Schmid Samuel · Bundesrat · 2007-06-11
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2007-06-11
Wortprotokoll
Das im Artikel der "Sonntags-Zeitung" vom 3. Juni gezogene Fazit, dass jährlich rund 2000 Stellungspflichtige durch die Militärbehörden nicht erfasst und vergessen werden, ist falsch. Das VBS hat bereits eine Richtigstellung veranlasst. Im Übrigen war die Redaktion darüber vorher auch ins Bild gesetzt worden.
Korrekt ist, dass von den Stellungspflichtigen - im Jahre 2006 waren es 38 525 - rund 2 Promille nicht erfasst werden können, weil sie den Militärbehörden von den Einwohnerkontrollen nicht gemeldet werden. Die Militärbehörden erhalten von diesen Stellungspflichtigen erst Kenntnis, wenn sie sich selber melden oder nachträglich von einer Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Das liegt in der Natur der Sache.
Anlässlich der Totalrevision der Zivilstandsverordnung im Jahr 2003 wurde die jährliche Zustellung des Verzeichnisses der Bürger an die Militärbehörden ersatzlos gestrichen. Ohne dieses Bürgerverzeichnis ist für die Militärbehörden keine Kontrolle mehr möglich, ob auch wirklich alle Stellungspflichtigen von den Einwohnerkontrollen gemeldet wurden. Zudem wurde in mehreren Kantonen das Amt des Sektionschefs abgeschafft, der vielfach die jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger - es geht primär um die Mitbürger - in seiner Gemeinde kannte und damit eine gewisse Kontrollfunktion ausübte. Die Kontrolle über die Erfassung der Stellungspflichtigen kann erst dann wieder verbessert werden, wenn die vollständige Informatisierung der Zivilstandsregister - mit dem System Infostar - abgeschlossen ist und damit wieder ohne grossen Aufwand ein Bürgerregister erstellt werden kann. Das VBS wird zu gegebener Zeit bei den zuständigen Behörden seine Bedürfnisse anmelden. Nichtsdestotrotz erachtet der Bundesrat die Durchsetzung der verfassungsmässigen Wehrpflicht als nicht gefährdet.