Cathomas Sep · Nationalrat · 2007-06-19
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-19
Wortprotokoll
Ich beschränke meine Ausführungen auf einige Feststellungen der Subkommission Gerichte:
Das Jahr 2006 war insbesondere durch die Vorbereitung der Inkraftsetzung des Bundesgerichtsgesetzes auf den 1. Januar 2007 gekennzeichnet. Die Übertragung der administrativen Aufsicht über die Geschäftsführung der erstinstanzlichen Gerichte an das Bundesgericht führt zu einer neuen Form der Kompetenzregelung und zu gewissen Berührungspunkten zwischen den drei Gerichten.
Um die Verhältnisse zwischen dem Bundesgericht als Aufsichtsstelle und den beiden Gerichten - Bundesstrafgericht und Bundesverwaltungsgericht - zu regeln, hat das Bundesgericht ein entsprechendes Aufsichtsreglement erarbeitet. Die Subkommission Gerichte hat das Reglement konsultiert und am 29. März 2006 dazu Stellung genommen. Der festgelegte Grundsatz, wonach das Bundesgericht die Eigenständigkeit der beiden erstinstanzlichen Gerichte respektiert und sich im Bereich der Aufsicht auf die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Gerichte beschränkt, wird von der Subkommission Gerichte der beiden GPK begrüsst.
Durch eine weitere Abgrenzung zwischen Oberaufsicht und justizinterner Aufsicht wird auch die Zuständigkeit der GPK klar geregelt. Die Subkommission Gerichte wird in ihrer Funktion als Oberaufsicht regelmässig vom Bundesgericht Auskunft über die erfolgte Aufsichtstätigkeit verlangen und nach wie vor Einsicht in die Untersuchungsberichte des Bundesgerichtes nehmen. Zudem haben die GPK im Rahmen ihrer Aufsicht - nebst der Aufsicht des Bundesgerichtes - weiterhin die Möglichkeit für direkte Abklärungen, das Einholen von Auskünften und Berichten sowie die Durchführung von Inspektionen; sie werden, soweit notwendig und angebracht, auch davon Gebrauch machen.
Die GPK und insbesondere die Subkommission Gerichte haben im Jahr 2006 die Aufbauarbeiten der neuen Gerichtsstrukturen kontinuierlich verfolgt. Mit Genugtuung stellt die CVP-Fraktion fest, dass die Vorbereitungen in den verschiedenen Bereichen termingerecht im Gange waren. Die Umsetzung der neuen Gerichtsstrukturen auf den 1. Januar 2007 war für alle Verantwortlichen eine grosse Herausforderung, welche mit grossem Einsatz und Teamgeist in Angriff genommen und umgesetzt worden ist. Dafür sei an dieser Stelle allen Beteiligten gedankt.
Ein Problem, das Ende Jahr noch nicht gelöst war, betrifft die Zusammenführung der bis anhin getrennten Informatiksysteme zu einer gemeinsamen IT-Plattform der drei eidgenössischen Gerichte. Ein optimaler Gerichtsbetrieb muss auch im Bereich des IT-Angebotes vom Vorteil der engen Zusammenarbeit profitieren können. Die CVP-Fraktion ist sich der Komplexität der Informatik der drei eidgenössischen Gerichte bewusst; sie erwartet dennoch in nützlicher Frist eine effiziente und kostengünstige Gesamtlösung. Die CVP-Fraktion unterstützt die Bemühungen der Geschäftsprüfungskommissionen und der Finanzkommissionen beider Räte, durch die vorgesehene gemeinsame Arbeitsgruppe das weitere Vorgehen der Gerichte im Bereiche der IT-Zusammenarbeit zu begleiten. Es muss das vordringlichste Ziel aller Beteiligten sein, diese offene Pendenz in nützlicher Frist mit einem effizienten und kostengünstigen Produkt erledigen zu können.