Weg.
Ich habe trotzdem Bedenken: Erstens stehen wir in der Schlussphase dieser Beratung; Ihr Antrag konnte weder den Kantonen vorgelegt werden, noch wurde er in der Kommission diskutiert. Das ist natürlich eine Problematik, nachdem das Parlament kürzlich das Raumplanungsgesetz revidiert hat und wir wissen, wie schwierig es dort war, mehrheitsfähige Lösungen zu erarbeiten. Noch wesentlicher scheint mir aber in diesem Antrag die Problematik der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe zu sein. Was ist eine "optimal konzipierte Holzanlage"? Ich weiss es nicht, es ist nirgends definiert. Was ist eine "ortsbildschutzgerecht integrierte Solaranlage"? Ich weiss es nicht, und es müsste auch wieder aufgrund der Praxis definiert werden. Was ist eine "rasche" Bewilligung? Sind es drei Monate, ist es ein Jahr? Auch hier haben wir einen unbestimmten Rechtsbegriff.
Als Jurist wissen Sie, dass das für Juristen gut ist. Das gibt sehr viele Prozesse. Damit dienen wir aber gerade nicht einer raschen Bewilligungspraxis in den Kantonen. Deshalb müsste dieser Antrag mit Sicherheit so formuliert werden, dass er möglichst präzise Begriffe umfasst, die dann auch in der Praxis wirksam sind.
Eine weitere Problematik bei diesem Antrag ist natürlich die folgende: Ihr Antrag betrifft alle Zonen und somit auch die Bauzonen, wo der Bund bisher keine Rechtsetzungsbefugnisse gehabt hat, wo er die Baugesetzgebung effektiv der [PAGE 791] Autonomie der Kantone überlässt. Hier würde sich mit Ihrem Antrag natürlich schon von der Verfassungsmässigkeit her eine Problematik eröffnen.
Ihr Anliegen betreffend die langen Verfahren halte ich für berechtigt. Der Bundesrat will das im Rahmen des bis Ende Jahr vorliegenden Aktionsplanes Energieeffizienz anschauen, und dass wir das tun, verspreche ich Ihnen, gerade was Bewilligungsverfahren betrifft. Ich würde das Anliegen gerne entgegennehmen: als Auftrag an den Bundesrat, in diesem Bereich tätig zu werden und säumige Kantone in die Pflicht zu nehmen. Ich bin froh, wenn Sie mir Beispiele nennen können. Das wäre von der Gesetzgebung her wohl der bessere Weg als - entschuldigen Sie - eine Formulierung in letzter Minute, die sehr viele juristische Probleme aufwirft und zusätzlich die Kantonsautonomie strapaziert.
Deshalb empfehle ich Ihnen, den Bundesrat zu unterstützen, damit wir mit Artikel 106 diese Investitionskredite für die Landwirtschaft fortführen können. Das macht Sinn. Das hilft den Bauern auch im Bereiche der Energiegewinnung. Verzichten Sie aber auf eine zusätzliche Ausweitung der Subventionen im Bereiche der Beiträge bei Artikel 96.