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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2007-06-19

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-19

Wortprotokoll

Wir sind beim NFA in der letzten Runde der Differenzbereinigung. Danach käme noch die Einigungskonferenz zum Zug. Aber so weit wird es nicht kommen, wenn Sie der Kommissionsmehrheit heute folgen.

Es bestand noch eine Differenz, nämlich bei der Vorlage 4. Hier geht es um die Frage der nachschüssigen IV-Finanzierung. Während Bundesrat und ursprünglich auch Ständerat zusammen mit den Kantonsregierungen der Ansicht waren, dass die Kantone bei der Sanierung der IV aus der Mitfinanzierungspflicht entlassen werden sollen, waren sowohl Ihre Kommission als auch Sie hier im Plenum mehrheitlich der Ansicht, dass Bund und Kantone einen Beitrag zur Schuldensanierung bei der IV zu leisten hätten.

Nun hat sich der Ständerat bewegen lassen und ist unserem Rat einen Schritt entgegengekommen. Mit 32 zu 8 Stimmen hat er einem Kompromiss zugestimmt. Dieser sieht vor, dass die aus der Übergangsregelung entstehenden Kosten der IV wie folgt aufgeteilt werden: Rund 25 Prozent oder 491 Millionen Franken verbleiben bei der IV als Schuld. Rund 25 [PAGE 985] Prozent oder 490 Millionen Franken übernehmen die Kantone, und 50 Prozent oder 981 Millionen Franken soll der Bund übernehmen. Die beiden letztgenannten Summen finden Sie auf der Fahne. Zudem schlägt der Ständerat vor, bei der Übernahme der Zinslast keine Änderung mehr vorzunehmen, auch wenn sich die Beträge reduziert haben, und diese in der ursprünglichen Höhe zu belassen. So weit zu dem, was Sie in der Vorlage haben.

Intensiv diskutiert wurde in der NFA-Kommission aber noch die Frage, ob mit dieser Regelung die Kantone vollständig aus der Mitfinanzierungspflicht bei der künftigen Schuldensanierung bei der IV entlastet werden sollen oder nicht. Auch wenn verschiedene Fraktionen dezidiert der Ansicht sind, dass die Kantone nicht gänzlich aus der Finanzierungspflicht entlassen werden sollen, ist eine knappe Mehrheit der Ansicht, dass die Finanzierungspflicht im Zusammenhang mit dem NFA nicht explizit gefordert werden soll. Vielmehr sei der Nationalrat frei, bei der Schuldensanierung bei der IV eine Lösung vorzuschlagen, welche nicht den Vorschlägen von Bundesrat und allenfalls Ständerat entsprechen mögen.

Die NFA-Kommission schlägt Ihnen mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen vor, dem Kompromissvorschlag des Ständerates zuzustimmen.

Erlauben Sie mir am Schluss - es ist eine bedeutende Vorlage, welche einen langen Weg hinter sich hat - Bundesrat Merz, allen Vertretern der Verwaltung, aber auch dem Sekretariat sowie den verschiedenen Mitgliedern der NFA-Kommissionen ganz herzlich zu danken für die engagierte und gute Zusammenarbeit. Somit sind wir mit diesem grossen Werk, welches den Föderalismus wieder etwas stärken soll, einen wesentlichen Schritt weitergekommen.