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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2007-06-18

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-18

Wortprotokoll

Dieser Artikel sieht vor, dass Bund und Kantone für leichtere Fälle als erstinstanzliches Gericht ein Einzelgericht vorsehen können. Das ist vernünftig, und wir haben auch nichts dagegen. Die Frage ist aber, wo wir die Grenze zwischen sogenannten Bagatellfällen und schweren Delikten ziehen. Ein Delikt, das eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Folge hat, ist sicher kein Bagatellfall mehr. Deshalb wird unsere Fraktion den Antrag der Minderheit Menétrey-Savary unterstützen, welcher die Grenze bei einer Strafe von sechs Monaten setzt. Ein wichtiger Grund, weshalb wir diese Lösung wollen, ist auch, dass in einem Einzelgericht kein effektives Beweisverfahren mehr geführt wird. Es wird nur noch überprüft, ob die Beweise im Rahmen der Untersuchung rechtmässig erhoben wurden.

Aus diesen beiden Gründen unterstützt die SP-Fraktion den Antrag der Minderheit Menétrey-Savary.

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