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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-19

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-19

Wortprotokoll

Ich möchte eingangs den beiden Kommissionsreferenten herzlich für die ausführliche Präsentation der Staatsrechnung 2006 danken. Sie ersparen mir, hier irgendwelche Zahlen zu wiederholen, die von Ihnen mit Übersicht und Systematik präsentiert wurden. Ich möchte einzig auf zwei, drei Fragen eingehen, die Sie mir gestellt haben.

Herr Pfister hat seine Würdigung mit Worten in Anlehnung an Wilhelm Busch präsentiert. Mir ist das zum Teil auch ein bisschen so vorgekommen. Wenn ich also etwas erwidern kann, könnte ich etwa sagen: "Was man, ach, zum Schluss nicht noch alles hören muss! Die einen sehen schwarze Zahlen, die anderen leiden Höllenqualen." Zusammengefasst ist hier etwa dieses Spektrum zum Vorschein gekommen.

Herr Vollmer hat die Frage nach der zyklischen Budgetpolitik gestellt, und das im Gegensatz zu Äusserungen von Herrn Loepfe. Die Frage, ob ein Budget oder eine Finanzpolitik zyklisch oder antizyklisch ist, entscheiden Sie beim Budgetprozess. Aber es gibt im Rahmen der Schuldenbremse - und diese zeigt sich je länger, je mehr als ein wahres Schlüsselinstrument - auch ein Element antizyklischer Politik, indem wir nämlich dort den Konjunkturfaktor haben. Das ist justament ein Instrument, mit dem man eben die Konjunktur in den Zyklus einbauen kann. Jetzt sind wir in einer sehr guten Phase, immer noch in einer Phase des Aufschwungs, und da muss der Konjunkturfaktor dann halt eben unter eins festgelegt werden.

Herr Wäfler hat die Frage gestellt, ob wir für die Budgetierung und die Planung verschiedene Entwicklungen auch antizipieren würden. Er verwies namentlich auf BFI, Unternehmenssteuerreform, Ehepaarbesteuerung usw. Ich kann Sie beruhigen, Herr Wäfler, wir haben in der Finanzplanung die BFI-Vorlage mit 6 Prozent eingestellt, wir haben die Unternehmenssteuerreform II drin, wir haben die Sofortmassnahme zur Ehepaarbesteuerung in der Finanzplanung drin, und auch den Ausgleich der kalten Progression haben wir vorgesehen. In diesem Sinne sind also alle diese Eventualitäten bereits in die Finanzplanung eingepasst.

Herr Hofmann hat eine Anzahl Fragen im Zusammenhang mit der Lohnpolitik, auch mit dem Personal gestellt. Insbesondere ging es ihm um die Frage des allfälligen Know-how-Verlustes, wenn im nächsten Jahr überdurchschnittlich viele Mitarbeitende in Pension gehen. Der Bundesrat hat dieses Problem erkannt, er hat auch Massnahmen aufgegleist, Massnahmen, die im Rahmen des heutigen Personalrechtes und in der RVOG schon vorhanden sind, die einfach als Führungsaufgabe aktiviert werden müssen. Was die Lohnpolitik betrifft, so haben wir uns gestern in der Fragestunde kurz dazu geäussert. Im Detail werden Sie das jetzt dann mit dem Budget erfahren. Das Budget wird vom Bundesrat noch vor der Sommerpause zuhanden des Parlamentes bzw. Ihrer Kommissionen verabschiedet werden.

Frau Dormond hat die Planungs-, die Budget- oder die Einnahmengenauigkeit in Zweifel gezogen. Hier muss ich Ihnen sagen, dass die Entwicklung faktisch eine vielleicht überraschende ist: In den letzten sechzehn Jahren haben wir neunmal die Einnahmen unterschätzt und siebenmal überschätzt. Das gleicht sich also aus. Im Durchschnitt ist der Schätzfehler in diesen Jahren 14 Millionen Franken - auf 57 Milliarden Franken. Sie sehen, das eine Jahr ist man [PAGE 982] etwas darüber, das andere Jahr ist man etwas darunter. Im Aufschwung werden die Einnahmen tendenziell eher unterschätzt, und im Abschwung werden sie tendenziell eher überschätzt.

Zur Frage des Entlastungsprogramms: Ich bleibe bei meiner Aussage, dass ich nicht mehr mit Entlastungsprogrammen arbeiten möchte. Wir hatten aber zur Erreichung des Budgetziels für das nächste Jahr eine Abbauvorgabe von 700 Millionen Franken zu bewältigen. Der Bundesrat hat jetzt für die Departemente einen Abbau von 350 Millionen Franken festgelegt. In den Departementen muss also dieser Betrag kompensiert werden, damit ein struktureller Überschuss und das Einhalten der Schuldenbremse gewährleistet sind. 350 Millionen Franken - das ist kein Entlastungsprogramm, das sind schon fast Rundungsbeträge. Diese Beträge sind mit den Entlastungsprogrammen nicht mehr vergleichbar, die wir mit einem Betrag von 5 Milliarden Franken in zwei Jahren auf die Schiene bringen mussten.

Herr Schwander hat die Frage nach den ausgewiesenen und den tatsächlichen Ergebnissen gestellt. Es ist eine Frage, die uns derzeit tatsächlich beschäftigt. Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Rechnungsmodells sind wir auch im Bereich der Bilanz dabei, hier neue Kriterien einzuführen, die im Zusammenhang mit den Ipsas-Standards, der Rechnungslegung für öffentliche Haushalte, eine vertiefte Klarheit über die Bilanz des Staates bringen sollen. Wir bewerten dabei namentlich die Beteiligungen, nehmen die Abgrenzungen vor, bauen Delkredere ein und sehen auch Rückstellungen vor.

Herr Vollmer hat ausserdem die Frage nach dem Konjunkturfaktor gestellt und, zusammen mit anderen, über die Aufgabenprüfung reflektiert. Andere Rednerinnen und Redner haben diese Frage ausdrücklich gestellt, auch Frau Fässler hat sie thematisiert. Hier möchte ich zum Schluss noch Folgendes dazu erklären: Diese Aufgabenüberprüfung ist nötig. Der Bundesrat sieht sie in drei Schritten: Der erste Schritt war das Festlegen eines Wachstumszieles von 3 Prozent bis ins Jahr 2015. Diese 3 Prozent Wachstum - 1,5 Prozent Teuerung und 1,5 Prozent Wirtschaftswachstum - sind eine staatsquotenneutrale Entwicklung; das ist also die Entwicklung, bei der die Staatsquote nicht ansteigen muss. Das war unser Ziel in einem ersten Schritt. Wenn wir die Entwicklung der heutigen Ausgaben bis ins Jahr 2015 extrapolieren und sie diesem ausgaben- oder staatsquotenneutralen Entwicklungsszenario gegenüberstellen, ergibt sich ein Delta von 8 Milliarden Franken. Diese 8 Milliarden müssen über die Zeit abgebaut werden oder umgekehrt gesagt: Das Wachstum der Bundesausgaben darf nicht auf höhere Werte ansteigen, damit diese 8 Milliarden erreicht werden.

Den zweiten Schritt hat der Bundesrat auch schon vollzogen, nämlich die Festlegung der Wachstumsziele für 18 Aufgabenbereiche; das sind die 18 Kernaufgaben. Da galt es, Prioritäten zu setzen. Der Bereich BFI hat z. B. mit 6 Prozent Wachstum eine sehr hohe Priorität, denn 6 Prozent liegt bekanntlich über den 3 Prozent. Andere Bereiche wie die Landesverteidigung oder die Landwirtschaft haben unterdurchschnittliche Wachstumsprioritäten. Das galt es im Bundesrat festzulegen; das war der zweite Schritt.

Nun kommt der dritte Schritt. Dieser besteht jetzt darin, diese 18 Aufgabenbereiche durch ein Portfolio hindurchzuschicken mit den Fragen: Kann man auf einzelne solche Aufgaben verzichten? Oder kann man sie reduzieren? Kann man sie auslagern? Oder müsste man sie reformieren? Die dritte Phase betreffend dieses Aufgabenportfolio wird im Oktober dieses Jahres beginnen. Das mündet selbstverständlich dann in Gesetzes-, teilweise vielleicht sogar in Verfassungsanpassungen; das führt mithin zu Vorlagen, die dann vor das Parlament kommen werden. Diese Aufgabenüberprüfung ist nötig. Der Bundesrat ist davon überzeugt und wird sie Ihnen zu gegebener Zeit auch präsentieren.

Abschliessend möchte ich meinerseits Dank an die Finanzkommissionen, an die Mitglieder der Finanzdelegation und an all diejenigen aussprechen, die mitgeholfen haben, die Staatsrechnung des letzten Jahres aufzubereiten, die Zahlen darzustellen, und die jetzt auch bereits bei den ersten Schritten des Budgetprozesses für das Jahr 2008 sind. Das ist ein Prozess, den Sie nach den Sommerferien im Parlament aufnehmen werden.