Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2007-06-18
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2007-06-18
Wortprotokoll
Mein Jus-Studium habe ich in der ersten Hälfte der Sechzigerjahre absolviert. Schon damals hörten wir Studenten aus professoralem Munde, dass man zwar noch die Zürcher Zivilprozessordnung und die Zürcher Strafprozessordnung als Prüfungsstoff im Studienplan habe, dass aber schon in absehbarer Zukunft die 25 kantonalen - den Kanton Jura gab es damals noch nicht -, recht unterschiedlichen Prozessordnungen durch ein Eidgenössisches Strafprozess- und ein Bundeszivilprozessrecht vereinheitlichen werde. Nun, es hat etwas länger gedauert, als der gute Professor Bader damals dachte, aber erfreulicherweise sind wir heute nach über vierzig Jahren sehr nahe am Ziel. Es besteht die gute Aussicht, dass wir es im laufenden Jahr noch schaffen, dieses Ziel zu erreichen. Denn der Gesetzentwurf des Bundesrates verfolgt grundsätzlich eine gute Linie, welcher wir weitgehend zustimmen können.
Die Vereinheitlichung nach dem Motto "Aus 26 mach 1" bringt mehr Rechtsgleichheit und höhere Rechtssicherheit, erhöht die Effizienz und spart nach meiner Einschätzung wohl erheblich Kosten ein. In unserem kleinräumigen Land ist es ein absoluter, in der heutigen Zeit zudem nur noch schwer begründbarer Luxus, dass wir uns 26 verschiedene Verfahren leisten, sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht. Die Rechtszersplitterung mit all ihren negativen Folgen dient wohl niemandem mehr ernsthaft.
Das Staatsanwaltschaftsmodell, welches nunmehr schweizweit eingeführt werden soll, hat sich dort, wo es bereits in der Praxis erprobt worden ist, bewährt. Es ist geeignet, Doppelspurigkeiten in den Verfahren zu vermeiden und die Strafverfolgung zu beschleunigen. Dies liegt sowohl im Interesse des Staates - geringere Kosten -, als auch im Interesse von Rechtsstaat und Gesellschaft, denen langwierige Untersuchungsverfahren keinen Dienst erweisen; es liegt aber auch im Interesse der Angeschuldigten. Ihnen ist in aller Regel mit einem raschen Urteilsspruch mehr gedient als mit Verfahren, die sich über viele Jahre dahinschleppen und sich entsprechend lähmend und belastend auf die Angeschuldigten und ihre Tätigkeiten auswirken. Zusätzliche Massnahmen wie beispielsweise die Einführung des Strafbefehlsverfahrens ergeben weitere Vereinfachungen und Beschleunigungen. Diese sind hocherwünscht und werden von uns unterstützt. Auch sie sparen wiederum Kosten und Zeit.
Die Beratung des Gesetzentwurfes in der Kommission ist unter einem grossen zeitlichen Druck gestanden. Das Ziel war, mit dem Geschäft in der Sommersession in den Rat zu kommen, um es, einschliesslich der Differenzbereinigung, noch in der laufenden Legislatur abschliessen zu können. Für dieses Ziel haben wir Verständnis. Obwohl versucht worden ist, alle Probleme möglichst umfassend auszudiskutieren, hat der Zeitdruck doch dazu geführt, dass allzu viele Fragen und das Nach- und Hinterfragen einzelner Bestimmungen in der Kommission etwas zu kurz gekommen sind. Wir haben auf die heutige Beratung hin das Resultat der Kommissionsarbeit nochmals genauer angeschaut, und dabei sind wir darauf gestossen, dass mindestens einige Punkte, über die die Kommission ohne grossen Kommentar hinweggegangen ist, nochmals zur Diskussion gestellt werden müssen. Entsprechend hat Kollege Heiner Studer zu fünf Bestimmungen je einen Antrag eingereicht, um hier einfach nochmals die Diskussion zu ermöglichen, die uns aufzeigen soll, ob wir an den betreffenden Orten richtig gelegen haben oder ob allenfalls doch am einen oder anderen Ort noch etwas nachzubessern wäre.
Noch ein Wort zur vielgenannten Waffengleichheit oder zu den gleich langen Spiessen zwischen Strafverfolgung einerseits und Angeschuldigtem bzw. Verteidigung andererseits: Die Verteidigungsrechte sind mit dieser Vorlage in mehrfacher Hinsicht gestärkt worden, und es werden ja noch Minderheitsanträge gestellt, die diese Rechte noch weiter ausbauen möchten. Nach unserem Geschmack reicht das, was Ihnen die Kommissionsmehrheit vorschlägt, bei Weitem. Es steht nämlich nicht einfach nur die Balance zwischen den Mitteln der Anklage und jenen der Angeschuldigten zur Diskussion, vielmehr ist auch der Anspruch der Gesellschaft zu beachten, dass die Sachverhalte, die Anlass zu Strafverfahren geben, möglichst umfassend aufgeklärt und gegebenenfalls eben mit den entsprechenden Sanktionen belegt werden.
Der Wahrheitsfindung sollen daher nicht mit zu weit gehenden Verteidigungsrechten zu hohe Hürden in den Weg gelegt werden. Alles in allem können wir aber feststellen, dass die Kommission nun eine gute Spur gelegt hat, der wir auch in der Detailberatung weitgehend folgen werden.
Die EVP/EDU-Fraktion wird somit auf die Vorlage eintreten. Sie lehnt den Rückweisungsantrag der Minderheit Menétrey-Savary ab, die sich mit der grundlegenden Weichenstellung hin zum Staatsanwaltschaftsmodell nicht abfindet. Unsere Fraktion ist indessen in Übereinstimmung mit den Erfahrungen der Praktiker von den Vorteilen dieses Modells überzeugt.
In diesem Sinne möchten wir eintreten und dafür votieren, den Rückweisungsantrag abzulehnen.