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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2007-06-11

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-11

Wortprotokoll

Wenn Sie auf der Fahne die Namen der Unterzeichner des Minderheitsantrages anschauen, dann könnte bei Ihnen der trügerische Eindruck entstehen, dass die SVP-Fraktion gegen die Belastungsgrenze ist. Dem ist aber nicht so. Wir haben das in unserer Fraktion ausführlich diskutiert.

Die Belastungsgrenze ist keine Bevormundung für die unternehmerische Landwirtschaft. Und die Aufhebung bedeutet auch keine Befreiung. Die Belastungsgrenze ist Ertragswert plus 35 Prozent, also 135 Prozent des Ertragswertes. Das ist die Grenze, wo die Belastbarkeit kritisch beurteilt werden muss.

Im Gegensatz zu anderen Objekten, welche die Banken finanzieren, ist es halt vor allem so, dass der Ertragswert des Bodens nur etwa einen Zehntel des Verkehrswertes beträgt. Mit anderen Worten: Der Verkehrswert ist acht- bis zehnmal so gross wie der Ertragswert. Damit besteht für die Banken bezüglich Sicherheit eigentlich ein kleines Risiko, weil der Verkehrswert immer wieder gegeben ist. Trotzdem ist eine Mehrheit der Banken dagegen, vor allem die Kantonalbanken und die Raiffeisenbank.

Wie bereits erwähnt, gibt es Ausnahmen. Bei der Finanzierung von landwirtschaftlichen Objekten, insbesondere bei Bauvorhaben, gibt es durchaus eine gewisse Flexibilisierung. Das Bundesamt für Justiz hat im Jahre 2005 bei Bemepro eine Studie in Auftrag gegeben, welche die Behauptung unterstützt, dass die Zinsen Mehrkosten von 0,5 bis 1 Prozent erbringen würden, wenn die offizielle Limite aufgehoben würde. Es hätte zur Folge, dass die Belastung der Landwirtschaft durch die Bezahlung der Zinsen etwa 40 bis 80 Millionen Franken höher wäre. Von daher besteht also wirklich kein Bedarf, die Limite aufzuheben, weil sie den Bauern mehr nützt als schadet und weil bei den Banken auch ein gewisses Risiko besteht, wenn diese Finanzierungen gemacht werden, weil der Ertragswert eben viel, viel tiefer ist als der Verkehrswert. Letztendlich müssen Investitionen tragbar sein; bei diesen Verkehrswerten sind die Investitionen aber nicht tragbar.

Was sagen die Kantone, welche immerhin für den Vollzug verantwortlich sind, dazu? 20 Kantonsregierungen wollen die Beibehaltung der Belastungsgrenze bei 135 Prozent. Bezüglich der Vernehmlassung der Parteien: Sie wissen ja, wie Ihre Partei hier reagiert hat.

Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.