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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2007-06-14

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-14

Wortprotokoll

Mit meinem Minderheitsantrag verlange ich, dass der Anleger gleich lange Spiesse hat wie die Unternehmen. Ein Anleger kann ja erst wissen, ob er meldepflichtig oder nicht meldepflichtig ist, wenn er weiss, was 100 Prozent der Stimmenanzahl sind. Obwohl natürlich in der Verordnung steht, dass die Anzahl Stimmen, die im Handelsregister eingetragen sind, massgebend ist, ist das natürlich problematisch, vor allem nachdem man ja jetzt auch noch die suspendierten Stimmen hat. Für den Normalanleger ist es eben ein Riesenaufwand, Handelsregister abzusuchen. Er muss ja auch immer noch wissen, wo die Firmen domiziliert sind.

Ich möchte auch auf eine weitere Problematik hinweisen: Wenn eine Pensionskasse mehrere Mandate ausgegeben hat und jeder Manager zufälligerweise die gleiche Aktie kauft, dann hat man das Problem, dass eine Pensionskasse, ohne es zu realisieren, plötzlich auf diese 3 Prozent kommt. Deshalb ist es wichtig, dass man weiss, welche Aktienanzahl massgebend ist. Die meisten werden sich heute auf die Angaben der SWX stützen, diese kann man ja im Internet abrufen. Aber leider muss ich in der Praxis feststellen, dass wir hier sehr oft verspätete Anpassungen haben. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir hier diese Ergänzung, wie ich sie vorgeschlagen habe, vornehmen sollten.

Was die Suspendierung von Aktien anbetrifft, so bin ich der Meinung, dass damit jetzt wieder neue Rechtsunsicherheiten über die Anzahl Aktien entstanden sind. Ich möchte auch darauf hinweisen: Es gibt ja Gesellschaften, die über das obligationenrechtliche qualifizierte Mehr hinausgehen. Wenn man dann suspendiert, kann man gewichtige Entscheide gar nicht mehr fällen. Wenn Sie jetzt sagen, dann sei einfach nur die Anzahl der anderen Aktien, eben der freien Aktien, massgebend, dann stellt sich die Frage, ob man dann wieder neue Meldepflichten hat, weil eben die 2,9 Prozent plötzlich zu 3,4 Prozent werden usw.

Ich bin also generell der Meinung, was wir hier machen, ist ein bisschen ein Schnellschuss, es ist nicht durchdacht, und ich probiere es immerhin noch so zu retten, dass es eine kleine Aufbesserung für die Anleger gibt. Sie sollen ein Anrecht darauf haben, jederzeit auf die massgeblichen Aktien Zugriff haben zu können, eben mit oder ohne Suspendierung. Es ist auch so, dass man an der Generalversammlung - es wurde erwähnt - zwar nicht stimmen darf, aber die anderen Rechte an der Generalversammlung sind nicht aufgehoben. Also kann man weiterhin Anträge stellen, man kann eben dann auch die Frage stellen, ob diese Aktien weiterhin ins Quorum kommen. Man kann teilnehmen, und es ist so, dass die vertretenen Aktien für das Quorum für das qualifizierte Mehr zählen.

Für mich ist das Ganze unausgegoren, aber ich bin ja hier bescheiden mit meinem Minderheitsantrag, ich verlange ja nur, dass man die massgebliche Aktienanzahl jederzeit zur Verfügung hat.