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Müller Thomas · Nationalrat · 2007-06-18

Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-18

Wortprotokoll

Dieser Antrag lag der Kommission vor, wurde aber von einem anderen Mitglied gestellt. Die Kommission hat ihn mit 12 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

In der Sache kurz Folgendes: Die Kommission stand und steht zum Grundsatz des Anwaltes der ersten Stunde, im Sinne der Teilnahme an der ersten Einvernahme. Aber dafür ist nach Auffassung der Mehrheit der Kommission die Akteneinsicht ab der ersten Stunde als Äquivalent nicht zwingend erforderlich. Es besteht zugegebenermassen eine Interessenkollision zwischen Polizei und beschuldigter Person. Wenn man in diesem Punkt einseitig zugunsten der beschuldigten Person entscheidet, so muss man sich bewusst sein, dass auf der anderen Seite nicht nur der Staat steht, sondern vielfach eben auch ein Opfer, das Anspruch auf Aufklärung der Straftat hat.

Ich ersuche Sie, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.