Müller Thomas · Nationalrat · 2007-06-18
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-18
Wortprotokoll
Ich danke Herrn Bundesrat Blocher für dieses Votum. Mein Votum geht in die gleiche Richtung. Die Kommission hat ihre Formulierung mit 13 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen verabschiedet. Die Einschränkung, wie sie der Gesetzentwurf vorgesehen hat, macht für Routinegutachten, wie z. B. Blutalkoholbestimmungen, Sinn und kann sachgerecht sein. Bei anderen Gutachten aber ist die Einschränkung, wie sie der Antrag Suter wiederaufnehmen will, nicht sachgerecht, auch wenn die sachverständige Person und die Fragen vorgegeben sind.
Ich wiederhole, was ich in der Kommission für Rechtsfragen gesagt habe. Nicht alle rechtsmedizinischen Institute sind gleich gut, insbesondere jene nicht, die mit dem Strassenverkehrsrecht zu tun haben. Das Ergebnis des Gutachtens kann in diesem Fall ganz eng mit der politischen Grundauffassung des Gutachters zusammenhängen. Ein vorsichtiger Untersuchungsrichter räumt den Parteien die Gelegenheit ein, Anträge zu stellen. Es ist im Übrigen auch besser, wenn vorgängig geprüft wird, ob ein Gutachter geeignet ist und nicht mit vorgefasster Meinung an die Arbeit geht. [PAGE 966]
Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie es bei der Differenz zum Ständerat belassen und wir die Lösung für die Routinegutachten in der Differenzbereinigung finden können.