Hofmann Urs · Nationalrat · 2000-11-28
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-11-28
Wortprotokoll
Zunächst zum Antrag der Minderheit Steiner: Die Finanzkommission konnte sich aufgrund der Darlegungen der Subkommission und aufgrund der Ausführungen des Direktors des Bundesamtes für Ausländerfragen in der Subkommission davon überzeugen, dass beim Personal für Einbürgerungen - vor allem für erleichterte Einbürgerungen - Handlungsbedarf besteht. Dies wurde in der Finanzkommission auch von Frau Bundesrätin Metzler ausdrücklich bestätigt. Dabei geht es nicht darum, dass man noch mehr Personal für irgendwelche Arbeiten haben möchte, sondern es geht um die ganz konkrete Frage, welche Behandlungsfristen wir im Bereich der erleichterten Einbürgerung auf Bundesebene haben wollen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, man sollte die heute im Durchschnitt acht Monate betragende Frist - bei vielen Gesuchen liegt die Frist aber auch darüber - auf durchschnittlich vier Monate reduzieren können.
Dabei handelt es sich nicht nur um eine Übergangsphase, sondern um eine Daueraufgabe, die im Hinblick auf den Vertrag über das Doppelbürgerrecht mit Deutschland eher noch zunehmen wird. Es geht also nicht um das Abarbeiten eines Pendenzenberges, sondern um die Frage, wie wir in Zukunft mit den Einbürgerungsgesuchen auf Bundesebene umgehen wollen. Weil immer wieder darauf hingewiesen wird, dass die Einbürgerung vor allem von jüngeren Leuten wichtig ist für die Integration in diesem Land, ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass Einbürgerungen beschleunigt werden und nicht infolge von Bürokratie und langen Fristen wenig attraktiv bleiben sollen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen deshalb mit 11 zu 10 Stimmen, die drei zusätzlichen Stellen zu genehmigen und den entsprechenden Betrag im Budget einzusetzen. Es handelt sich wie gesagt um eine Daueraufgabe und nicht um einen Schnellschuss, der dazu führen würde, dass im Bundesamt für Ausländerfragen nach ein oder zwei Jahren viel Personal vorhanden wäre.
Zu den Integrationsmassnahmen: Es geht um die Frage, mit welchem Betrag man einsteigen will. Frau Bundesrätin Metzler hat in der Finanzkommission dargelegt, dass eine gewisse Unsicherheit darüber besteht, wie viel Geld für die Integrationsmassnahmen notwendig ist. Die Eidgenössische Kommission für Ausländerfragen hat einmal 15 Millionen Franken genannt. Das EJPD und der Bundesrat sind jetzt der Auffassung, dass 10 Millionen für einen ersten Schritt ausreichen. Die Kommissionsmehrheit hat sich dieser Meinung angeschlossen. Letztlich ist es nicht eine Frage der Projekte, die bereits auf dem Tisch liegen; die Frage ist vielmehr, wie man die Aktivitäten auf kantonaler und kommunaler Ebene einschätzt und wie viel der Bund im nächsten Jahr dazu beitragen können soll.
Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit gehen wie gesagt von 10 Millionen aus; der Antrag der Minderheit Mugny auf 20 Millionen wurde in der Kommission mit 14 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Zum BFF: Die von der Kommissionsmehrheit beantragte Reduktion um 90 Millionen Franken entspricht dem Antrag, den das Departement nachträglich selbst nachgeschoben hat, weil aufgrund der heutigen Zahlen davon auszugehen ist, dass diese 90 Millionen Franken effektiv nicht benötigt werden. Herr Zanetti hat gestern in der Eintretensdebatte darauf hingewiesen: Es handelt sich hier um eine Kreditreduktion - das sind diese 90 Millionen Franken -, die nicht direkt steuerbar ist, sondern es ist eine Prognose für das nächste Jahr. Wenn man sie nicht braucht, dann ist es gut. Wenn man mehr Flüchtlinge hätte, dann würden diese Zahlen nicht stimmen. Die Streichung dieses Betrages von 90 Millionen Franken wurde in der Kommission mit 15 zu 7 Stimmen gutgeheissen. Das ist der Antrag der Mehrheit.
Der Antrag der Minderheit I (Mugny) betrifft nicht die effektiven Flüchtlingszahlen, die ja, wie gesagt, nicht steuerbar sind, sondern es geht hier darum, zusätzliche Mittel für die Asylbewerberinnen und -bewerber, die Flüchtlinge in unserem Land, zur Verfügung zu stellen, um eine Verbesserung der Lebenssituation bewirken zu können. Die Kommissionsmehrheit hat diesen Antrag mit 16 zu 4 Stimmen abgelehnt, da sie davon ausgeht, dass die heute gültigen Ansätze die effektiven Bedürfnisse abdecken.
Die Minderheit II (Kaufmann) vertritt die Meinung, die Reduktion der Flüchtlingszahlen führe bei den Fürsorgegeldern im Bereich der Infrastruktur und des Personals automatisch auch zu einer zusätzlichen Reduktion über diese 90 Millionen Franken hinaus. Die Kommissionsmehrheit hat diesen Antrag mit 13 zu 6 Stimmen abgelehnt, weil glaubwürdig dargelegt werden konnte, dass hier bereits Einsparungen gegenüber dem laufenden Budget vorgenommen werden und dass eine zusätzliche Einsparung im Personalbereich auch kontraproduktive Effekte haben könnte. Denn eine gute Dotierung beim Personal hat dazu geführt, dass die Fälle im Bereich des Asylwesens speditiver und schneller behandelt werden konnten. Wenn man hier allzu schnell zurückfährt, ist der Effekt eben der, dass man die Leute länger in unserem Land hat und das letztlich wieder zu Mehrausgaben im Bereich der Fürsorgegelder führen kann.
Wie gesagt, wir beantragen Ihnen die Ablehnung des Antrages der Minderheit II (Kaufmann).