Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2007-06-12
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-12
Wortprotokoll
Es geht bei diesen Abkommen mit fünf Ländern um die Förderung und den Schutz von Investitionen. Es handelt sich um fünf Abkommen: erstens mit Serbien und Montenegro, zweitens mit Guyana, drittens mit Aserbaidschan, viertens mit Saudi-Arabien, fünftens mit Kolumbien. Bezüglich Serbien und Montenegro ist anzumerken, dass sich dieser Staat inzwischen in zwei Teilstaaten geteilt hat. Serbien ist Rechtsnachfolger des alten Staates und übernimmt das Abkommen; mit Montenegro ist es neu zu fassen, aber es ist vonseiten Montenegros bereits zugesichert, dass das geschehen wird. Es geht also um fünf bilaterale Abkommen, die Investitionsschutz gewähren sollen; dies in dem Zusammenhang, dass das von der Schweiz immer wieder vorgetragene Vorhaben in Bezug auf einen umfassenden Investitionsschutz im Rahmen der Doha-Runde in der WTO ja vorderhand ausgeklammert worden ist. Wenn wir hier etwas erreichen wollen, sind wir also auf bilaterale Abkommen angewiesen.
Aus Schweizer Sicht haben bilaterale Abkommen für den Investitionsschutz prioritäre Bedeutung, dies insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die auf solche Abkommen angewiesen sind, während weltumspannend aktive Firmen solche allenfalls weniger benötigen. Aber insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, die in den Vertragspartnerländern investieren, ist das von enormer Bedeutung - abgesehen davon, dass aus schweizerischer Sicht direkte Investitionen von Firmen die wirksamste Entwicklungshilfe darstellen. Denn diese Investitionen müssen ja immer Resultate bringen, und Resultate erfordern Leistungen. Das bringt Entwicklung voran.
Man muss sich vor Augen halten, dass die Investitionstätigkeit von der Schweiz aus und nach der Schweiz einen sehr grossen Umfang angenommen hat. Von der Schweiz aus sind im Ausland rund 450 Milliarden Franken investiert. Das generiert rund 2 Millionen Arbeitsplätze - eine gewaltige Dimension. Vom Ausland sind in der Schweiz bis heute Investitionen im Umfang von rund 220 Milliarden Franken getätigt worden, ebenfalls ein enormer Betrag, der die Bedeutung des Investitionsschutzes unterstreicht. Der Investitionsschutz wird in diesen Abkommen gegenseitig garantiert. Es soll also ein staatsvertraglicher Schutz für nichtkommerzielle Risiken geschaffen werden, also beispielsweise gegen mögliche Diskriminierung oder gar gegen Enteignung. Beide Seiten versprechen sich von solchen Abkommen eine erhebliche Attraktivitätssteigerung als Standort für internationale Investitionen, woraus dann wieder Wachstum und Entwicklung hervorgehen.
Dass wir heute über diese fünf Abkommen hier im Parlament abstimmen, ist eine Neuerung. Seit 1960 haben wir solche [PAGE 837] Abkommen; im Moment sind 105 solche Abkommen in Kraft. Bis 2004 wurden diese immer in der Zuständigkeit des Bundesrates beschlossen. Das Parlament erteilte dem Bundesrat dafür jeweilen im Zehnjahresabstand die entsprechende Vollmacht. Das änderte sich im Jahr 2004. Damals war man der Meinung - und das ist man heute noch -, dass das Parlament in dieses Geschäft mit einbezogen werden sollte, dass also das Parlament mitentscheiden sollte. Deshalb haben wir heute erstmals über fünf solche Abkommen zu befinden. Das entspricht einem Beschluss des Bundesrates, es entspricht aber auch Wünschen und Begehren, die in den Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte mehrfach vorgebracht wurden.
In der Kommissionsberatung hat dieses Geschäft nicht allzu grosse Wellen geworfen. Es ist von keiner Seite ernsthaft bestritten worden. Es sind insbesondere mit Blick auf Kolumbien gewisse Fragen aufgetaucht in Bezug auf Möglichkeiten der Geldwäscherei durch Direktinvestitionen. Diese Fragen sind in der Kommission beantwortet worden. Die gesetzmässigen Bestimmungen über Geldwäscherei gelten auch für Gewinne, die allenfalls aus dem Ausland in die Schweiz abgeführt werden.
Eintreten ist in der Kommission ohne Gegenstimme beschlossen worden. In den fünf Abkommen, über die einzeln abgestimmt worden ist, haben die Abkommen mit Serbien und Montenegro, Guyana sowie Aserbaidschan jeweils alle Stimmen auf sich vereinigt mit Ausnahme einer Enthaltung. Bezüglich der Abkommen mit Saudi-Arabien und Kolumbien gab es drei Enthaltungen, aber es gab keinerlei Gegenstimmen.
Ich möchte Ihnen im Namen der Kommission beantragen, die fünf Abkommen zu genehmigen.