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Graf Maya · Nationalrat · 2007-06-12

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2007-06-12

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion unterstützt bei Artikel 36a des Patentgesetzes den Antrag der Kommissionsmehrheit und somit auch den Beschluss des Ständerates. Worum geht es? Es geht um die Frage, welche Möglichkeiten der Züchter, die Züchterin hat, um patentiertes Material zu verwenden. Vor der Biotechnologie und der Patentierung auf Leben war der sogenannte Züchtervorbehalt im Sortenschutz selbstverständlich. Das heisst: Jeder Züchter, jede Züchterin konnte jegliches sortengeschütztes Material frei benutzen, ohne zu fragen und ohne zu bezahlen. Das bringt Innovation und Anreize für mehr Züchtung. Der Zugang zur genetischen Ressource ist wichtig für die Sortenvielfalt und die Anpassung an die klimatischen und regionalen Gegebenheiten.

Mit der Patentierung von lebendem Material wurde dieser Zugang zum Ausgangsmaterial nach und nach eingeschränkt. Artikel 9 des Patentgesetzes ist kein Ersatz für das Züchterprivileg, da der Züchter zwar züchten darf, aber seine neue Sorte nicht verkaufen kann, wenn der Patentinhaber nicht will. Bei der Lösung, die der Ständerat nun mit der Zwangslizenz in Artikel 36a gefunden hat, ist dies zwar möglich, aber der Züchter muss in jedem Fall bezahlen. Es ist also ein Kompromiss, den wir Grünen hier unterstützen. Wichtig ist, dass als Voraussetzung für die Erteilung der Lizenzen das Kriterium der Aufnahme in den Sortenkatalog gilt und nicht jenes der wirtschaftlichen Bedeutung des Beitrages jedes Schutzrechtes, wie es die Minderheit Pelli will. Soll in Zukunft der Richter darüber entscheiden, welche wirtschaftliche Bedeutung eine neue Sorte hat?

Lehnen Sie daher den Minderheitsantrag ab, und stimmen Sie hier für den Antrag der Kommissionsmehrheit und damit auch für den Beschluss des Ständerates!