Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2007-06-14
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-14
Wortprotokoll
Nach der ersten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens in Bezug auf die Festlegung der Beiträge des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs in der dritten NFA-Botschaft sind die Vorlagen 1, 2 und 3 bereinigt und für die Schlussabstimmung bereit. Es gibt jedoch noch zwei Differenzen; eine betrifft die Vorlage 4, wo es um die Frage geht, ob und in welchem Ausmass die Kantone bei der Sanierung der IV mit einbezogen werden sollen. Die andere betrifft eine Anpassung bei der Motion betreffend Aufsicht bei der direkten Bundessteuer.
Zur Frage der nachschüssigen IV-Finanzierung: Wie bereits bei der ersten Behandlung im Plenum erwähnt, handelt es sich hier um eine ziemlich umstrittene Differenz. Die politische Frage lautet: Sollen die Kantone bei der Sanierung der IV mit einbezogen werden, oder sollen sie - wie es die Kantone selbst und der Ständerat wünschen - aus jeglicher künftigen Mitfinanzierungspflicht bei der Sanierung entlassen werden? Während der Ständerat der Ansicht ist, dass die Sanierung der IV in einer separaten Vorlage zur IV-Finanzierung geregelt werden soll, ist die Mehrheit der Kommission unseres Rates nach wie vor der Meinung, dass die Kantone mit der Verabschiedung des NFA nicht gänzlich aus der Verantwortung rund um die Schuldensanierung der IV entlassen werden sollen.
Auch wenn es sich beim NFA um ein zwischen dem Bund und den Kantonen austariertes Konzept handelt, wie dies von den Kantonsvertretern und vom Bundesrat ausgeführt wird, beantragt Ihnen die Spezialkommission mit 17 zu 7 Stimmen, am bisherigen Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Dies wird damit begründet, dass die Kantone für die hohe Verschuldung der IV mitverantwortlich seien. Die Mehrheit ist deshalb der Meinung, dass die Sanierung nicht allein dem Bund, den Arbeitgebern und Arbeitnehmern überlassen werden solle. Schliesslich geht es um ein Loch von weit über 10 Milliarden Franken, das irgendwie gestopft werden muss.
Eine Minderheit der Spezialkommission beantragt Ihnen, dem Konzept des Bundesrates zuzustimmen, zumal die Übergangsregelungen nicht nur für die IV gelten, sondern auch für die direkte Bundessteuer. Wenn bei der IV eine abweichende Lösung getroffen werde, würden die Kantone den Anspruch erheben, dass auch in Bezug auf den Übergang bei der direkten Bundessteuer gleiche Kriterien angewendet werden sollen. Die Fassung des Ständerates stelle einen Kompromiss dar und die Kantone hätten in Zukunft schliesslich auch die Kosten für Sonderschulen und Behinderteninstitutionen alleine zu tragen, was keine unbedeutende Belastung darstelle. Wenn der Vorlage in der Fassung von Bundesrat und Ständerat nicht zugestimmt werde, entstehe ein Chaos. Hingegen sei das Inkrafttreten nicht infrage gestellt.
Der Nationalrat - also Sie hier - hat am 6. Juni mit 113 zu 70 Stimmen dem Antrag der Kommissionsmehrheit zugestimmt, während der Ständerat ohne Abstimmung einhellig bei seiner Fassung geblieben ist.
Ich möchte die zweite Differenz, welche in der Kommission bestanden hat, auch noch kurz erläutern. Hier ging es um die Motion der NFA-Kommission zur Oberaufsicht bei der direkten Bundessteuer; sie steht auf der hintersten Seite der Fahne. Der Nationalrat hatte ebenfalls am 6. Juni mit 90 zu 81 Stimmen die Annahme dieser Motion beschlossen. Die vorberatende Kommission des Zweitrates hat gemäss Artikel 121 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Motion abzuändern. Sie hat in drei Punkten leichte Änderungen vorgenommen, welche vom Ständerat am vergangenen Dienstag dann ohne Gegenantrag gutgeheissen worden sind. Die NFA-Kommission hat den Änderungen mehrheitlich zugestimmt. Ein Minderheitsantrag wurde nicht gestellt. Damit ist diese Differenz erledigt.