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Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2007-06-12

Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-12

Wortprotokoll

Das Nationale Sportanlagenkonzept soll für die Aktivitäten der nationalen Sportverbände gute infrastrukturelle Bedingungen schaffen oder diese [PAGE 823] erhalten. Es soll die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz im Sport und bei der Durchführung bedeutender internationaler Sportanlässe verbessern und die Umsetzung der raumplanerischen Ziele der Nasak erleichtern: Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen, Beitrag zu einer erstrebenswerten Siedlungsordnung; Abstimmung der Sportanlagenprojekte auf bestehende und geplante Infrastrukturen. Diese Ziele sind teilweise erreicht. Im internationalen Vergleich hat die Schweiz ihren Nachholbedarf im Infrastrukturbereich reduzieren können. Neben Fussball und Skisport profitieren namentlich die Leichtathletik, das Eishockey, alle Eislaufdisziplinen, Basketball, Bob, Rad, Inlineskating, aber auch Schiess-, Ruder-, Kanu- und Schwimmsport sowie weitere Sportarten von funktionalen Sportanlagen, welche heutigen Standards genügen. Das Nasak hat sich in den zehn Jahren ihres Bestehens zu einem wirkungsvollen Instrument der Sportförderung des Bundes entwickelt und bewährt. Die Kredite Nasak 1 und Nasak 2 sind aufgebraucht, es werden neue Mittel benötigt, damit der Bund auch in den nächsten Jahren seine Verantwortung und seine Rolle als Partner in diesem Bereich gemäss dem Subsidiaritätsprinzip wahrnehmen kann.

Nasak 3 hat folgende Ziele: Bewegung und Sport für die gesamte Bevölkerung zu fördern, Bildungsmöglichkeiten von Bewegung und Sport zu nutzen, Nachwuchs und Spitzensport zu fördern, Sport und Bewegung als Wirtschaftsfaktor zu nutzen und eine nachhaltige Entwicklung als Maxime für die Sport- und Bewegungsförderung zu ermöglichen. Der Bestand an Sportanlagen von nationaler Bedeutung soll durch den Ausbau von vier grösseren, gut funktionierenden Sportzentren oder -anlagen sowie durch die Erstellung diverser meist kleinerer Objekte ergänzt werden. Die Gesamtbausumme beträgt über 100 Millionen Franken. Mit diesen Aus- und Neubauten ergeben sich wesentliche Verbesserungen für zahlreiche Sportverbände und - dies ist ebenso wichtig - für den örtlichen Breitensport. Zur Erreichung der oben aufgeführten Ziele wird ein substanzieller Beitrag geleistet.

Es ist wohl unbestritten, dass die vielfältigen positiven Auswirkungen von Bewegung und Sport in den Bereichen Gesundheit und Leistungsfähigkeit, Lebensqualität, Erziehung und Bildung, soziale Integration und Entstehung sozialer Netzwerke eindrücklich sind und nachgewiesen wurden. Es braucht dazu geeignete Sportanlagen und Bewegungsräume in Siedlung, Natur und Landschaft, es braucht dazu zeitgemässe Infrastrukturen. Gemeinden, Kantone und private Investoren sorgen für bedarfsgerechte Angebote in ihrem Verantwortungsbereich. Der Bund unterstützt subsidiär dort, wo es darum geht, über den lokalen und regionalen Bedarf hinausgehende Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu realisieren. Diese Anlagen werden von den nationalen Sportverbänden und den lokalen Vereinen und Anbietern für den Breiten-, Jugend- und Gesundheitssport benutzt. Ohne finanzielle Impulse des Bundes besteht die Gefahr, dass die erforderlichen Verbesserungen künftig ungenügend und unkoordiniert erfolgen.

Die CVP-Fraktion stimmt dem Bundesbeschluss für einen Verpflichtungskredit von 14 Millionen Franken zu. Den Minderheitsantrag auf einen Kredit von 20 Millionen Franken lehnen wir ab. Auch in der Kommission hat der Bundesrat den Vergleich mit dem Spatz in der Hand und der Taube auf dem Dach gebracht. Wir stimmen dieser Interpretation zu: Nehmen wir den Spatz, und setzen wir ihn optimal ein. Der Antrag auf 14 Millionen Franken ist sinnvoll, und er ist begründet. Mit einer Erhöhung ohne Not würden wir für wichtige kommende Vorlagen finanzpolitisch falsche Zeichen setzen. Das wollen wir nicht tun.