Genner Ruth · Nationalrat · 2007-06-11
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-06-11
Wortprotokoll
Ich beschränke mich beim Eintreten heute auf das bäuerliche Bodenrecht und die landwirtschaftliche Pacht und bitte Sie namens der grünen Fraktion, auf diese beiden Teile des Geschäftes nicht einzutreten.
Die Absicht des Bundesrates ist es, mit Lockerungen des Schutzgrades beim bäuerlichen Bodenrecht Anreize zu schaffen, damit das Angebot an käuflichem Landwirtschaftsland steigt. Nach der ökonomischen Theorie erwartet man als Folge sinkende Preise, und demzufolge wären auch Preiskontrollen und andere flankierende Schutzmassnahmen nicht länger notwendig. Das ist allerdings eine sehr einäugige Sicht. Der Bundesrat blendet mit dieser eindimensionalen Sicht die andere Seite, nämlich die Nachfrage nach Landwirtschaftsland, aus. Er nimmt an, diese verhalte sich statisch. Das ist jedoch nicht der Fall, denn mit der geplanten Erhöhung der Definitionsgrenze für das landwirtschaftliche Gewerbe von heute 0,75 Standardarbeitskräften (SAK) auf 1 Standardarbeitskraft, wie das der Ständerat vorsieht - und der Bundesrat hatte ja sogar 1,25 SAK zum Massstab machen wollen -, würden mehrere Tausend Betriebe den Schutz vor Zerstückelung und die Vorteile des bäuerlichen Erbrechtes verlieren. Ein Teil dieser Betriebe würde förmlich gezwungen, Land zuzukaufen oder zuzupachten, um wieder den Status des landwirtschaftlichen Gewerbes zu erreichen. Folglich steigt parallel zum Angebot eben auch die Nachfrage nach Landwirtschaftsland, und wir wissen ganz klar, dass der begrenzte Boden damit selber wieder teurer würde.
Mit diesem Aufschaukeln von Angebot und Nachfrage wird für die Bodenmobilität wenig bis nichts erreicht, aber dafür erfahren die Bodenpreise und auch die Pachtzinsen einen weiteren Schub. Der Faktor Boden würde die Produktionskosten der schweizerischen Landwirtschaft in einem noch höheren Mass belasten, als dies heute bereits der Fall ist.
Wenn es das Ziel sein soll, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft zu steigern, sind die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen im Boden- und im Pachtrecht kontraproduktiv. Aus den Stellungnahmen im Vernehmlassungsverfahren geht dies auch klar hervor. Nur selten dürfte ein Entwurf von Regierung und Bundesverwaltung auf derart einhellige Ablehnung gestossen sein wie die hier zur Debatte stehenden Vorschläge zur Auskernung des bäuerlichen Bodenrechtes. Etwa im Verhältnis 3 zu 1 überwogen die kritischen und ablehnenden Kommentare seitens der interessierten Kreise und der Kantone, die das Boden- und das Pachtrecht vollziehen. Gleichsam in einem Akt der Sturheit hielt der Bundesrat in seiner Botschaft an das Parlament an seinem Vorentwurf fest. Der Antrag auf Nichteintreten ist die Folge dieses Vorgehens. Der Bundesrat hat es sich selbst zuzuschreiben. Ich möchte hier festhalten, dass Frau Bundesrätin Leuthard hier ein Geschäft vertreten muss, das ihr Vorgänger und der Gesamtbundesrat ohne sie in dieser inakzeptablen Form aufgestellt haben.
Die grüne Fraktion ist sich bewusst, dass die Probleme im Bodenrecht mit dem Nichteintretensentscheid betreffend die Revisionsvorschläge nicht gelöst sind. Doch in vier Jahren wird sich wieder eine Gelegenheit ergeben: Für die kommende "AP 2015" werden bereits Revisionen angekündigt, vor allem im Hinblick auf das Direktzahlungssystem. Das Parlament wird dann über den stärker zielgerichteten Einsatz von Direktzahlungen beraten. Wir von der grünen Fraktion hoffen selbstverständlich, dass das mit mehr Ökologie verbunden sein wird. Bis dahin erwarten wir auch stringentere Vorschläge im Bodenrecht.
Die grüne Fraktion ersucht den Rat, Nichteintreten zu beschliessen, um den Weg für erfolgversprechende Lösungen der Probleme, auch jener um den landwirtschaftlichen Boden, offenzulassen.