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Zemp Markus · Nationalrat · 2007-06-11

Zemp Markus · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-11

Wortprotokoll

Der wirtschaftliche Druck auf die Landwirtschaft hinterlässt in der Tat grosse Spuren. Es sind Strukturspuren: Täglich verschwinden, wir wissen es, fünf Bauernhöfe. Dieser Strukturwandel ermöglicht es aber auf der anderen Seite verbleibenden Betrieben, an Fläche und Produktionsmöglichkeiten zuzulegen und damit auch Kosten zu senken. Unter diesem Aspekt sind die Vorschläge des Bundesrates und die Beschlüsse des Erstrates im Boden- und im Pachtrecht kritisch zu hinterfragen.

Die CVP will, dass das Tempo der Agrarreformen sozialverträglich bleibt. Das heisst, dass Betriebsaufgaben in erster Linie im Rahmen des Generationenwechsels erfolgen sollen. Wir sind mit dem Bundesrat der Meinung, dass eine Erhöhung der Gewerbegrenze ein Anreiz für kleine Betriebe ist, beim Generationenwechsel das Land zu verkaufen oder zu verpachten. Nochmals: Nur wenn jemand aufhört, kann eben ein anderer wachsen.

Die Höchstpreiskontrolle aufzuheben, lehnen wir, wie der Ständerat, ab. Nicht die Verkäufer von Landwirtschaftsland, sondern diejenigen, welche kaufen oder pachten und somit in der Landwirtschaft bleiben wollen, verdienen den Schutz im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht. Vergessen wir nicht: Wenn Landwirtschaftsland verkauft wird, hat der bisherige Pächter das Vorkaufsrecht. Mit der Aufhebung der Höchstpreisgrenze würde seine Position geschwächt. Auch die Aufhebung der Belastungsgrenze führt zu einer Verschlechterung der Zinskonditionen für die Landwirtschaft. Wir wollen dies nicht, denn es bedeutet eine unnötige Schlechterstellung der Landwirtschaft und erhöht damit auch die Kosten.

Das bäuerliche Bodenrecht ist in der Tat eine Erfolgsgeschichte, die auch international beachtet wird. Dank diesem Gesetz sind die Bodenpreise markant gesunken. Es ist wohl eines der wenigen Beispiele in der Schweiz, wo die Landwirtschaft ihre Kosten senken konnte. Die CVP wird entschieden Widerstand leisten, wenn versucht wird, dieses Bodenrecht auszuhebeln. Wir sind dem Bundesrat dankbar dafür, dass er das Selbstbewirtschafterprinzip nicht angetastet hat. Wir werden uns auch in Zukunft gegen neoliberale Tendenzen zur Wehr setzen, welche dieses Bodenrecht infrage stellen. Wir wollen eine Landwirtschaft, welche von Bauernfamilien geprägt ist. Der landwirtschaftliche Boden soll in den Händen von Bäuerinnen und Bauern bleiben und nicht zum Spekulationsobjekt verkommen. Die Vorschläge in den Vorlagen unterstützen wir mehrheitlich.

Lassen Sie mich noch einige grundsätzliche Ausführungen zu den Vorlagen 5 und 6, zum Lebensmittelgesetz und zum Tierseuchengesetz, machen: Im Markt für tierische Produkte wie Fleisch ist Vertrauen und Sicherheit besonders wichtig. Dies beginnt im Stall und endet auf dem Tisch. Die gesamte Wertschöpfungskette ist einer konsequenten Qualitätskontrolle unterworfen. Dazu gehören die Tierhaltung, die Fütterung, der Medikamenteneinsatz, Tierbewegungen, Seuchenbekämpfung, Rückstandskontrollen, Kühlketten usw. Für die Überwachung und den Vollzug sind Veterinärbehörden auf Stufe Bund und Kantone, die Lebensmittelkontrolle, das Bundesamt für Gesundheit, die Landwirtschaft, die Verarbeiterbetriebe usw. involviert. Wir fordern den Bundesrat auf, für einen effizienten und schnellen Vollzug und zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten die Datenbanken beim Bund und bei den Kantonen zusammenzuführen und zu vernetzen, wie wir das in der Kommissionsberatung bei Artikel 106 des Tierseuchengesetzes gefordert haben.

Der Bundesrat hat hier den Handlungsbedarf erkannt. Wir fordern ihn auf, beim Zusammenführen der Datenbanken die Kantone vollumfänglich ins Boot zu nehmen. Das Mehrfacherheben gleicher Daten oder Doppelspurigkeiten im Vollzug müssen sowohl in der Landwirtschaft wie auch auf den vor- und nachgelagerten Stufen der Vergangenheit angehören. [PAGE 796]

Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlagen 2 bis 6 einzutreten.