Lexipedia

Brunner Toni · Nationalrat · 2007-06-19

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-19

Wortprotokoll

Eine kurze Würdigung der Arbeit der GPK aus der Sicht der SVP-Fraktion: Der Jahresbericht 2006 der Geschäftsprüfungskommission gibt soweit einen umfassenden Überblick über die Tätigkeiten und Untersuchungen der GPK sowie über die Berichte, die sie im letzten Jahr behandelt oder verabschiedet hat. Der vorliegende Bericht ist sehr umfangreich. Sie haben ihn vielleicht gelesen. Aber ich hätte Hemmungen, diejenigen aufzufordern, die Hand zu heben, die ihn tatsächlich gelesen haben. In diesem Bericht sehen Sie - oder hätten Sie gesehen, wenn Sie ihn gelesen hätten -, dass die Geschäftsprüfungskommission Fleissarbeit verrichtet, vielfach erst in Subkommissionen und anschliessend im Plenum.

Rauft sich die GPK zusammen und konzentriert sie sich auf ihren eigentlichen Auftrag - nämlich das Prüfen der Geschäftsführung sowie die Oberaufsicht über den Bundesrat, die Verwaltungseinheiten und die Gerichte -, so können die Resultate, die vorgezeigt werden, durchaus Freude machen. Ein Paradebeispiel ist der von meinem Kollegen Glur genannte Bericht der GPK-SR "Umfang, Wettbewerbsorientierung und Steuerung des Expertenbeizugs in der Bundesverwaltung". Dieser Bericht hat ja eindrücklich aufgedeckt, welche unglaublichen Summen - die Rede ist von schätzungsweise 700 Millionen Franken - die Bundesverwaltung für Aufträge, Berichte, Evaluationen und Beratungen durch Experten ausgibt. Auch sind Berichte der GPK ab und zu nützliche Grundlagen, und die Empfehlungen in ihren Berichten sind wichtige Anregungen für Gesetzesberatungen. Als Beispiele seien erwähnt die Berichte "Rentenwachstum in der Invalidenversicherung", "Evaluation der Rolle des BSV in der Invalidenversicherung" und "Anwendung und Wirkung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht".

Es ist die Pflicht der GPK, auf unbefriedigende Situationen hinzuweisen. So hat sie im Bericht über Anwendung und Wirkung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht explizit auf die unbefriedigende Situation im Vollzug pendenter Ausschaffungen hingewiesen. Einzelne Kantone haben ein riesiges Problem entstehen lassen, indem sie ihrer Pflicht betreffend Rückführung abgewiesener Asylbewerber nicht nachgekommen sind.

Will man gewisse Umstände näher ergründen, so hat die GPK die parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) zur Hand. Die im Auftrag der PVK durchgeführte Studie zur Delinquenz im Zusammenhang mit der Problematik der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht hat aufgezeigt, dass insbesondere die Massnahme der Ein- und Ausgrenzung eine günstige Wirkung auf die Kriminalität von Asylsuchenden hat. Es geht hier um den Aufenthalt in vorgegebenen Rayons. Die Untersuchung hat zutage gefördert, dass eine beträchtliche Zahl von Asylbewerbern insbesondere in den ersten zwölf Monaten ihres Aufenthaltes hier kriminell ist. Dies lässt den Schluss zu, dass eine nicht unbedeutende Zahl von Asylsuchenden diesen Status bereits in der Absicht benutzt, um ihren krummen Geschäften - vor allem im Drogenhandel und im Diebstahl - nachzugehen. So hat die GPK dann in ihrem Bericht auch vorgeschlagen, die Ein- und Ausgrenzung vorab in den ersten Monaten des Asylverfahrens zu prüfen. Eine Nachkontrolle ist zwei Jahre nach Abschluss der Untersuchung jeweils sowieso geplant.

Nur selten wird die GPK mit eigenen parlamentarischen Vorstössen wie zum Beispiel Motionen selber aktiv. Ein solches Geschäft war beispielsweise jene Motion 06.3010 im Zusammenhang mit der Ausschüttung der überschüssigen Goldreserven. Eine Aufsichtseingabe gab Anlass zu weitreichenden Untersuchungen, und die Folge war ein Bericht mit Feststellungen und, daraus resultierend, der entsprechenden Motion, die ich erwähnt habe.

Aus all diesen Beispielen ersehen Sie, dass es der GPK auch in naher Zukunft nicht an Arbeit mangeln wird. Dies ist angesichts ihres Auftrages auch gar nicht möglich.