Wobmann Walter · Nationalrat · 2007-06-18
Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-18
Wortprotokoll
Das vorliegende Abkommen über den Personenverkehr mit Algerien regelt die Rücknahme von Personen der beiden Staaten und legt das entsprechende Verfahren fest. Es geht darum, Staatsangehörige, die sich ohne Bewilligung in einem anderen Land aufhalten, in ihr Heimatland zurückzuführen, falls sie nicht freiwillig gehen. Es betrifft also vor allem illegale und abgewiesene Asylbewerber. Solche gibt es zurzeit über 500 aus Algerien. Es ist dies zahlenmässig eine der grössten Gruppen von Asylsuchenden aus den Maghreb-Staaten. Es betrifft aber auch illegal Eingereiste, die ausgewiesen wurden, aber nicht zurückkehren, oder Touristen, die illegal in der Schweiz bleiben. Die Schweiz hat bekanntlich seit einigen Jahren grosse Schwierigkeiten mit dem Vollzug der Wegweisung algerischer Staatsangehöriger. Wir brauchen dieses Abkommen also dringend, damit wir das Problem endlich lösen können.
Das Abkommen entspricht inhaltlich mehrheitlich anderen Abkommen - inzwischen hat die Schweiz über vierzig solche Abkommen abgeschlossen -, aber es ist das erste mit einem Maghreb-Staat. Das Parlament muss das Abkommen genehmigen, weil einige Bestimmungen die Delegationskompetenz des Bundesrates überschreiten. Das Abkommen untersteht auch dem fakultativen Staatsvertragsreferendum; es enthält nämlich eine besondere Bestimmung: Artikel 3 Absatz 1 Lemma 3 sieht vor, dass die eine Vertragspartei der anderen mitteilt, welche Behörde - Justiz- oder Verwaltungsbehörde - den Wegweisungsentscheid für die zurückzuführende Person getroffen hat. Es sind besonders schützenswerte Personendaten. Der Inhalt des Entscheides und dessen Details werden aber nicht bekanntgegeben. Die gleiche Vereinbarung wurde schon beim Abkommen mit Nigeria getroffen.
Die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission beantragt Ihnen Eintreten und Zustimmung zur Vorlage. Eine Minderheit beantragt, die Prüfung des Abkommens sei zu sistieren, bis in Algerien der Rechtsstaat und die Bürgerrechte eingeführt seien. Die Situation in Algerien hat sich seit 1999 aber sehr stark verbessert, und auch andere Staaten in Europa, z. B. Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien, schicken die abgewiesenen Asylbewerber nach Algerien zurück. Daher lehnte die Kommission den entsprechenden Antrag Rennwald mit 13 zu 9 Stimmen ab.
Ein weiterer Antrag, nämlich der Eventualantrag Gysin Remo auf Nichteintreten, wurde in der Kommission mit 12 zu 9 Stimmen ebenfalls abgelehnt. Dieser Antrag löste noch ein gewisses Erstaunen aus, da im Abstimmungskampf zum Asylgesetz und zum Ausländergesetz gerade die Gegner aus dem linken Lager immer wieder solche Rücknahmeabkommen als Alternative zu den vorgesehenen Restriktionen forderten.
Namens der Kommission beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zum Rückübernahmeabkommen mit Algerien. Der Ständerat hat ihm übrigens ebenfalls zugestimmt, und zwar einstimmig.