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Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-06-12

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-12

Wortprotokoll

Die Initiative unseres früheren Kollegen Cina war am 20. Juni 2000 eingereicht worden und wurde zuerst der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zur Behandlung übergeben. Diese beantragte, der Initiative keine Folge zu geben. Das Plenum unterstützte jedoch die Minderheit der Kommission, beauftragte aber dann die Kommission für Rechtsfragen mit der Ausarbeitung der konkreten Vorlage.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat nun ein detailliertes Gesetz ausgearbeitet, das ganz grob etwa folgenden Inhalt hat: Die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten bei der Ausübung von Risikosportarten mit höherem Gefährdungspotenzial soll verbessert werden, insbesondere sollen diese Sportarten von zuverlässigen Veranstaltern angeboten werden. Wer gewerbsmässig als Bergführer, Schneesportlehrer usw. tätig ist, soll Sorgfaltspflichten erfüllen müssen und namentlich den im Gesetz festgelegten Sicherheitsanforderungen genügen. Bergführer und unter gewissen Bedingungen Schneesportlehrer und entsprechende Unternehmen, welche derartige Sportarten gewerbsmässig anbieten, sollen einer Bewilligungspflicht unterstehen; und auch die Haftpflichtversicherung soll eine Ausübungsvoraussetzung sein. Zudem würde ein eidgenössischer Fachausweis oder ein gleichartiger Fähigkeitsausweis vorausgesetzt, ebenso eine Zertifikation.

Die Vernehmlassung hat ungefähr folgendes Bild gezeitigt: Es gab drei Parteien, die sich zu diesem Gesetz äusserten. Die erste hiess die Vorlage gut, das war die CVP; die zweite war mit den Zielen, nicht aber mit der Umsetzung einverstanden, das war die FDP; und die dritte lehnte die Vorlage ab, weil es nicht nötig sei, in diesem Bereich ein Rahmengesetz zu erlassen, das war die SVP. Die meisten übrigen Vernehmlassungsadressaten wünschten generell ein schlankes, leicht umsetzbares Gesetz, das mit möglichst wenig administrativem Aufwand zu handhaben sei. Insbesondere die Kantone Bern und Wallis sähen in der Regelung auf Bundesebene eine Chance; allerdings waren sie der Auffassung, dass sich die Bundesregelung darauf beschränken solle, den Kantonen einige zentrale bundesrechtliche Vorgaben zu machen.

Die Kommission beschloss darauf mit 12 zu 10 Stimmen, den Entwurf dem Ständerat unverändert zu unterbreiten, und sandte ihren Bericht dem Bundesrat zur Stellungnahme zu. Der Bundesrat wiederum beantragte in seiner Stellungnahme vom 14. Februar 2007, gar nicht auf die Vorlage einzutreten. Er ist nämlich der Auffassung, die vom Geltungsbereich des Gesetzentwurfs betroffenen Aktivitäten fänden ohnehin primär im Gebirgsraum statt und es liege somit in erster Linie an den Gebirgskantonen, bei Bedarf rechtsetzend tätig zu werden. In der Tat konnten wir Anfang dieses Monats zur Kenntnis nehmen, dass gerade das Parlament des Kantons Wallis auf Betreiben seines jetzigen Staatsrates Jean-Michel Cina, unseres früheren Kollegen, ein entsprechendes Gesetz beschlossen hat. Der Bundesrat ist weiter der Auffassung, dass die Vorschriften im Straf- und im Zivilrecht genügten, um die aufgeworfenen Fragen zu regeln, dass die Personenfreizügigkeit im Verhältnis zur EU keine neue Regulierung verlange und dass darüber hinaus die vom Bund mitgegründete Stiftung Safety in Adventures die Möglichkeit einer Zertifizierung der Anbieter von Risikoaktivitäten anbiete. Er beantragt deshalb, auf die Gesetzesvorlage nicht einzutreten.

Gestützt auf die Vernehmlassung des Bundesrates hat Ihre Kommission an ihrer Sitzung vom 22. Februar 2007, mit umgekehrtem Stimmenverhältnis, beschlossen, nämlich mit 12 zu 10 Stimmen, Ihnen die Abschreibung dieser Initiative zu beantragen, zusammengefasst mit folgender Begründung: Die Kommission lehnt mit dieser knappen Mehrheit eine ereignisorientierte Gesetzgebung ab. Sie unterstützt das Subsidiaritätsprinzip, gerade unter Hinweis auf die Gesetzgebung - Stichwort: Kanton Wallis - in den Gebirgskantonen. Sie ist der Auffassung, es gebe auch Branchenlösungen, die die Risikosportaktivitäten und die damit zusammenhängenden Fragen zur Genüge beantworteten. Schliesslich sei es das Auftragsrecht des Obligationenrechtes, welches geeignet sei, auch das Anbieten dieser Sportaktivitäten zu regeln.

Die starke Minderheit Ihrer Kommission, die 10 Mitglieder umfasst, will die Initiative nicht abschreiben. Sie ist nach wie vor davon überzeugt, dass es ein Bundesgesetz brauche, um die Konsumenten in diesem Bereich gesamtschweizerisch besser zu schützen. Sie hält deshalb daran fest, dem Nationalrat die konkrete, detaillierte Vorlage zu unterbreiten. Sie verweist auch auf das Ergebnis der Vernehmlassung, die bei den Parteien "gespalten" aufgenommen worden ist, bei den Behörden und übrigen Institutionen hingegen mehrheitlich ein positives Echo gefunden hat.

Somit sehen Sie: Dieses Geschäft hat eine wechselhafte Geschichte hinter sich. Schliesslich ist die Kommission, gestützt auf die Haltung des Bundesrates, mit 12 zu 10 Stimmen zum Schluss gekommen, die Initiative sei abzuschreiben und es sei auf die Detailberatung zu verzichten.

Ich bitte Sie, im Sinne dieses Antrages der Mehrheit Ihrer Kommission der Abschreibung zuzustimmen.