Stamm Luzi · Nationalrat · 2007-06-18
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-18
Wortprotokoll
Auch die SVP-Fraktion bittet Sie, auf dieses Geschäft einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.
Herr Kollege Hochreutener hat es gesagt: Es ist ein Gebot der Stunde, mit den 26 verschiedenen Strafprozessordnungen aufzuhören und das Ganze jetzt auf Bundesebene zu nehmen. Sogar unsere Partei, die sich normalerweise für einen starken Föderalismus einsetzt, ist dafür. Ich glaube, eine Bundesordnung ist zeitgemäss, ich glaube, sie ist richtig. Gerade auch bei Verkehrsdelikten versteht die Bevölkerung nicht, weshalb es nach einem Verkehrsunfall im einen Kanton ein anderes Strafprozessrecht gibt als im anderen Kanton. Ich glaube, die Vereinheitlichung ist richtig, dieser Teil ist positiv.
Die Frage ist, ob das Gesetz auch materiell positiv ist. Da sehe ich die Dinge anders als einige meiner Vorredner. Wenn ich als Mann der Praxis gefragt werde, wo die Probleme der heutigen Strafprozessordnung seien, höre ich eigentlich immer zwei Kritikpunkte; der eine ist formell, der andere materiell. Beim formellen Kritikpunkt wird gesagt: Die Strafprozesse dauern viel zu lange, und sie werden immer teurer. Ich muss Ihnen sagen, dass nach meiner Einschätzung die neue Bundesstrafprozessordnung - verglichen mit den meisten kantonalen Prozessordnungen - keine Beschleunigung bringen wird. Es wird mich sehr wundernehmen, in fünf oder zehn Jahren Bilanz zu ziehen - wenn ich das altersmässig noch kann. Ich würde eine Wette eingehen, dass die Strafprozesse nicht schneller werden. Sie werden auch nicht billiger.
Wir haben im Kanton Aargau - das ist ein kleines Detail - vor kurzem den Versuch gemacht, die Kosten etwas tiefer zu halten, indem die Stundenansätze der Anwälte bei Strafprozessen etwas hinuntergesetzt wurden, nämlich auf 150 Franken pro Stunde. Der Bundesrat hat den Kanton Aargau zurückgepfiffen und die Anwaltshonorare wieder hinaufgesetzt. Ich wage somit die Behauptung, dass nicht nur die Prozessdauer, sondern auch die Prozesskosten eher steigen werden.
Ein kurzer Hinweis auf den Swissair-Prozess: Dort spielten diese beiden Komponenten auch eine extreme Rolle, sowohl die Dauer wie die Kosten. Ich sehe nicht, wo dieses neue Gesetz diesbezüglich Verbesserungen bringen würde. Das zum Formellen.
Auf dem materiellen Gebiet - wenn ich das so nennen darf - sehe ich einen anderen zentralen Kritikpunkt bei der heutigen Strafprozesspraxis. Dieser betrifft die Strafprozesse in den ersten Tagen und Wochen. Sie alle, die Sie Ihre persönliche Auffassung über Strafprozesse haben, wissen, dass in der Schweiz in den ersten Tagen und Wochen nach der Verhaftung vieles schiefläuft. Ich bitte Sie, an die Fälle zu denken, in denen - man hört das immer wieder - Leute wegen Drogendelikten aufgegriffen, nach wenigen Tagen wieder auf freien Fuss gesetzt, dann wieder erwischt und wieder freigelassen werden. Wir haben ähnliche Probleme bei den Gewaltdelikten, von Fussballspielen bis zu den 1.-Mai-Ausschreitungen. Wir stellen fest, dass gegen solche Delinquenten das Strafprozessrecht offenbar nicht genügend greift, dass man zum Beispiel bei Fussballrowdys zwar auf Film festgehalten hat, wer die Täter sind, und trotzdem nichts oder sehr wenig unternommen wird. Der Strafprozess greift dort nicht. Wir geben bei einem Anlass wie der Euro 2008 pro verkauftes Ticket 250 Franken - oder wie viel auch immer - für die Sicherheit aus, aber wir haben nicht im Griff, was an der Front passiert.
Das Strafprozessrecht, das wir jetzt aufgleisen, bringt für das Vorgehen an der Front meines Erachtens keine Besserung. Ich muss Ihnen sagen, dass ich einen Strafprozess in Paris miterlebt habe, wo es die sogenannten Schnellgerichte gibt. Da wird ein Delinquent, der zum Beispiel in einem Laden eingebrochen ist und ein Videogerät gestohlen hat, über Nacht inhaftiert und am folgenden Tag mit einem unabhängigen Anwalt in Verbindung gebracht. Dann kriegt er am selben Tag oder zwei, drei Tage später ein gerichtliches Verfahren. Er wird abgeurteilt - oder freigesprochen, selbstverständlich -, und es gibt nach zwei, drei Tagen ein erstinstanzliches Urteil. Wir sind in der Schweiz meilenweit von einem solch effizienten System entfernt.
Wir haben jetzt ein System - das ist der letzte Punkt meiner Kritik an diesem System, das wir jetzt einführen -, das teilweise nicht einmal ich verstehe, obwohl ich Spezialist bin und an der Gesetzesentwicklung mitbeteiligt war. Ich muss Ihnen sagen, dass ich bis jetzt nicht verstanden habe, was der Anwalt der ersten Stunde konkret bedeutet. Ich bitte Sie, an ein Beispiel wie das folgende zu denken: Angenommen, die Polizei macht am Abend eine Razzia und hat 35 Verhaftete. Ich sehe Artikel 48 Absatz 2, der lautet: "Die ersuchte Behörde überstellt festgenommene Personen wenn möglich innert 24 Stunden." Dazu halte ich hier übrigens zuhanden des Amtlichen Bulletins fest, dass in der Kommission gesagt wurde, die 24 Stunden seien nicht fix, es heisse hier ja "wenn möglich". Jetzt haben wir also Vorschriften darüber, wie lange inhaftiert werden darf - im Grundsatz nur 24 Stunden -, und wir haben gleichzeitig Vorschriften darüber, dass der Anwalt der ersten Stunde gelten soll: Was machen Sie jetzt mit diesen 35 Inhaftierten, wenn alle 35 nach einem Anwalt rufen?
Wie soll die Einvernahmepraxis in Zukunft aussehen? Die Praxis wird sich entwickeln müssen, und es bleibt zu befürchten, dass das Bundesgericht über die Bedeutung dessen entscheiden muss, was wir hier im Gesetzestext zuwenig konkret festhalten.
Ich komme langsam zum Schluss. Ich habe gesagt: Wir sind jetzt meilenweit von den schnellen Verfahren in Frankreich weg, die ich Ihnen kurz geschildert habe. Wir haben jetzt das Staatsanwaltschaftsmodell gewählt; das kann man so machen. Aber vom Tempo her würde ich sagen: Es ist völlig Hans was Heiri, ob man das Staatsanwaltschaftsmodell oder das Untersuchungsrichtermodell nimmt; vom Tempo her macht das meines Erachtens keinen Unterschied. Ich glaube, dass man sich in diesem Punkt zu stark von den Erfahrungen auf Bundesebene hat leiten lassen. Man hat auf Bundesebene gesehen, dass dieses Untersuchungsrichtermodell nicht klappt, und hat deshalb gesagt, dass man das Staatsanwaltschaftsmodell wolle. Aber ich kenne Kantone, in denen das System des Untersuchungsrichters ausserordentlich gut geklappt hat. Meines Erachtens ist das kein Tempoproblem. Man kann hier von mir aus machen, wie man will, aber wichtig wäre, dass die Verfahren endlich effizienter würden.
Ein letzter Punkt: Es bleibt für mich die in einem gewissen Sinne desillusionierende Feststellung: Wenn ein Gesetz nach der Vernehmlassung durch die Verwaltung einmal aufgegleist ist, ist es selbst für uns Parlamentarier, die Legislative, ausserordentlich schwierig, ihm noch einen anderen Dreh zu geben. Nur ein Beispiel: Uns wurde nun ein sehr umfangreiches Projekt auf den Tisch gelegt. Es wäre absolut unpraktikabel zu sagen, diese Gesetzesfassung mit diesen vielen Artikeln sei zu lang, sie sei zu kürzen. Es wäre gar nicht praktikabel, das Gesetz zu kürzen. Wie hätten Sie in den Kommissionen Anträge stellen sollen, um schlankere Formulierungen durchzubringen? Wie soll das praktikabel sein? Wir haben nun rund vierzig Minderheitsanträge von weitgehend denselben Personen auf dem Tisch. Sie werden [PAGE 941] abgewiesen werden, das ist absehbar - genauso wie die Einzelanträge, die - da schriftlich eingegeben - ohnehin chancenlos bleiben. Das heisst: Was jetzt aus der Verwaltung via Ständerat zu uns gekommen ist, wird fast unbesehen übernommen werden, obwohl wir als Kommission und jetzt auch als Rat eigentlich die Gesetzgeber sind und viel Zeit darauf verwendet haben.
Die Gerichtspraxis wird in wichtigen Punkten, vor allem für die ersten Tage nach der Verhaftung, zeigen müssen, was schlussendlich wie gelten wird. Trotzdem: Die Vorlage ist jetzt so aufgegleist, man sollte nicht grundsätzlich opponieren. Deshalb schliesse ich - genau innerhalb der vorgegebenen Zeit - mit den Worten, die ich schon zu Beginn meines Votums abgegeben habe: Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.