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AB 80543

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-11

Wortprotokoll

Was macht man verfahrensökonomisch am gescheitesten? Die Situation ist so: Mit der Revision des bäuerlichen Bodenrechtes sollten wir auf ein Geschäft eintreten, bei dem alle wesentlichen Änderungen von der Mehrheit abgelehnt werden. Was übrig bleibt, sind ganz wenige Unterschiede; der einzige wesentliche Unterschied zum geltenden Recht wird von der SP auch abgelehnt. Was macht man da verfahrensökonomisch am besten? Man tritt nicht ein, man spart damit Zeit und Geduld. Ich möchte Sie bitten, dem zu folgen. Aber natürlich habe ich auch ein paar inhaltliche Bemerkungen dazu.

Beim Eintreten auf die "AP 2011" haben wir es gesagt: Die Philosophie der SP in der Landwirtschaftspolitik beinhaltet mehr Ökologie und mehr Markt; aber nicht die Grösse eines Betriebes soll eine Rolle spielen, sondern das Kriterium, ob Wertschöpfung möglich ist oder nicht. Das ist der wesentliche Punkt. Wir wollen auf keinen Fall, dass der Markt über den Boden spielt. Da kann er nämlich gar nicht spielen. Boden ist nicht beliebig vermehrbar, Boden ist eigentlich kein Teil des Marktes. Deshalb sollten wir unsere Landwirtschaft nicht wettbewerbsfähig machen, indem wir den Wettbewerb über den Boden anheizen, sondern über Innovationen und intelligente Produkte. Das machen wir, indem wir Direktzahlungen leisten, insbesondere für ökologische Leistungen.

Ein Ziel der "AP 2011" ist es, wie man sieht, wenn man die Botschaft liest, dass unsere Landwirtschaft billiger produzieren kann. Preissenkungen sollen ein Ziel sein. Aber wenn wir hier im Boden- und im Pachtrecht die Schleusen öffnen, dann passiert das Gegenteil. Es wird nicht so sein, dass es für die Bauern billiger wird zu produzieren. Es wird teurer werden, weil der Kampf um den Boden stattfinden wird. Das ist paradox. Das ist allein schon ein Grund, auf diese Revision nicht einzutreten. Wenn in der Botschaft das Wort "Bodenmobilität" verwendet wird, dann tönt das ja etwas lustig. Es ist klar, der Boden ist nicht mobil; selbstverständlich sind die Besitzverhältnisse gemeint. Aber hier kritisieren wir eben, dass dies nicht zugunsten einer besser produzierenden Landwirtschaft ist, sondern auf deren Kosten geht.

Ich möchte zu den drei wesentlichen Punkten, die die Revision anspricht, Folgendes sagen:

Die Belastungsgrenze: Da sind auch Banken der Ansicht, dass wir daran nicht rütteln sollten. Ich zitiere aus einem Brief des Raiffeisenverbandes an den Schweizerischen Bauernverband. Erstes Zitat: "Die Belastungsgrenze stellt für die Übernahme von Betrieben aus Nachfolge oder Kauf kein nennenswertes Hindernis dar." Zweites Zitat: "Bei Freigabe der Belastungsgrenze wird voraussichtlich die Neuverschuldung zunehmen, was in der Folge zu höheren Insolvenzen führen wird." Drittes Zitat: "Die Kreditnahme für die Landwirtschaft würde sich massiv verteuern, weil die Banken die Bonitätsbewertungen vollumfänglich selber übernehmen müssten und selbstverständlich auf die Landwirte abwälzen würden." Es ist auch nicht so, dass die Kantone hier Druck machen, weil sie von einer riesigen Administration belastet würden. Wieso sonst würden 23 Kantone in diesem Punkt gegen diese Revision sprechen?

Die Preisbegrenzung: Die Preisbegrenzung ist eben auch so ein Faktor. Da rechnen die Landwirte und die Experten mit einer Verteuerung von 3 bis 5 Prozent. Das ist auch ganz entgegen dem, was wir eigentlich hier wollen; es wird da von 10 bis 20 Millionen Franken gesprochen, mit denen die Landwirtschaft belastet würde.

Dann zur Frage der Standardarbeitskräfte: Da ist die SP-Fraktion ganz klar der Meinung, dass wir keine Anhebung machen sollten, eben mit dem Grundsatz, dass es nicht darum geht, wie viele Leute irgendwo arbeiten, sondern darum, was sie produzieren. Nur zwei Beispiele: Würde man die für ein landwirtschaftliches Gewerbe notwendigen Standardarbeitskräfte (SAK) von 0,5 auf 1,25 anheben, dann würde man bei Mutterkuhhaltung fast eine Verdoppelung der Fläche brauchen, damit man im Geschäft bleiben könnte; beim Ackerbau wäre es eine Erhöhung um etwa 70 Prozent. Das wäre sicher nicht in unserem Sinne. Ich möchte Sie wirklich bitten, dem nicht zuzustimmen. Es ist ja auch interessant, dass das oberste Gremium des Bauernverbandes eigentlich bei 0,75 SAK bleiben wollte, wie uns Herr Walter erklärt hat, und dass die Erhöhung auf 1 SAK nur durch seinen Stichentscheid bewilligt wurde. Der Bundesrat möchte 1,25 SAK; das möchten wir auf keinen Fall. Kurz und gut: Mit diesem bäuerlichen Bodenrecht werden wir das Gegenteil von Preissenkungen bei den Produkten erreichen, und es ist schade, dass wir hier über etwas diskutieren, das eigentlich auch die ganze Landwirtschaft nicht möchte.

Zum Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage 3 bezüglich landwirtschaftlicher Pacht: Da wird uns eigentlich auch von allen Experten, die vor Ort tätig sind, gesagt, dass die Pachtpreiskontrolle wichtig sei. Fällt sie weg, werden auch für diesen Bereich Preiserhöhungen von 3 bis 5 Prozent befürchtet; das wären 10 Millionen Franken. 20 Kantone erachten es nicht für nötig, dass in diesem Bereich etwas geändert wird, obwohl auch hierzu in der Botschaft geschrieben wird, es sei für die Kantone ein zu grosser administrativer Aufwand. Das kann nicht stimmen. Eine Minderheit beantragt [PAGE 795] bei den Artikeln 36 und 38, keine Revision vorzunehmen. Also müsste aus der Minderheit noch eine Mehrheit werden, dann könnten Sie auch guten Gewissens für Nichteintreten stimmen. So, wie es im Pachtrecht heute läuft, ist es gar nicht so schlecht: Die Zusatzkosten werden hier auf maximal 10 Millionen Franken geschätzt.

Aber noch einmal zum Gesamten: Wir wollen den Wettbewerb über die Produkte, wir wollen den Wettbewerb über Innovationen, und wir wollen keinen Wettbewerb über den Boden, weil es dort keinen Markt gibt, weil Boden nicht beliebig vergrösserbar ist.