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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-06-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-06-14

Wortprotokoll

Wie gesagt wurde, stehen wir jetzt wirklich in der Endbearbeitung der "AP 2011". Sie haben noch eine Differenz zum Ständerat, und diese betrifft die letztes Mal von Herrn Suter eingebrachte Bestimmung für Holz- und Biomasseanlagen. Sie haben gesehen, dass der Ständerat diesen Antrag abgelehnt hat. Es wurde, wie von den Kommissionssprechern heute Morgen dargelegt wurde, ein neuer, überarbeiteter Antrag präsentiert; er ist, damit bin ich einverstanden, besser formuliert als der bisherige, aber [PAGE 893] ich muss trotzdem erneut meine Skepsis bezüglich dieses Antrages anmelden.

Besser formuliert ist hier insofern, als unbestimmte Rechtsbegriffe aus der vormaligen Version eliminiert wurden und der Fokus jetzt nicht mehr auf einem raschen Verfahren liegt. Aber, und das ist für mich nach wie vor das grösste Handicap: Der Bund greift mit einer solchen Bestimmung absolut in die Kompetenz von Kantonen und Kommunen ein, und das um fünf vor zwölf, nachdem weder die Kantone noch andere Kreise diesbezüglich konsultiert wurden. Der neue Antrag stipuliert, dass jede Anlage bewilligt wird. Es besteht somit ein Anspruch auf Bewilligung, wenn die Bedingungen gemäss Antrag erfüllt sind. Eine Pflicht zur Bewilligung ist etwas, was wir sonst im Bauverfahren nicht kennen, das gibt es grundsätzlich nicht, sondern es handelt sich ja gerade um einen Ermessensentscheid der zuständigen Behörde, für den sie alle Vorschriften des Baurechtes und auch des Raumplanungsrechtes prüft. Dies wäre mit dieser Bestimmung bereits problematisch.

Sie haben das Raumplanungsgesetz in diesem Jahr teilrevidiert. Dort hat der Rat in Artikel 16a für die Landwirtschaftszonen eine praktisch analoge Bestimmung eingeführt. Ich erlaube mir, diese kurz vorzulesen, damit Sie sich daran erinnern; dort haben Sie in Artikel 16a Absatz 1bis wie folgt neu legiferiert: "Bauten und Anlagen, die zur Gewinnung von Energie aus Biomasse oder für damit im Zusammenhang stehende Kompostanlagen nötig sind, können" - können! - "auf einem Landwirtschaftsbetrieb als zonenkonform bewilligt werden ...." Es ist also bisher für diese Bewilligungen im RPG eine Kann-Bestimmung stipuliert, was üblich und rechtens ist. Mit der Formulierung "werden bewilligt" würden Sie somit eine klare Differenz zu den soeben verabschiedeten, analogen Bestimmungen für Biomasseanlagen in Landwirtschaftszonen schaffen.

Das halte ich juristisch gesehen für sehr schwierig. Gemäss unseren Abklärungen von heute Morgen, die wir in aller Eile vornehmen mussten, würde das implizieren, dass Artikel 22 Absatz 4, also ein neuer Absatz, diesem Artikel 16a der Lex specialis vorangestellt würde. Somit hätten wir effektiv die sehr bestimmende neue Formulierung "werden bewilligt" anstelle der Kann-Bestimmung, die Sie soeben nach zweijährigen Beratungen verabschiedet haben. Deshalb nochmals mein Appell: Das Anliegen ist berechtigt. Wir möchten, dass auch die Kantone solche Gesuche in positivem Sinn prüfen und Bewilligungen schneller erteilen. Aber ich halte es für gefährlich, in Kenntnis dieser juristischen Probleme eine solche Bestimmung in das RPG aufzunehmen, nur damit dieser politische Druck aufrechterhalten wird. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, das Anliegen - wie dies das ARE heute Morgen vorgeschlagen hat - bei der anstehenden Revision des RPG oder allenfalls in einer Motion der zuständigen Kommission aufzunehmen. Dann hätte man Zeit, die richtige Formulierung zu finden. Ich habe Ihnen schon gesagt, dass ich bereit bin, dieses Anliegen im Rahmen der Energie-Effizienzvorlage Ende Jahr im Bundesrat einzubringen, und dann hätten wir auch zeitlich einen einigermassen schnellen Prozess.

Ich weiss nicht, was der Ständerat tun wird; aber das letzte Mal hat er diese Bestimmung abgelehnt, auch in Berücksichtigung der kantonalen und kommunalen Legiferierungsautonomie, die eben gerade im Bereiche der Nutzungszonen bisher vom Bund nicht eingeschränkt wurde.

Ich bitte Sie daher, diese letzte Differenz nicht aufrechtzuerhalten, sondern sich dem Ständerat anzuschliessen, sonst droht Ihnen auch noch eine Einigungskonferenz zu diesem Gesetz.