Zeller Andreas · Nationalrat · 2007-06-14
Zeller Andreas · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-14
Wortprotokoll
Um es gleich vorwegzunehmen: Die Finanzkommission stellt Ihnen bei der Staatsrechnung 2006 und beim Nachtrag I zum Voranschlag 2007 keine Änderungsanträge, weshalb Sie auch keine Fahne erhalten haben. Artikel 55 des Parlamentsgesetzes sieht vor, dass die Finanzkommission einmal jährlich über die wichtigsten Geschäfte ihrer Arbeit ausserhalb der Rechnungen und des Budgets berichtet. Ich werde, wie übrigens auch Kollege Rey, am Schluss ganz kurz einige Ausführungen dazu machen.
Zuerst nun aber zur Staatsrechnung 2006. Die Finanzrechnung schliesst mit Ausgaben von 52,4 Milliarden Franken ab. Das sind 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Aber - und das ist entscheidend - das sind rund 400 Millionen Franken oder 0,7 Prozent weniger als im Voranschlag. Mit anderen Worten: Die Ausgaben sind im Berichtsjahr langsamer als das nominelle Bruttoinlandprodukt gewachsen, und zwar praktisch in allen Aufgabenbereichen.
Auf der Einnahmenseite sind 54,9 Milliarden Franken zu verzeichnen. Das sind notabene 7,1 Prozent mehr als im Vorjahr und rund 2,8 Milliarden Franken mehr als budgetiert. Diese Aufwand- und Ertragsentwicklung führt bei der Finanzrechnung zu einem Einnahmenüberschuss von rund 2,5 Milliarden Franken, während im Voranschlag noch ein Defizit von über einer halben Milliarde budgetiert war. Insgesamt haben wir also eine Besserstellung um über 3 Milliarden Franken - durchaus respektabel, der guten Wirtschaftslage sei Dank.
Auf die wichtigsten finanzrelevanten Kennzahlen haben diese Ergebnisse nachfolgende Einflüsse. Stichwort Staatsquote: Die gesamten Ausgaben machen 11 Prozent des Bruttoinlandproduktes aus. Im Vorjahr waren es noch 11,3 Prozent. Wir haben also einen erfreulichen leichten Rückgang der Staatsquote. Die Passivzinsen bleiben im Vergleich zu den Ausgaben nach wie vor hoch, sehr hoch sogar. Sie haben im Berichtsjahr weiter zugenommen und erreichen 7,6 Prozent, und dies bei einem historisch betrachtet immer noch sehr tiefen Zinsniveau. Hier tickt möglicherweise eine Zeitbombe.
Die Gesamtschulden, also die Bruttoschulden, sind von 130,3 Milliarden Franken im Jahr 2005 auf 123,6 Milliarden Franken im Berichtsjahr gesunken und haben damit erstmals seit sechs Jahren wieder abgenommen - Nachahmung sei empfohlen! Diese erfreuliche Entwicklung ist im Wesentlichen auf den positiven Rechnungsabschluss - die Finanzrechnung - einerseits sowie auf die ausserordentlichen Einnahmen aus dem Verkauf weiterer Swisscom-Aktien andererseits zurückzuführen. Im Gleichschritt dazu konnte der Bilanzfehlbetrag von 94,2 auf 91 Milliarden Franken gesenkt werden.
Zu den Ausgaben und deren Entwicklung in den einzelnen Aufgabenbereichen wird sich Herr Kollege Rey detailliert äussern. Ich beschränke mich nachfolgend auf die Kommentierung der Einnahmenseite und dabei auf einige ausgewählte Punkte: Die ordentlichen Einnahmen übersteigen die Voranschlagswerte um knapp 2,8 Milliarden Franken oder 5,3 Prozent. Die grösste Abweichung bei den fiskalischen Einnahmen ergab sich bei der Verrechnungssteuer. Mit einem Ertrag von fast 4 Milliarden Franken übertraf diese Steuer den budgetierten Betrag und damit auch den langjährigen Durchschnittswert um rund 1 Milliarde Franken. Verantwortlich dafür sind Schätzabweichungen auf sehr hohen Bruttobeträgen. Eine kleine Abweichung macht dann bereits relativ viel aus.
Bei der direkten Bundessteuer ergeben sich Mehreinnahmen von rund 465 Millionen Franken. Dazu beigetragen haben in erster Linie, wie bereits erwähnt, der gute Konjunkturverlauf und die daraus resultierenden Mehrerträge, insbesondere bei den juristischen Personen. Bei der Mehrwertsteuer, welche mit einem Anteil von knapp 35 Prozent die mit Abstand wichtigste Einnahmequelle des Bundes ist, ergeben sich Mehreinnahmen von 533 Millionen Franken, auch dies in erster Linie eine Folge des guten Konjunkturverlaufs, insbesondere der deutlich verbesserten Konsumentenstimmung.
In den erwähnten Ertragszahlen sind nichtbudgetierte Erträge von insgesamt 3,2 Milliarden Franken, sogenannte ausserordentliche Einnahmen, nicht enthalten. Dabei handelt es sich um den Erlös aus dem Verkauf von weiteren Swisscom-Aktien. Diese Einnahmen dürfen nicht zur Finanzierung von Aufgaben verwendet werden, sondern sind ausschliesslich für den Schuldenabbau einzusetzen.
Zur Bilanz wird sich Herr Kollege Rey äussern.
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Ich mache Ihnen nun einige Angaben zu den drei Sonderrechnungen. Die erste Rechnung ist jene des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte: Über diesen Fonds, den sogenannten FinöV-Fonds, laufen die Finanzierungen der Neat, der "Bahn 2000", der HGV-Anschlüsse und der Lärmschutzmassnahmen. Gespiesen wird dieser Fonds durch zweckgebundene Einnahmen; bei einem allfälligen Verlust hat der Bund Vorschüsse zu leisten. Dem FinöV-Fonds wurden für die Realisierung der Projekte im Berichtsjahr gut 1,6 Milliarden Franken entnommen. Daraus ergab sich eine Finanzierungslücke von knapp 430 Millionen Franken. Die Bilanz verzeichnet am Ende des Berichtsjahres kumulierte Vorschüsse in der Höhe von rund 6,7 Milliarden Franken. Dieser Fehlbetrag wird wie bereits erwähnt durch die Bundestresorerie bevorschusst.
Die zweite Sonderrechnung betrifft den Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen. Der bewilligte Finanzierungsbeitrag des Bundes belief sich im Berichtsjahr auf 1880 Millionen Franken. Diese budgetierten Mittel, welche rund 80 Prozent der gesamten Einnahmen ausmachen, wurden exakt ausgeschöpft. Die Erfolgsrechnung schliesst insgesamt mit einem Ertragsüberschuss von knapp 240 Millionen Franken.
Und last, but not least noch zur dritten Sonderrechnung, nämlich jener der Eidgenössischen Alkoholverwaltung: Die Einnahmen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung aus der Alkoholbesteuerung betragen nach Abzug der Rückerstattungen 263 Millionen Franken. Vom daraus resultierenden Reinertrag von 247 Millionen Franken erhält der AHV/IV-Fonds 222 Millionen Franken, während der Rest den Kantonen zur Bekämpfung der Suchtprobleme zusteht.
Jetzt einige Bemerkungen zum Nachtrag I zum Voranschlag 2007: Der Bundesrat beantragt Zustimmung zu Kreditnachträgen von insgesamt 7175 Millionen Franken und zu einem Verpflichtungskredit von lediglich 29,6 Millionen Franken. Das Stichwort hierbei lautet: biometrischer Pass. Der Nachtrag ist aber, und das ist entscheidend, geprägt durch die nicht erfolgsrechnungswirksame Überweisung des Bundesanteils am Erlös aus dem überschüssigen Nationalbankgold an die AHV in der Höhe von 7037 Millionen Franken. Dafür sind im Voranschlag 2006 keine Mittel eingestellt, die Finanzdelegation hat deshalb einer Bevorschussung zugestimmt. Der Betrag ist inzwischen vollumfänglich an den AHV-Fonds überwiesen worden. Die Überweisung ist ein ausserordentlicher Zahlungsbedarf nach Artikel 15 des Finanzhaushaltgesetzes und bedarf der nachträglichen Zustimmung durch die beiden Räte. Ohne diesen ausserordentlichen Umstand führen die Nachtragskredite zu einer Erhöhung der veranschlagten Gesamtausgaben - das ist, glaube ich, entscheidend - von lediglich 0,02 Prozent.
Ich komme zu den Anträgen der Finanzkommission: Ihre Kommission befasste sich nach den Vorberatungen durch die Subkommissionen an der Sitzung vom 24. und 25. Mai 2007 mit der Staatsrechnung 2006 und dem Nachtrag I zum Voranschlag 2007. Aus den Subkommissionen wurden keine Änderungsanträge gestellt. Die Finanzkommission hat festgestellt, dass die Ämter die Budgets gut eingehalten, oft sogar unterschritten haben, was eine gute Budgetdisziplin zeigt. Die Finanzkommission möchte es deshalb nicht unterlassen, dem Bundesrat, der Bundesverwaltung sowie den Gerichten für den sorgfältigen Umgang mit Steuergeldern zu danken.
Aufgrund dieser erfreulichen Ausgangslage beantragt Ihnen die Finanzkommission Zustimmung zur Staatsrechnung 2006, inklusive der drei Sonderrechnungen, und zum Nachtrag I zum Voranschlag 2007 - und zwar durchwegs einstimmig beziehungsweise in zwei Fällen mit einer Gegenstimme.
Im Übrigen kann ich Ihnen mitteilen, dass der Ständerat sämtlichen obgenannten Bundesbeschlüssen vor einer Woche einstimmig zugestimmt hat.
Ich komme ganz zum Schluss mit zwei Worten noch zum Stichwort "Eröffnungsbilanz 2007", die uns ja dann beim Budget 2007 beschäftigen wird: Eines der wesentlichsten Geschäfte der Finanzkommission im Berichtszeitraum war die Beratung der Eröffnungsbilanz. Verschiedene Bilanzpositionen müssen aufgrund der Einführung des neuen Rechnungsmodelles neu bewertet werden. Bei den meisten Positionen folgt die Kommission den Vorschlägen der Finanzverwaltung. Bezüglich Bemessung der Vorsorgeverpflichtungen hat sich die Kommission für die Offenlegung der Verpflichtungen als Eventualverbindlichkeit im Anhang zur Jahresrechnung entschieden. Bei den Nationalstrassen ist die Kommission der Meinung, dass die übernommenen Anlagen bereits einmal erfolgsneutral mit zweckgebundenen Mitteln finanziert wurden und deshalb eine doppelte, das heisst eine zweite Abschreibung nicht angezeigt ist. Herr Kollege Rey wird Ihnen einige weitere Geschäfte, zum Beispiel die Frage der Konsolidierung, erläutern.
Die Kommission bittet Sie nun um Kenntnisnahme dieser Berichterstattung.