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Baader Caspar · Nationalrat · 2007-06-12

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-12

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion unterstützt grossmehrheitlich die Minderheit Pelli, der auch ich angehöre, und auch den Antrag Markwalder Bär.

Es geht hier wie beim Patentrecht um etwas ganz Grundsätzliches, nämlich um den Schutz des Eigentums des Züchters. Die SVP-Fraktion steht zum Schutz des Privateigentums und auch des geistigen Eigentums. Wissen Sie, es ist einfach, dem Züchter einen Teil der Lizenz wegzunehmen und diesen Teil zu verteilen. Aber das ist zu einfach!

Die Mehrheit der Kommission will das Landwirteprivileg von dem im eigenen Betrieb produzierten Erntegut auf das Vermehrungsmaterial ausdehnen. Nach Meinung unserer Minderheit soll das Landwirteprivileg wie heute auf die Weiterverwendung des im eigenen Betrieb produzierten Ernteguts beschränkt bleiben. Die Lösung der Minderheit entspricht ja auch derjenigen des Bundesrates und damit dem Upov-Übereinkommen. Warum ist jetzt diese Lösung richtig? Viele Pflanzenzüchtungen kommen heute auch aus dem Ausland. Daher ist es wichtig, dass die Schweiz dieses Übereinkommen ratifiziert. Nur so kann sie am züchterischen Fortschritt teilhaben. Ich denke an all die Resistenzzüchtungen gegen Pilz- und Schädlingsbefall. An diesem Fortschritt müssen wir teilhaben können.

Auf jeder Anbaustufe, begonnen bei der Vorstufe, beim Basissaatgut und beim Vermehrungssaatgut, wird heute je eine Lizenzgebühr erhoben, die dann zusammengerechnet das Entgelt des Züchters darstellen. Mit der Änderung des Begriffs "Erntegut" zu "Vermehrungsgut" wird eine Ausdehnung vorgenommen, vor allem erfolgt eine Ausdehnung auf vegetativ vermehrbare Pflanzen, zum Beispiel auf Meristemkulturen bei Erdbeeren oder Obstbäumen. Gemäss der Lösung der Mehrheit entsteht die grosse Gefahr, dass die Landwirte dann das Basissaatgut direkt vermehren und dieses letztlich ohne Lizenzabgabe in den Handel bringen. Damit wird den Züchtern ein Teil des Lizenzertrages genommen.

Wenn eine solche Entwicklung eintreten sollte, dann wäre das ein Eigengoal, weil dann die Züchter keine neuen Sorten mehr in die Schweiz liefern würden. Die Optik der Mehrheit ist deshalb meines Erachtens zu kurzsichtig. Landwirte kommen vielleicht im Moment in den Genuss eines kleinen finanziellen Vorteils, weil sie keine Lizenz für das Vermehrungsmaterial zahlen müssen. Längerfristig ist das aber klar ein Nachteil, weil damit verhindert wird, dass die Züchter solche Sorten in die Schweiz liefern. Wenn Sie der Mehrheit folgen, würde sich die Schweiz damit eigentlich auf das Niveau einiger afrikanischer Staaten stellen, die diesen Schutz auch nicht anerkennen. Würden Sie der Mehrheit folgen - das nur noch nebenbei gesagt, Frau Graf -, dann würden Sie die Züchterinnen und Züchter zwingen, ihre Neuzüchtungen nicht nur sortenrechtlich, sondern kombiniert auch markenrechtlich zu schützen und so Clubsorten zu machen. Und dann, das kann ich Ihnen garantieren, ist die Lizenzgebühr für den Sorten- und Markenschutz am Schluss teurer.

Deshalb erachte ich es als Eigengoal, wenn Sie hier der Mehrheit folgen, und bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.