Schmid Samuel · Bundesrat · 2007-06-12
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2007-06-12
Wortprotokoll
Namens des Bundesrates beantrage ich Ihnen, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Es ist ein Geschäft des Rates; trotzdem hat der Bundesrat hier Antragsrecht, und wir halten dafür - wie im Übrigen bereits bei der Präsentation der parlamentarischen Initiative -, dass hier ein Legiferieren nicht nötig ist, weil durch die Aktivitäten der Kantone und auch der Anbieter selber in der Zwischenzeit Vernünftiges vorgenommen wurde. Das, was man tun kann, wurde auch getan, d. h., die unvernünftigen Angebote sind für den Kunden erkennbar, und eine gesamtschweizerische Legiferierung würde nichts Neues mehr bringen.
Mit der Entwicklung von neuen Sportarten mit erhöhtem Risikopotenzial ist zugegebenermassen ein neuer Markt entstanden, aber wir würden einem Irrtum erliegen, wenn wir annähmen, dass Risiken durch Legiferieren minimiert werden können. Wer das Risiko sucht, der geht Risiken auch bewusst ein. Deshalb ist nur das vorzukehren, was vorgekehrt werden kann, nämlich dass nicht falsche, irreführende Angebote im Markt stehen, die auch vorsichtige Sporttreibende schädigen könnten oder auch vorsichtige Risikosuchende unsachgemäss in ein Risiko führen würden. Aber Risiken werden Sie nie ganz ausschliessen können.
Die Branche selber ist aktiv geworden; durch entsprechende Aktivitäten weiss sie heute mit der Stiftung Safety in Adventures 60 Prozent der Anbieter hinter sich und vermag damit ein Label zu vergeben, dank dem für den Kunden erkennbar ist, dass hier seriöse und ausgebildete Fachleute am Werk sind. Das, was von den Kantonen getan wurde und zu entsprechenden Gesetzgebungen führte, ist das, was vernünftigerweise getan werden kann. Alles, was zusätzlich unternommen wird, ist zwar eine Aktivität, aber mit Sicherheit keine, die uns zusätzliche Sicherheit gibt.
Wenn Sie die Diskussion verfolgt haben, ist Ihnen auch deutlich geworden, dass man sich in einigen Fragen keineswegs einig ist. Das muss bei einer neuen Gesetzgebung nicht verwundern. Es ist gesagt worden, dass wir einen minimalen Standard brauchen. Dann kann aber jeder Kanton selber noch legiferieren. Gleichzeitig wird aber gesagt, für den Kunden müsse erkennbar sein, was in der Schweiz gilt. Das ist ein Widerspruch. Wenn schon gesamtschweizerisch legiferiert wird, dann muss der Rat auch entscheiden, dass nicht noch zusätzlich kantonale Abweichungen legiferiert werden können. Sonst besteht kein spezieller Transparenzvorteil und für den Kunden kein spezieller zusätzlicher Schutz.
Es wird so getan, als seien diese Risiken durch entsprechende Haftpflichtversicherungen zu minimieren. Nun wird damit sicher nicht das Risiko minimiert; es wird höchstens eine Police bereitgestellt, um den Schaden zu begleichen. Wenn aber hier der Ruf des Landes nicht leiden soll, dann werden Schadens- oder Haftpflichtversicherungen abzuschliessen sein, die dann einiges der Kosten ausmachen werden, die anfallen, damit das Risiko überhaupt eingegangen werden kann. Sie werden auch entsprechend teuer sein.
All dies wurde in den bisherigen Situationen auch deutlich. Schliesslich kam die Mehrheit dazu, die Meinung zu vertreten, dass auf eine Gesetzgebung verzichtet werden kann. Dem schliesst sich der Bundesrat an. Wir halten die jetzige Regelung für sinnvoll, auch für genügend.
Ich bitte Sie, das Geschäft nicht weiterzuverfolgen.