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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2007-06-18

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-18

Wortprotokoll

Es bleibt eine einzige Differenz zum Ständerat, nämlich diejenige bei Artikel 94a. Es geht hier um die Regelung des Differenzbereinigungsverfahrens, im Speziellen im Fall des Bundesbeschlusses über die Legislaturplanung. Der Ständerat ist zur Hauptsache auf die Lösung unseres Rates eingeschwenkt. Es gibt also keine gesamthafte Abstimmung über den Antrag der Einigungskonferenz mehr, wie dies im normalen Verfahren der Differenzbereinigung der Fall ist. Stattdessen soll bei der Legislaturplanung zu jeder verbleibenden Differenz ein Einigungsantrag gestellt werden, über den dann gesondert abgestimmt wird. Wird ein Einigungsantrag abgelehnt, so scheitert nicht die ganze Vorlage - das war das Ziel unserer Anträge -, sondern es wird eben nur die betroffene Bestimmung gestrichen.

Der Ständerat hat diesem Beschluss des Nationalrates zugestimmt, ihn aber auch noch etwas weiterentwickelt und auch verbessert, und zwar im Sinne einer Vereinfachung und im Hinblick auf mehr Effizienz. Die Einigungskonferenz soll also nicht wie im normalen Differenzbereinigungsverfahren erst nach drei Beratungen, sondern bereits nach der ersten Beratung in den Räten eingesetzt werden. Beide Räte beschliessen anschliessend über die einzelnen Anträge der Einigungskonferenz. Auch auf diese Weise bleibt es durchaus möglich, dass ein Rat bei der Beratung der Anträge der Einigungskonferenz einem Beschluss des anderen Rates zustimmt oder dass beide Räte bei einer einzelnen Bestimmung zu einem Kompromiss oder einer Verbesserung ihrer ersten Beschlüsse kommen.

Der grosse Vorteil dieser Vereinfachung des Verfahrens ist ganz klar, dass es damit auch kein Problem mehr sein wird, die Behandlung der Legislaturplanung jeweils in der Sommersession abzuschliessen. Man vermeidet Zeitdruck und Hektik, welche das zusätzliche Hin und Her zwischen den Räten sonst mit sich bringt.

Die Kommission hat dem Beschluss des Ständerates zugestimmt, und damit wäre die Differenz bei Artikel 94a bereinigt.

Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen. Damit wäre dieses Geschäft endlich, aber ich denke auch gut erledigt, und die nächste Legislaturplanung könnte gestartet werden.